2001-286 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Schriftliche Beantwortung der Interpellation Nr. 2001/286 von Juliana Nufer "Neue BUWAL-Richtlinie: Schlacken aus KVA's müssen entschrottet werden"
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vom:
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15. Januar 2002
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Nr.:
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2001-286
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Juliana Nufer hat am 22. November 2001 folgende Interpellation eingereicht:
"Neue BUWAL-Richtlinie: Schlacken aus KVA's müssen entschrottet werden
Folgender Sachverhalt:
Das BUWAL gab für alle KVA's und Deponiebetreiber die Richtlinie heraus, dass KVA- Schlacke in eine Reaktordeponie gehört. Stand der Technik ist-. Schlacke entschrottet (Entfernung Eisen aus Schlacke). Die Kosten für das Entschrotten der Schlacke vor Ort, d.h. bei der KVA Basel selbst, wurden durch die REDAG (KVA- Basel- Erbauer) abgeklärt. Eine Investition von über Fr. 1 Mio. wäre zu tätigen gewesen. Zudem sind die Platzverhältnisse bei der KVA für eine entsprechende Anlage mit Zwischenlager - Möglichkeit nicht gegeben. Auf Grund dieser Erkenntnis hat die REDAG damals (vor ca. drei Jahren beschlossen, dass die Eisenentfernung aus der Schlacke nicht bei der KVA gemacht wird; sondern auf der Schlacke- Deponie erfolgen soll. Eine Arbeitsgruppe wurde zur Abklärung dieser und weiterer Lösungen eingesetzt. Die KELSAG (seit 01.01.2000 Betreiber der Schlackedeponie in Liesberg für noch ca. 10 Jahre) wollte das Entschrotten auf der Deponie mit einer mobilen Anlage vornehmen. So wie dies übrigens auf andern Schlackedeponien ebenfalls geschieht. Das Angebot der KELSAG wurde im Einverständnis mit dem AIB BL der KVA unterbreitet. Die KVA hätte dazu formell einen Auftrag an die KELSAG erteilen sollen. Das Angebot bedeutet eine"Winn-Winn"- Situation für die KELSAG, die KVA und somit für die KVA- Kunden. Dem AIB entsteht kein Mehraufwand. Der Einbau entschrotteter Schlacke ist einfacher; weniger Verschleiss, weniger Reparaturen. Die Offerte ermöglicht eine jährliche Einsparung für die KVA von ca. Fr. 200'000.Nachdem seitens KVA der Auftrag an die KELSAG mündlich erteilt war, wurde dieser tags darauf wieder gestoppt, da interne (IWB, BS) Abklärungen die Vergabe des Auftrages ohne Submission in Frage stellten. Zum Inhalt einer allfälligen Submission wurden Kriterien erarbeitet. Die Kriterien zeigten auf, dass, eine Sumission mit vernetzten Tätigkeiten nicht einfach durchzuführen ist. Allenfalls sei die Submission lediglich auf die Transporte für die Schrott-Entsorgung zu limitieren. Nachdem nun der Submissionschef BS, zum Schluss kam, (anlässlich der Koordinationssitzung Nr. 23 vom 06.11.01), dass keine Submission nötig ist und der Auftrag direkt an das AIB BL erteilt werden kann, findet das AIB BL, Zitat "Wir (gemeint ist das AIB) wollen doch in Liesberg nicht auch noch die Schlacke entschrotten".
Diese Info, zu Handen der RR Frau E. Schneider BUD, führt dazu, dass die KVA nun wiederholt abklären soll, ob das Entschrotten der Schlacke nicht auf dem KVA- Areal erfolgen kann. Dazu sei eine fundierte Abklärung mit Kosten und Gründen dafür oder dagegen vorzulegen. Somit ist nun bereits eine Verzögerung von mehr als 1 Jahr seit der Intervention der KELSAG, die Schlacke zu entschrotten, Tatsache. Dies bei einem Eisen- Anteil von derzeit 15-18%!
