2001-267
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Motion von Eva Chappuis: Gerechte Erziehungszulage für alle - unabhängig von der gewählten Lebensform
|
|
Autor/in:
|
Eva Chappuis, SP-Fraktion (Abt, Aebi, Aeschlimann, Brassel, Bucher, Fuchs, Halder, Hilber, Laube, Meschberger, Münger, Plattner, Portmann, Rudin K., Rudin Ch., Wüthrich, Ziegler)
|
|
Eingereicht am:
|
8. November 2001
|
|
Nr.:
|
2001-267
|
|
Das Regierungsprogramm 1999-2003 sieht die vermehrte Schaffung von Teilzeitstellen für beide Geschlechter vor. Männer und Frauen sollen Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen und Berufs-, Betreuungs- und Hausarbeit freier aufteilen können.
Dieses Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn die noch bestehenden Hürden im pekuniären Bereich beseitigt werden. Ein Beispiel für ein strukturelles Hindernis stellt die Erziehungszulage dar. Diese Sozialzulage wird derzeit an Inhaberinnen und Inhaber von Teilzeitstellen nur im Umfang ihre Pensums ausgerichtet. Das bedeutet, dass ein mit zwei 50%-Pensen finanzierter Haushalt mit Kindern halb so viel Erziehungszulage zur Verfügung hat, als der gleich zusammengesetzte, aber mit einem Vollpensum finanzierte Haushalt.
Im Bereich der Kinderzulagen wurde diese Ungerechtigkeit schon vor Jahren weitgehend eliminiert, indem ab einem Pensum von 80 Stunden pro Monat eine volle Zulage ausgerichtet wird. Bei kleineren Pensen wird die Zulage nur im Verhältnis der tatsächlichen Arbeitszeit zu jener von 80 Stunden gekürzt. Dieses System bietet sich auch für eine Anwendung auf die Erziehungszulage an.
Da die Erziehungszulage wie die Kinderzulage nur jeweils an einen Elternteil ausgerichtet wird, besteht bei einer analogen Regelung die Gefahr nicht, dass mehr als eine volle Erziehungszulage bezogen werden könnte.
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, welche der Ersatz von § 29 Abs 3 des Dekretes zum Personalgesetz durch den Wortlaut von § 26 Abs 3 des Dekretes zum Personalgesetz vorsieht.
Back to Top