2001-276

Vor kurzer Zeit wurde mir bekannt, dass eine Laufentaler Unternehmung bei der kantonalen Konsultativkommission Antrag auf Uebernahme einer Bürgschaft gemäss Buchstabe B. des Wirtschaftsförderungsdekretes gestellt hat. Während über vier Monaten wartete dieser Unternehmer trotz positivem Antrag der Konsultativkommission auf den definitiven Entscheid des Regierungsrates, der für ihn leider negativ ausfiel. Gemäss den mir zur Verfügung stehenden Informationen handelt es sich hier jedoch nicht um einen Einzelfall.


Für die KMU ist es heute zunehmend schwieriger geworden, dringend nötige Bankkredite und Finanzierungen von den Banken zugesprochen zu erhalten. Aus diesem Grund kommt der Möglichkeit zur Gewährung einer Bürgschaft als Instrument der kantonalen Wirtschaftsförderung gerade heute eine besonders grosse Bedeutung zu.


Ich möchte speziell darauf hinweisen, dass es vorallem die KMU sind, welche auch in schwierigeren wirtschaftlichen Zeiten für unsere Wirtschaft eine sehr wichtige Stabilisierungsfunktion übernehmen. Sie bauen auch in Krisenzeiten jeweils am wenigsten Arbeitsplätze ab.


In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen:


Ich bitte den Regierungsrat um eine schriftliche Beantwortung der Interpellation.



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