Es sei nochmals erwähnt, dass die KELSAG sich anerbot, das Entschrotten auf der Deponie vorzunehmen und eigentlich der Auftrag von seiten KVA an die KELSAG erfolgen sollte (oder wenn aus formal- juristischen Gründen erforderlich, vom AIB BL an die KELSAG).
a) Glaubt die Regierung, dass mit dieser Art, die Verantwortung hin und herzuschieben, die Glaubwürdigkeit der Beteiligten gewahrt ist?
b) Sieht die Regierung nicht, dass mit der erarbeiteten Lösung klar ein Winn/Winn-Verhältnis gefunden wurde?
c) Warum wird dieses Verfahren unnötig verzögert?
d) Ist es fair gegenüber den Fachleuten im Kreis der Beteiligten, dass diese Angelegenheit wieder von vorne aufgerollt wird?
e) Soll nicht raschmöglichst durch die Entnahme von immerhin ca. 5'000 t Eisen aus der Schlacke, jährlich, wertvolles Deponievolumen gespart werden?
f) Verpflichtet nicht das Umweltschutzgesetz, resp. die TVA dazu, recyklierbare Materialien der Einlagerung in Deponien fern zu halten?
g) Ist nicht die vorgeschlagene, kostengünstige Lösung mit einer mobilen Anlage auf der Deponie (Investition ca. 0,4 Mio), die allenfalls später auch im ELBIS eingesetzt werden könnte, gegenüber spezifischen, ortsfesten, um ein mehrfaches teurere Installationen bei der KVA zu bevorzugen?
Ich danke der Regierung für die schriftliche Stellungnahme.
Juliana Nufer Laufen, 22. November 2001"
Vorgeschichte
Das BUWAL hat im März 2001 den "Entwurf einer Vollzugshilfe für Abfälle auf Reaktordeponien" veröffentlicht, in welchem unter anderem ausgeführt wird, dass KVA-Schlacke entsprechend dem heutigen Stand der Technik ohne Eisen-Anteile in Reaktordeponien einzulagern sei, also zu entschrotten ist. Obwohl diese Vollzugshilfe in der definitiven Fassung noch nicht vorliegt und die darin enthaltene Forderung nicht einer gesetzlichen "Muss-Vorschrift" entspricht, befürworten alle Vertragspartner der KVA Basel diese Massnahme. Es ist jedoch festzuhalten, dass als übergeordnetes Ziel sämtliche ungeeigneten Stoffe von der Verbrennung fernzuhalten sind und die über Magnetabscheider erfassbaren Eisenanteile für die Umwelt nicht das Hauptproblem darstellen.
Bereits im Projekt für die neue KVA Basel war eine Entschrottungsanlage enthalten. Diese Anlage sollte aber die Eisenteile vor der Eingabe in die Öfen vom brennbaren Material trennen, was sich im Nachhinein als nicht realisierbar erwies. Dies führte dazu, dass die REDAG vor ca. drei Jahren beschloss, auf diese Art der Eisenentfernung zu verzichten, gleichzeitig aber alle Anstrengungen zu unternehmen, um derartige Problemstoffe von den Abfällen fernzuhalten (Information, verschärfte Annahmebestimmungen).
Da, wie oben erwähnt, alle Vertragspartner der KVA Basel die Entschrottung der KVA-Schlacke befürworten, wurde der Vorschlag der Kehrichtbeseitigung Laufental Schwarzbubenland AG (KELSAG) zur Installation einer mobilen Anlage auf der Deponie Hinterm Chestel in Liesberg positiv aufgenommen. Seitens Basel-Landschaft wurde aber einmal mehr eingebracht, dass als Alternative auch die Entschrottung am Ort des Geschehens - also in der KVA Basel, direkt nach der Verbrennung - zu untersuchen sei. Dies wurde von der KVA Basel ohne Vorlegen entsprechender Unterlagen mit den Argumenten verworfen, dort sei kein Platz vorhanden und es wären Investitionen von über 1 Million Franken erforderlich.
