2001-278 (1)
Zwischenbericht Nr. 2001-278 an den Landrat |
Bericht der:
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Justiz- und Polizeikommission
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vom:
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17. März 2003
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Parlamentarische Initiative "Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften"
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Bemerkungen:
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1. Überblick
Am 14. März 2002 hat der Landrat die Parlamentarische Initiative von Eva Chappuis vom 8. November 2001 "Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften" an die Justiz- und Polizeikommission (JPK) überwiesen.
Die JPK hat anlässlich ihrer Sitzung vom 27. Mai 2002 Frau Chappuis als Urheberin des Vorstosses sowie Herrn Dieter Freiburghaus als Sachverständiger angehört. Sie hat am gleichen Tag eine Subkommission unter der Leitung von Elisabeth Schneider zur weiteren Bearbeitung der Vorlage eingesetzt. Die Subkommission hatte dabei den Auftrag, sich über den Stand der Gesetzgebung in anderen Kantonen zu orientieren und sich insbesondere mit dem Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene auseinanderzusetzen, um entscheiden zu können, ob der Erlass eines kantonalen Gesetzes angezeigt ist oder ob die Gesetzgebung auf Bundesebene abgewartet werden soll.
Im September 2002 wurde eine vergleichbare kantonale Regelung im Kanton Zürich in einer Volksabstimmung deutlich angenommen. Am 29. November 2002 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Am 27. Januar 2003 hat die Subkommission mit 4:1 Stimmen beschlossen, der JPK zu beantragen, die Parlamentarische Initiative zu sistieren, bis ein Beschluss zur Botschaft zum Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare vorliegt. Anlässlich ihrer Sitzung vom 10. Februar 2003 hat die JPK den Antrag ihrer Subkommission beraten.
2. Stand der Gesetzgebung in den Kantonen und im Bund
Im Kanton Genf besteht seit 2001 ein Gesetz über die Partnerschaft mit begrenzter Tragweite sowohl für heterosexuelle als auch homosexuelle Paare. Etwas weiter geht ein Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im Kanton Zürich, welches offenbar im Laufe dieses Jahres in Kraft treten wird. In einzelnen weiteren Kantonen gibt es Gesetzesprojekte.
Der Entwurf zum Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare geht wesentlich weiter als die kantonalen Gesetze und Gesetzesprojekte. In der Botschaft führt der Bundesrat denn auch aus, dass kantonale Lösungen den grundlegenden Nachteil haben, dass die rechtlichen Wirkungen einer Registrierung einerseits auf den Kompetenzbereich, andererseits auf das Gebiet des die Bestimmungen erlassenden Kantons begrenzt bleiben. Kantonale Regelungen hätten deshalb mehr symbolische als praktische Bedeutung und seien für das kommende Bundesrecht unbeachtlich (Botschaft, S. 16).
Gemäss Auskunft der zuständigen Sachbearbeiterin im Bundesamt für Justiz vom 22. Januar 2003 ist zu erwarten, dass die parlamentarische Beratung bald beginnen wird, so dass der Zeitvorteil einer kantonalen Lösung unbedeutend sein dürfte.
3. Minderheitsstandpunkt
Eine Kommissionsminderheit möchte ungeachtet der Botschaft des Bundesrats vorweg ein kantonales Gesetz forcieren. Es sei noch ungewiss, wie lange es dauern werde, bis das neue Bundesgesetz in Kraft treten wird und ob der heutige fortschrittliche Vorschlag nicht noch zerzaust werde.
Selbst wenn ein kantonales Gesetz nur während einiger weniger Jahre in Kraft wäre, könnten damit Erfahrungen gesammelt werden und es sei ein Signal nach Bern, rascher vorwärts zu machen. Es sei überdies realistisch, eine kantonale Lösung bis Ende 2004 in Kraft zu setzen.
4. Mehrheitsstandpunkt
Eine Mehrheit der Kommission stellt sich auf den Standpunkt, es sei angesichts des fortgeschrittenen Stadiums der Bundesgesetzgebung unvernünftig und unverhältnismässig, eine kantonale Regelung zu erlassen, von der man weiss, dass sie, wenn überhaupt, nur kurze Zeit vor der Bundeslösung in Kraft treten würde. Dies sei vor allem auch für die betroffenen gleichgeschlechtlichen Paare unzumutbar. Zudem sei der Aufwand für eine kantonale Gesetzgebung gross, wenn sie seriös betrieben werden soll.
Im Gegensatz zu anderen Gesetzgebungsprojekten auf Bundesebene bestehe hier der wesentliche Unterschied darin, dass bereits eine Botschaft vorliege und die Vorstellungen des Bundesgesetzgebers bekannt seien. Nach dem deutlichen Entscheid im Kanton Zürich habe das Projekt auf Bundesebene zudem eine Beschleunigung erfahren, was sich im bisherigen Ablauf der Bundesgesetzgebung bereits zeige.
Angesichts der Nachteile eines in zeitlicher und räumlicher Hinsicht beschränkten kantonalen Gesetzes sei der mit der Erarbeitung einer entsprechenden Vorlage verbundene administrative Aufwand unverhältnismässig. Erst wenn ein Referendum gegen das Bundesgesetz erfolgreich wäre, wäre der Zeitpunkt zum Erlass eines kantonalen Gesetzes gekommen.
5. Antrag
Gestützt auf die unter Ziff. 4. aufgeführten Überlegungen beantragt die JPK dem Landrat mit 9:4 Stimmen, die Parlamentarische Initiative "Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften" zu sistieren, bis ein Beschluss zur Botschaft zum "Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare" vorliegt.
Lausen, den 17. März 2003
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Der Präsident: Dieter Völlmin
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