2001-285
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Interpellation: Wer entzieht sich der Justiz?
|
|
Autor/in:
|
Max Ribi, FDP
|
|
Eingereicht am:
|
22. November 2001
|
|
Nr.:
|
2001-285
|
|
Ich habe aus dem Amtsblatt die Gerichtlichen Publikationen der Statthalterämter, der Bezirkskanzleien, der Staatsanwaltschaft, der Ueberweisungsbehörde und des Strafgerichts in der Periode Juli 2000 - Juli 2001 gesammelt. Sie betreffen die Rubriken Bekanntmachung, Urteilsmitteilungen, Vorladungen und Verfügungsmitteilungen. Ich habe dies nicht etwa aus Vergnügen gemacht, sondern aus Verärgerung über den meist unbekannten Aufenthalt der Straffälligen, die sich so der Strafe entzogen haben. Juristisch ist alles korrekt. Der Vollzug der ausgesprochenen Urteile ist das Problem. Ein Teil der Verurteilten versteht es sehr gut abzutauchen, zu verschwinden. Sie unterlaufen die Rechtssprechung. Die Anständigen in unserem Staat fühlen sich als die Dummen.
Zusammengezählt bin ich auf rund 655 Publikationen in einem Jahr gekommen. Die meisten Publikationen betreffen Bussen wegen Schwarzfahrens in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bussen wegen Verkehrsübertretungen und Widerhandlung gegen das Transportgesetz (z.B. zu viel auf dem Lastwagen geladen). Dann gibt es eine ansehnliche Anzahl von Umwandlungen von Bussen in Haft. Weitere Delikte sind: Rechtswidriger Aufenthalt, rechtswidrige Einreise, Vorladungen via Mitteilung im Amtsblatt. Dann findet man auch Strafverfahren, die mit Kostenfolge zu Laste des Staates eingestellt worden sind. Da wird man als Steuerzahler hellhörig. Auffallend ist die grosse Anzahl von Ausländern bei allen Publikationen. Wenn man Gerichtsberichterstattungen liest, so fällt auf, dass es immer wieder Fälle mit Gerichtsverhandlungen in Abwesenheit des Angeklagten gibt.
Ich bitte den Regierungsrat und das Obergericht zu nachfolgenden Fragen in schriftlicher Form Stellung zu nehmen:
1.
|
Wie hoch ist ungefähr der Anteil der Verurteilten, die sich der Strafe entziehen - unbekannter Aufenthalt, im Ausland - gegenüber der Gesamtzahl der Verurteilten?
|
2.
|
Wie gross sind die Anstrengungen, den Aufenthaltsort ausfindig zu machen?
|
3.
|
Bedeutet "unbekannter Aufenthalt" auch illegaler Aufenthalt im eigenen Kanton?
|
4.
|
Wird man die Verurteilten mit unbekannten Aufenthalt eines Tages wieder habhaft oder werden die "Fälle" abgeschrieben oder spielt nur der Zufall?
|
5.
|
Wenn sich ein Gebüsster oder Verurteilter an einem andern Ort in der Schweiz niederlässt, bekommt dann die Behörde im Kanton BL, die die Strafe ausgesprochen hat, Kenntnis davon? Bekommt sie auch Mitteilung über Niederlassung im Ausland?
|
6.
|
Wieviele Sttrafgerichtsfälle werden ca. pro Jahr durchgeführt, in welchen sich die Angeklagten durch Verschwinden dem Urteil entzogen haben?
|
7.
|
Einstellung von Strafverfahren mit Kostenfolge zu Lasten des Kantons. Was hat man darunter zu verstehen? Beitragshöhe pro Fall und Jahr?
|
8.
|
Wie steht es mit den Mehrkosten (zusätzliche Umtriebe) und den Mindereinnahmen der geschilderten Fälle, die sich der Strafe/Busse entziehen?
|
9.
|
Umwandlung von Busse in Haft: Wird die Strafe in Haft angetreten?
|
Back to Top