2001-286
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation: Neue BUWAL-Richtlinie: "Schlacken aus KVAs müssen entschrottet werden"
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Autor/in:
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Juliana Nufer, FDP
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Eingereicht am:
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22. November 2001
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Nr.:
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2001-286
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Folgender Sachverhalt:
Das BUWAL gab für alle KVA's und Deponiebetreiber die Richtlinie heraus, dass KVA- Schlacke in eine Reaktordeponie gehört. Stand der Technik ist-. Schlacke entschrottet (Entfernung Eisen aus Schlacke). Die Kosten für das Entschrotten der Schlacke vor Ort, d.h. bei der KVA Basel selbst, wurden durch die REDAG (KVA- Basel- Erbauer) abgeklärt. Eine Investition von über Fr. 1 Mio. wäre zu tätigen gewesen. Zudem sind die Platzverhältnisse bei der KVA für eine entsprechende Anlage mit Zwischenlager- Möglichkeit nicht gegeben. Auf Grund dieser Erkenntnis hat die REDAG damals (vor ca. drei Jahren beschlossen, dass die Eisenentfernung aus der Schlacke nicht bei der KVA gemacht wird; sondern auf der Schlacke- Deponie erfolgen soll. Eine Arbeitsgruppe wurde zur Abklärung dieser und weiterer Lösungen eingesetzt. Die KELSAG (seit 01.01.2000 Betreiber der Schlackedeponie in Liesberg für noch ca. 10 Jahre) wollte das Entschrotten auf der Deponie mit einer mobilen Anlage vornehmen. So wie dies übrigens auf andern Schlackedeponien ebenfalls geschieht. Das Angebot der KELSAG wurde im Einverständnis mit dem AIB BL der KVA unterbreitet. Die KVA hätte dazu formell einen Auftrag an die KELSAG erteilen sollen. Das Angebot bedeutet eine"Winn-Winn"- Situation für die KELSAG, die KVA und somit für die KVA- Kunden. Dem AIB entsteht kein Mehraufwand. Der Einbau entschrotteter Schlacke ist einfacher; weniger Verschleiss, weniger Reparaturen. Die Offerte ermöglicht eine jährliche Einsparung für die KVA von ca. Fr. 200'000.Nachdem seitens KVA der Auftrag an die KELSAG mündlich erteilt war, wurde dieser tags darauf wieder gestoppt, da interne (IWB, BS) Abklärungen die Vergabe des Auftrages ohne Submission in Frage stellten. Zum Inhalt einer allfälligen Submission wurden Kriterien erarbeitet. Die Kriterien zeigten auf, dass, eine Sumission mit vernetzten Tätigkeiten nicht einfach durchzuführen ist. Allenfalls sei die Submission lediglich auf die Transporte für die Schrott-Entsorgung zu limitieren. Nachdem nun der Submissionschef BS, zum Schluss kam, (anlässlich der Koordinationssitzung Nr. 23 vom 06.11.01), dass keine Submission nötig ist und der Auftrag direkt an das AIB BL erteilt werden kann, findet das AIB BL, Zitat "Wir (gemeint ist das AIB) wollen doch in Liesberg nicht auch noch die Schlacke entschrotten...".
Diese Info, zu Handen der RR Frau E. Schneider BUD, führt dazu, dass die KVA nun wiederholt abklären soll, ob das Entschrotten der Schlacke nicht auf dem KVA- Areal erfolgen kann. Dazu sei eine fundierte Abklärung mit Kosten und Gründen dafür oder dagegen vorzulegen. Somit ist nun bereits eine Verzögerung von mehr als 1 Jahr seit der Intervention der KELSAG, die Schlacke zu entschrotten, Tatsache. Dies bei einem Eisen- Anteil von derzeit 15-18%!
Es sei nochmals erwähnt, dass die KELSAG sich anerbot, das Entschrotten auf der Deponie vorzunehmen und eigentlich der Auftrag von seiten KVA an die KELSAG erfolgen sollte (oder wenn aus formal- juristischen Gründen erforderlich, vom AIB BL an die KELSAG).
a)
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Glaubt die Regierung, dass mit dieser Art, die Verantwortung hin und herzuschieben, die Glaubwürdigkeit der Beteiligten gewahrt ist?
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b)
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Sieht die Regierung nicht, dass mit der erarbeiteten Lösung klar ein Winn/Winn-Verhältnis gefunden wurde?
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c)
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Warum wird dieses Verfahren unnötig verzögert?
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d)
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Ist es fair gegenüber den Fachleuten im Kreis der Beteiligten, dass diese Angelegenheit wieder von vorne aufgerollt wird?
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e)
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Soll nicht raschmöglichst durch die Entnahme von immerhin ca. 5'000 t Eisen aus der Schlacke, jährlich, wertvolles Deponievolumen gespart werden?
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f)
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Verpflichtet nicht das Umweltschutzgesetz, resp. die TVA dazu, recyklierbare Materialien der Einlagerung in Deponien fern zu halten?
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g)
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Ist nicht die vorgeschlagene, kostengünstige Lösung mit einer mobilen Anlage auf der Deponie (Investition ca. 0,4 Mio), die allenfalls später auch im ELBIS eingesetzt werden könnte, gegenüber spezifischen, ortsfesten, um ein mehrfaches teurere Installationen bei der KVA zu bevorzugen?
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Ich danke der Regierung für die schriftliche Stellungnahme.
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