2001-95

Am 5. April 2001 reichte die SP-Fraktion die Interpellation betreffend "Neues Umwelt- und Verbraucherschutzzentrum (UVZ)" mit folgendem Inhalt ein:


"Mit Erstaunen konnte man am 27. März 2001 der Basler Zeitung entnehmen, dass die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) und die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) ein Umweltschutz- und Verbraucherschutzzentrum (UVZ) an der Hammerstrasse in Liestal eröffnen wollen. Offenbar sollen von der BUD das Amt für Umweltschutz und Energie, das Lufthygieneamt und das Sicherheitsinspektorat sowie von der VSD das Veterinäramt, das Kantonale Labor und die Eichstätte gemeinsam unter ein Dach gebracht werden.


Wie von Mitarbeiter/innen zu vernehmen war, wurde in den betroffenen Ämtern im Auftrage von Regierungsrätin E. Schneider und Regierungsrat E. Straumann am Montagvormittag das Personal offiziell über die bevorstehende Zusammenlegung informiert. Die Mitarbeiter/innen erfuhren, dass in vier bis sechs Jahren ein Umzug an die Hammerstrasse geplant sei. Verschiedene der informierenden Chefbeamten wiesen aber darauf hin, dass sie selber über wenig Zusatzinformationen verfügten, da sie erst am Freitagnachmittag von den zuständigen Regierungsmitgliedern über das geplante Vorhaben informiert worden seien. Es wurde den Mitarbeiter/innen auch mitgeteilt, dass gleichzeitig eine Medieninformation das Haus verlassen würde, in welcher die Neuausrichtung der sechs Amtsstellen bekanntgegeben werde. Am späteren Nachmittag wurde dann vereinzelten Mitarbeiter/innen mitgeteilt, dass die angekündigte Medieninformation nun doch nicht herausgegangen sei und deshalb die anlässlich der Personalinformation erteilten Auskünfte als vertraulich zu behandeln seien.


Offenbar ist die Schaffung des kantonalen Umwelt- und Verbraucherschutz-Zentrums, das von der Vorsteherin der Bau- und Umweltdirektion initiiert und vom Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektor mitgetragen wird, ohne Absprache mit den zuständigen Amtsvorstehern beschlossen worden. Selbst die für das von der Zusammenlegung betroffene Lufthygieneamt beider Basel mitverantwortliche baselstädtische Regierungsrätin wusste zum Zeitpunkt, als die BUD- und VSD-Mitarbeiter/innen zur Orientierung eingeladen wurden, noch nichts vom geplanten Zentrum.


Wir bitten den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


Zur Informationspolitik:


Zum neuen Standort:


Zur Liegenschaft an der Hammerstrasse:



Antwort des Regierungsrates

1. Hat die Regierung Richtlinien, die regeln, zu welchem Zeitpunkt wer von wem über was informiert wird, oder ist dies völlig den einzelnen Direktionen überlassen? Falls es Richtlinien gibt: Wurden diese im Falle des UVZ eingehalten?


Es gibt keine Richtlinien. Einzig im Personalgesetz des Kantons Basel-Landschaft steht unter §9, Abs.2: "Die Vorgesetzten streben die Delegation von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung an. Sie informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig und vollständig über Tatsachen und Vorhaben, die für deren Tätigkeit von Bedeutung sind."


2. War das UVZ-Projekt zum Zeitpunkt der Mitarbeiter/innen-Information vom Gesamt-Regierungsrat bereits beschlossen?


Die Leiterinnen und Leiter der betroffenen Dienststellen und Abteilungen der Bau- und Umweltschutzdirektion und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion wurden durch die Vorstehenden der genannten Direktionen am 23. März 2001 über die Absicht, ein Umwelt- und Verbraucherschutzzentrum zu schaffen, orientiert. Im Rahmen dieser Orientierung wurde auch ein Entwurf einer möglichen Medienmitteilung abgegeben. Der Regierungsrat hat am 3. April 2001 noch kein definitives UVZ-Projekt beschlossen, sondern lediglich der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) den Auftrag erteilt, federführend, gemeinsam mit der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD), die Planung an die Hand zu nehmen.


3. Was hat die Vorsteherin der BUD und den Vorsteher der VSD dazu bewogen, die bei ihren Mitarbeitern/innen angekündigte Medieninformation im letzten Moment zu stoppen?


Am Freitag, 23. März 2001 lag, wie oben ausgeführt, ein Entwurf einer Medienmitteilung vor. Dieser Entwurf wurde in den nächsten Tagen zwischen BUD und VSD noch bereinigt. Der Entwurf gelangte in den Besitz der Basler Zeitung, welche einen entsprechenden Artikel publizierte.


4. Haben sich die Vorsteherin der BUD und der Vorsteher der VSD bei allen oder einzelnen Ämtern vor der Medieninformation informieren lassen, was aus Sicht der einzelnen Ämter für oder gegen einen Wechsel des Standortes sprechen würde?


