2001-99 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Schriftliche Anfrage 2001/099 von Ruedi Zimmermann betreffend neuer Standort der Fortura AG in Sissach
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vom:
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29. Mai 2001
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Nr.:
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2001-099
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Bemerkungen:
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Am 5. April 2001 reichte Landrat Ruedi Zimmermann-Meier, SVP eine schriftliche Anfrage mit folgendem Wortlaut ein:
Die Fortura AG betreibt Handel mit Geschenk-, Lotto-, Tombolaartikeln etc. und Feuerwerkskörpern. In absehbarer Zeit wird sie auf das Grundstück der ehemaligen Firma Spiess an der Hauptstrasse Sissach-Zunzgen dislozieren. Ein gewisses Unbehagen macht sich in der unmittelbaren Nachbarschaft breit. Unglücksfälle wie in Holland und China verunsichert diese trotz diversen Hinweisen auf unser SIT.
Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Antwort auf folgende Fragen:
1. Gedenkt die Fortura den Handel und die Lagerung speziell mit Feuerwerk auszubauen, weil wesentlich grössere Räumlichkeiten zur Verfügung stehen werden?
2. Werden die Auflagen des Sicherheitsinspektorates erfüllt? (Ich erinnere an die Gasleitung Rodersdorf-Lostorf)
3. Gedenkt die Fortura auch eine Produktion von Feuerwerkskörpern einzurichten?
Die einzelnen Fragen von Landrat Ruedi Zimmermann-Meier können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1: Gedenkt die Fortura den Handel und die Lagerung speziell mit Feuerwerk auszubauen, weil wesentlich grössere Räumlichkeiten zur Verfügung stehen werden?
Antwort:
Gegenüber den kantonalen Behörden wurden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens keine derartigen Absichten geäussert. Konkrete Angaben zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung einer privaten Firma gegenüber der Öffentlichkeit sind aus verständlichen Gründen direkt von der entsprechenden Geschäftleitung zu machen.
Frage 2: Werden die Auflagen des Sicherheitsinspektorates erfüllt? (Ich erinnere an die Gasleitung Rodersdorf-Lostorf)
Antwort:
Der Fortura AG wurde im November 2000 eine Baubewilligung erteilt, in welcher die vom Sicherheitsinspektorat geforderten sechs Auflagen enthalten sind. Ziel dieser Auflagen ist es, eine Früherkennung für Brandgase und Hitzeentwicklung zu erreichen und einen allfälligen Brand im Keime zu ersticken. Der Lagerort in Sissach ist gegen mutwillige Brandstiftung ausreichend zu schützen. Das Personal der Fortura AG ist für eine erste Brandbekämpfung zu instruieren. Dazu sind örtliche Löschmittel bereitzustellen, welche vom instruierten Personal rasch und wirkungsvoll eingesetzt werden können, bis die Stützpunktfeuerwehr Sissach eintrifft.
Die Ausführung aller dieser Auflagen ist dem Sicherheitsinspektorat schriftlich zu melden. Das Sicherheitsinspektorat wird diese Auflagen kontrollieren.
Frage 3: Gedenkt die Fortura auch eine Produktion von Feuerwerkskörpern einzurichten?
Antwort:
Während des Baubewilligungsverfahrens wurde diese Frage von der Geschäftsleitung der Fortura AG mit NEIN beantwortet.
Liestal, 29. Mai 2001
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin
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