In der Folge unterbreitete die KELSAG der KVA Basel eine Offerte zur Entschrottung der KVA-Schlacke während den nächsten 9 Jahren auf der Deponie Hinterm Chestel. Ausgehend von einer jährlichen Schlackemenge von 33'000 Tonnen und einem Eisenanteil von 15% ergab sich inkl. Kosten für den Abtransport des Schrottes ein Offertpreis von jährlich CHF 379'312.--. Die Offertsumme resp. die Vergabesumme über 9 Jahre beträgt damit total CHF 3'413'808.--.
Nach der Offerteingabe wurde das Submissionsbüro BS von der KVA Basel beauftragt abzuklären, ob für diesen Auftrag eine Submission durchzuführen sei. Dessen Leiter kam zum Ergebnis, dass das Amt für Industrielle Betriebe (AIB) den Auftrag zur Entsorgung der Schlacke in Liesberg habe und deshalb der Auftrag für die Entschrottung (jährlich CHF 261'750.--) als Zusatzauftrag direkt dem AIB erteilt werden könne. Lediglich für den Abtransport des Schrottes zur Verwertung (jährlich CHF 117'562.-) sei eine Submission durchzuführen.
Dies teilte der Submissionschef BS der Bau- und Umweltschutzdirektion BL (BUD) mit. Nebenbei fügte er zudem an, dass auch der Auftrag für den Schlacketransport ab Bahnhof Liesberg zur Deponie Hinterm Chestel - welcher bekanntlich zu grossen Diskussionen Anlass gab - ohne Submission als Zusatzauftrag direkt dem AIB hätte erteilt werden können.
Eine Auftragserteilung zur Entschrottung der KVA-Schlacke an das AIB - welches keine entsprechende Offerte eingereicht hat - würde bedingen, dass das AIB entweder selbst die Entschrottung auf der Deponie Hinterm Chestel vornehmen müsste (dies ist aber anhand der gemachten Erfahrungen mit der Auftragsvergabe für den Schlacketransport abzulehnen) oder aber die Arbeiten selbst gemäss den geltenden Submissionsbestimmungen öffentlich ausschreiben müsste. Dem AIB wäre es demnach nicht möglich, den Auftrag konkurrenzlos an die KELSAG zu erteilen.
War die Auftragsvergabe für die Entschrottung der KVA-Schlacke bis zum Beizug des Submissionsbüros BS alleinige Sache des Kantons Basel-Stadt, wurde jetzt der Kanton Basel-Landschaft direkt in die Angelegenheit mit einbezogen. Die BUD nahm die neue Ausgangslage deshalb zum Anlass, das Baudepartement BS zu bitten, die Entschrottung in der KVA Basel anhand eines Projektes mit detailliertem Kostenvoranschlag zu prüfen. Damit sollten die Grundlagen geschaffen werden, um die Bestvariante zu ermitteln. Denn für die BUD ist es selbstverständlich, dass bei einem Projekt alle Varianten fundiert geprüft werden und die Bestvariante zur Ausführung gelangt.
Beantwortung der Fragen
a) Glaubt die Regierung, dass mit dieser Art, die Verantwortung hin und herzuschieben, die Glaubwürdigkeit der Beteiligten gewahrt ist?
Wie oben ausgeführt, geht es der Regierung nicht um ein Hin- und Herschieben der Verantwortung. Sie ist jedoch entschieden der Ansicht, dass die seriöse Prüfung einer Entschrottungsvariante in der KVA Basel zum Umfang der Abklärungen vor einem Systementscheid und einer Arbeitsvergabe gehört.
b) Sieht die Regierung nicht, dass mit der erarbeiteten Lösung klar ein Winn/Winn-Verhältnis gefunden wurde?
Die einzig von der KELSAG vorliegende Offerte scheint dies aufzuzeigen. Es fehlt jedoch die Aussage, ob es für alle Beteiligten die kostengünstigste und ob es die ökologisch sinnvollste Lösung ist. Letzteres, weil je nach Entsorgungsweg des aussortierten Eisens (z.B. via Rheinhafen in ein Stahlwerk) bei einer Entschrottung in der KVA auch der Transportaufwand KVA-Deponie vermindert werden kann.
c) Warum wird dieses Verfahren unnötig verzögert?
