2001-266
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Eva Chappuis: Korrekte Einreihung von Volontärinnen und Volontären
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Autor/in:
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Eva Chappuis, SP-Fraktion (Abt, Aebi, Aeschlimann, Brassel, Bucher, Fuchs, Halder, Hilber, Laube, Meschberger, Münger, Nussbaumer, Plattner, Portmann, Rudin K., Rudin Ch., Wüthrich, Ziegler)
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Eingereicht am:
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8. November 2001
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Nr.:
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2001-266
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Polizeiaspirantinnen und Polizeiaspiranten sind Auszubildende, welche für den Arbeitgeber (noch) nicht produktiv sind. Ihre Funktion ist im Lohnsystem integriert und Ihr Lohn beträgt vom Landrat genehmigte rund Fr. 4'200.- pro Monat (Lohn-klasse 18).
Angehende Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen erhalten im ersten Ausbildungsjahr rund Fr. 3'500.-. Ausbildungsstellen für Sozialarbeitende werden mit Fr. 2933.-, solche für Psychologinnen und Psychologen mit Fr. 3370.- entschädigt. Ihre Entschädigung wird in der Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung (SGS 155.11) geregelt .
Ebenfalls in dieser Verordnung geregelt ist die Entschädigung von Volontärinnen und Volontären, für die kein eigentlicher Ausbildungsauftrag besteht und die sehr wohl produktive Arbeit leisten. Volontariate werden mit Fr. 2'600.-. pro Monat bei vollem Pensum abgegolten. Dieser "Lohn" ist nicht existenzsichernd und für Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium auch unter Berücksichtigung eines allenfalls noch nicht optimalen Outputs nicht gerechtfertigt. Immerhin werden akademische Berufsanfängerinnen und -anfänger, wenn sie eine ordentliche Stelle als wissenschaftliche Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter und nicht ein Volontariat antreten, mindestens in Lohnklasse 12/C (Fr. 5766.70) entlöhnt.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, für die Volontariatsstellen eine Arbeitsbewertung vorzunehmen und dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Aufnahme der Volontariate in den Einreihungsplan und eine entsprechende Änderung von § 11 Abs 4 des Dekretes zum Personalgesetz vorsieht.
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