2001-97 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Beantwortung der Interpellation 2001/097 von Landrat Peter Holinger, Liestal, vom 5. April 2001 betreffend "Kostenkontrolle bei grossen Bauvorhaben"
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vom:
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26. Februar 2002
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Nr.:
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2001-097
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 5. April 2001 reichte der Landrat Peter Holinger, Liestal, eine Interpellation 2001/097 betreffend " Kostenkontrolle bei grossen Bauvorhaben" ein.
Sie hat folgenden Wortlaut:
"Die Probleme der Zusammenarbeit zwischen zuständigem Amt, Baukommission, Architekt und Handwerkern bei der öffentlichen Hand als Bauherr sind mir aus meiner früheren politischen Tätigkeit bekannt.
Im Moment aber sind offenbar bei einigen grossen Bauvorhaben die Entwicklung der Kosten etwas unklar.
So erhielten wir Mitglieder der BPK bereits am 19. Dezember 2000 einen Fax zum Thema Kantonsspital Liestal. Daraus war ersichtlich und dies wurde auch den Medien mitgeteilt, dass zwecks "Überprüfung der Kostenklarheit ein Marschhalt eingelegt werden und der Vertrag mit dem Architekten sofort aufgelöst werde".
Auch die am Bau beteiligten Handwerker wurden am 21. Dezember 2000 und 5. Januar 2001 dahingehend orientiert, dass vom Hochbauamt keine Rechnungen akzeptiert würden, denen nicht Aufträge zu Grunde liegen die vom Hochbauamt belegt seien. Also Aufträge vom Architekten, resp. auch deren Rechnungen würden nicht mehr akzeptiert.
Im Januar wurde die BPK informiert, konnte aber aus zeitlichen Gründen (wegen anderen Fragen des ÖV's waren bereits Spezialisten anwesend) keine Fragen stellen.
Mitte Februar habe ich in der BPK dann diverse Fragen zum KSL gestellt und wir erhielten einige Antworten zur Organisation des "Controllings".
Der Neu- und Umbau des Kantonsspitals Liestal geht dem Ende entgegen. Geplant war ein Abschluss im Sommer dieses Jahres.
Von 1988 bis 1994 wurde "geplant" (Medizinische Grundversorgung im oberen Baselbiet und die konkreten Bauten).
Im Mai 1995 bewilligte der Landrat 136,2 Mio. für den Neu- und Umbau des KSL.
Während dem Bau machte das KSL Schlagzeilen mit unbewilligten Grenzgängern (Schwarzarbeit), und dem Konkurs des Architekten. Leider hatte es auch personelle Konsequenzen, dem Kantonsarchitekten wurde gekündigt.
Vor 2 Jahren wurde im Landrat ein Nachtragskredit von gut 20 Mio. "zähneknirschend" mit 44 : 8 und sehr vielen Enthaltungen gutgeheissen.
Am 18. Mai 2000 haben Eric Nussbaumer und ich in der Fragestunde die Kosten des KSL - Bau's hinterfragt und es wurde uns gesagt, dass die Kosten im Griff seien und der Bau "auf Kurs".
Diese Situationen werfen doch verschiedene Fragen auf, die vom Regierungsrat jetzt eigentlich sollten beantwortet werden können.
Ich bitte deshalb höflich, wenn möglich um schriftliche Beantwortung von folgenden Fragen:"
Frage 1:
Frage: "Warum konnte sich in nur 7 Monaten (vom Mai 2000 bis Dezember 2000) offenbar die finanzielle Kontrolle und Lage so verschlechtern, dass ein Marschhalt eingeschaltet werden musste?"
Antwort: Der Quartalsrapport per 30.06.2000, basierend auf den Kostenangaben des Architekten und der Fachplaner, liess im Grundsatz eine Ziellandung erwarten. Als einzige Unbekannte wurden Mehrkosten im Bereich der Elektroarbeiten (Aufarbeitung der Akten tk3 infolge Vertragsauflösung im Mai 200 noch nicht abgeschlossen) genannt. Im August 2000 wurden vom Architekten unerwarteterweise grössere Mehrkosten im Bereich Bau gemeldet. Die Seriosität der vom Architekten geführten Kostenkontrolle musste von der Bauherrschaft in Frage gestellt werden. Die Veränderung der finanziellen Lage ist nicht ausschliesslich auf das zweite Halbjahr 2000 zurückzuführen. Der Ursprung liegt in einer aus heutiger Sicht mangelhaften Kostenkontrolle einerseits und einer nicht vollständigen und rechtzeitigen Erfassung der ausgelösten Arbeiten und der noch notwendigen Arbeiten im Rahmen einer seriösen Endkostenprognose andererseits.