Wie bereits ausgeführt, wird das Verfahren seitens Basel-Landschaft nicht unnötig verzögert.
d) Ist es fair gegenüber den Fachleuten im Kreis der Beteiligten, dass diese Angelegenheit wieder von vorne aufgerollt wird?
Wir verweisen auf die Vorgeschichte und die Antworten zu den Fragen a) und b).
e) Soll nicht raschmöglichst durch die Entnahme von immerhin ca. 5'000 t Eisen aus der Schlacke, jährlich, wertvolles Deponievolumen gespart werden?
Dies ist auch das Anliegen des Regierungsrates. Da der Entscheid für eine bestimmte Variante über einen langen Zeitraum Wirkung haben wird, sind aber die verschiedenen Möglichkeiten fundiert zu prüfen und die gesamthaft optimalste zu wählen.
f) Verpflichtet nicht das Umweltschutzgesetz, resp. die TVA dazu, recyklierbare Materialien der Einlagerung in Deponien fern zu halten?
Die Umweltschutzgesetzgebung verpflichtet in erster Linie dazu, diese Fremdstoffe von der KVA fern zu halten. Daher sind vor allem in diesem Bereich Anstrengungen nötig, wie z.B. neue Annahmebestimmungen und verstärkte Eingangskontrollen. Eine gesetzliche Verpflichtung, das Eisen aus der Schlacke zu entfernen, besteht hingegen zur Zeit nicht (TVA ist Teil der gesetzlichen Vorschriften).
Obwohl die Ablagerung von Eisen aus Sicht des Umweltschutzes keine grossen Probleme erwarten lässt, ist die Entschrottung der Schlacke auch aus Sicht der Regierung unter dem Aspekt einer optimalen Nutzung von Deponievolumen ein sinnvolles Unterfangen.
g) Ist nicht die vorgeschlagene, kostengünstige Lösung mit einer mobilen Anlage auf der Deponie (Investition ca. 0,4 Mio), die allenfalls später auch im ELBIS eingesetzt werden könnte, gegenüber spezifischen, ortsfesten, um ein mehrfaches teurere Installationen bei der KVA zu bevorzugen?
Genau diese Frage kann ohne Vorliegen eines konkreten Projektes für eine Entschrottungsanlage in der KVA Basel nicht schlüssig beantwortet werden. Unsere groben Überlegungen lassen eher das Gegenteil vermuten!
Die Offerte der KELSAG für das Entschrotten beträgt CHF 261'750.-- pro Jahr. Bei Investitionskosten von 0.4 Mio. Franken, einem angenommenen Zinssatz von 5% und 12 Jahren Abschreibungsdauer resultieren damit jährliche Kapitaldienstkosten von ca. CHF 45'000.--. Würde eine Anlage in der KVA Basel zu angenommenen 1.2 Mio. Franken erstellt, ergäben sich unter den gleichen Randbedingungen Kapitaldienstkosten von ca. CHF 135'000.--. Da in der KVA die Entschrottung der Schlacke beim Austrag automatisch erfolgen könnte, ist aber mit wesentlich geringeren jährlichen Betriebskosten gegenüber der mobilen Anlage auf der Deponie zu rechnen.
Es ist zudem zu bedenken, dass jährlich bis zu 10% der KVA-Schlacke auf der Deponieanlage Elbisgraben entsorgt werden können. Eine ortsfeste Anlage in der KVA Basel bietet hier den Vorteil, dass die Schlacke bereits entschrottet angeliefert wird; der entsprechende Transportanteil für das Eisen somit auch entfallen würde. Im Gegensatz dazu müsste eine mobile Anlage jeweils von Liesberg nach Liestal disloziert werden.
Schlussbemerkung
In der Zwischenzeit hat das Baudepartement BS unseren Wunsch, eine Entschrottungsanlage in der KVA Basel näher zu prüfen, mit Schreiben vom 5. Dezember 2001 abgelehnt. Gleichzeitig wird uns darin mitgeteilt, dass die KELSAG in Eigenverantwortung (also auf eigenes Risiko) beschlossen habe, eine Eisenentschrottungsanlage auf ihrem Deponiegelände in Liesberg zu errichten.
Liestal, 15. Januar 2002
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin
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