Frage 2:
Frage: "Haben viele Regierechnungen der zum Teil "exotischen" und weit her kommenden Firmen zu Mehrkosten geführt?"
Antwort: Es ist korrekt, dass ein Teil der entstandenen Mehrkosten auf übermässige Regieanteile in diversen Arbeitsgattungen (Baumeister, Gipser, Malerarbeiten etc.) zurückzuführen sind. Bei den betroffenen Unternehmungen handelt es sich um Firmen aus dem Kanton Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Die Vermutung, dass es sich vorwiegend um "weit herkommende" Unternehmungen handelt, kann nicht bestätigt werden.
Frage 3:
Frage: "Warum musste der Architekt "entlassen" werden?"
Antwort: Unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten in der Vertragserfüllung führten zu der Vertragsauflösung mit dem Architekten vom 19. Dezember 2000. Die Bau- und Umweltschutzdirektion macht mangelnde Leistungen insbesondere in der Vertragsposition Bauleitung gemäss SIA 102, 4.4.4, geltend. Konkret in einer mangelhaften und unvollständigen Kostenkontrolle, einer fachlich überforderten örtlichen Bauleitung und in einer mangelhaften Gesamtkoordination des Projektes mit allen Fachbereichen. Auslöser für die Vertragsauflösung war zudem das fehlende Vertrauen in den Planer als "Treuhänder der Bauherrschaft" sowie die Meinungsverschiedenheiten mit dem Architekten in Bezug auf die aufgetretenen Schwierigkeiten und Mängel.
Frage 4:
Frage" Was ist konkret noch umzubauen, noch nicht fertig erstellt?"
Antwort: Mit dem Marschhalt, ausgelöst durch die Vertragsauflösung des Architekten per Ende 2000, müssen die folgenden Teilobjekte noch fertigerstellt werden:
Stand Februar 2002
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Bettenhaus 1, Abschlussarbeiten 1. Etappe
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fertigerstellt 2001
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Bettenhaus 1, 2. Etappe
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in Ausführung
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Therapie, Innenausbau und Fertigstellung
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bezogen Juni 2001
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Behandlungstrakt IPS/Garderoben
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bezogen Dezember 2001
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Mängelbehebungen an allen Teilobjekten
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in Ausführung
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Umgebungsarbeiten, div. Fertigstellungsarbeiten
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in Ausführung
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Garantiearbeiten an allen Teilobjekten
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in Ausführung
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Frage 5:
Frage: "Woher hat das HBA plötzlich die personellen Ressourcen, die Bauführung und Bau-leitung selber machen zu können?"
Antwort: Bereits anfangs 2000 stockte das Hochbauamt die personellen Ressourcen durch interne Verschiebung der Arbeitskräfte - unter anderem durch einen Projektverantwortlichen "Ausführung" im Bereich "Ba" - deutlich auf. Die örtliche Bauleitung wurde nach Ausscheiden des Architekten im 1. Quartal 2001 an eine externe Fachperson vergeben. Die Aufgaben im Bereich der Planung, der Kostenkontrolle sowie des Rechnungswesens werden durch die bisherigen Mitarbeiter im Hochbauamt sichergestellt. Der personelle Einsatz im Projekt KSL wird somit auch weiterhin über der Norm liegen.
Frage 6:
Frage: "Braucht es einen weiteren Nachtragskredit und wenn ja, in welcher Höhe?"
Antwort: Siehe LRV Nr. 2001/151 vom 29. Mai 2001. Ein weiterer Zusatzkredit wird nicht beantragt werden müssen.
Frage 7:
Frage: "Wann werden die Bauarbeiten abgeschlossen sein?"
Antwort: Die Bauarbeiten werden nach dem heutigen Wissensstand im November 2002 abgeschlossen sein, dann können die Räumlichkeiten der letzten Bauetappe des Bettenhaus 1 dem Nutzer übergeben werden. Es werden in der Folge noch diverse Abschlussarbeiten sowie Mängelbehebungen am Gesamtprojekt vorzunehmen sein. Diese Arbeiten werden voraussichtlich noch bis in das Jahr 2003 reichen.
Liestal, 26. Februar 2002
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin
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