Die Fragestellung, was aus Sicht der einzelnen Ämter für oder gegen einen Wechsel des Standortes sprechen würde, wird Gegenstand des Projektes UVZ sein. Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 3. April 2001 den Auftrag erteilt, eine Projektgruppe zu bilden, mit dem Ziel, die Planung für ein kantonales UVZ an die Hand zu nehmen. Es wird Aufgabe der Projektgruppe sein, Vor- und Nachteile aufzuzeigen und ein Konzept auszuarbeiten, welches den Bedürfnissen der einzelnen Ämter/Dienststellen Rechnung trägt.


5. Die Fragen nach der Nutzung von Synergien im Gebäude an der Hammerstrasse wurden 1999 mehrfach gestellt. Waren die Voraussetzungen 1999 wirklich ganz anders als heute?


Die technischen Voraussetzungen waren nicht wesentlich anders. Die Idee, ein UVZ zu bilden, hat sich im Rahmen der Abklärungen über eine bessere Nutzung des Gebäudes an der Hammerstrasse ergeben.


6. Auf welchen Grundlagen basiert die Idee eines UVZ?


Falls Studien dazu in Auftrag gegeben wurden:


a) Wer hatte bis jetzt Einsicht in diese Studien?


b) Sind diese Studien für Landräte/innen zugänglich?


Die Idee für ein UVZ ist aufgrund einer Studie zur Zusammenlegung des Umweltschutzlabors und des Kantonalen Laboratoriums entstanden. Anlass dazu gab u.a. auch das Postulat 1999/202 der CVP/EVP-Fraktion, das im Zusammenhang mit der vom Landrat beschlossenen Vorlage 1998/239 betreffend Kredit für den Erwerb sowie Projektierungskredit für die Sanierung der Liegenschaft für das Kantonale Labor in Liestal, entsprechende Abklärungen forderte. Mit dem UVZ können der hohe Stellenwert der Bereiche Umwelt- und Verbraucherschutz unterstrichen und Synergien geschaffen werden. Eine Studie zu einem eigentlichen UVZ gibt es nicht.


7. Ist der Vorsteherin der BUD und dem Vorsteher der VSD bewusst, dass der geplante Standort des UVZ an der Peripherie von Liestal gelegen und von den "Kunden" mit öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich schlechter erreichbar ist als die bisherigen Standorte? (kundenfreundliche Verwaltung!/Umweltschutz!)


Das Gebäude an der Hammerstrasse liegt in unmittelbarer Nähe eines grossen Einkaufszentrums. Von peripherer Lage zu sprechen, ist übertrieben. Im übrigen ist die definitive Standortwahl, wie auch in der Medienmitteilung ausgeführt, noch offen.


8. Was für Schwierigkeiten, die eine Zusammenlegung notwendig machen, bestehen heute aufgrund der unterschiedlichen Standorte im Einzelnen?


Die für das UVZ vorgesehenen Dienststellen und Abteilungen befinden sich heute an sechs Standorten.


Mit einem Umwelt- und Verbraucherschutz-Zentrum UVZ können Synergien genutzt und Schnittstellen vereinfacht werden. Gegen aussen soll das Zentrum als eine einzige Kompetenz- und Ansprechstelle zur Verfügung stehen. Bund, Kantone und Wirtschaft sowie die Bevölkerung können davon in hohem Masse profitieren. Mit dem neuen Zentrum sollen zugleich die heute bestehenden Platzprobleme in der BUD und in der VSD gelöst und viele Schnittstellen im administrativen und technischen Bereich optimiert und vereinfacht werden. Als Standort steht das Kantonale Laboratorium an der Hammerstrasse in Liestal im Vordergrund. Es wird Aufgabe des Projektteams sein, die Eignung des Standortes nochmals zu prüfen und allenfalls Alternativen aufzuzeigen.


9. Ist der Vorsteherin der BUD und dem Vorsteher der VSD bewusst, dass der geplante Standortwechsel die bereits bestehende Zusammenarbeit mit anderen Ämtern/Dienststellen (Rechtsabteilung, Bauinspektorat, Amt für Raumplanung, Hochbauamt, Tiefbauamt usw.) deutlich verschlechtern würde?


Selbstverständlich ist der Vorsteherin der BUD und dem Vorsteher der VSD bewusst, dass bei der Planung optimale Schnittstellen zu den übrigen Ämtern und Dienststellen vorzusehen sind. Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Projektentwicklung.


10. Sind auch andere Ämter/Dienststellen, die mit Umwelt- und Verbraucherschutz zu tun haben (Rechtsabteilung, Forstamt, Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Gesundheitsförderung, Sportamt usw.) in die Zusammenlegungs-Überlegungen einbezogen worden?


Wenn ja:


Was sprach dagegen, sie auch in das UVZ einzubeziehen?


Vorerst wurden nur die eigentlichen Kerndienststellen in die Überlegungen miteinbezogen. Dabei standen Synergien in den Bereichen Laboratorien, Infrastruktur und Personal im Vordergrund. Das Sicherheitsinspektorat und die Mitarbeitenden des C-Piketts sowie des Schadendienstes des Gewässerschutzes wären im gleichen Gebäude untergebracht. Im Ereignisfall ist dadurch eine effizientere Koordination möglich. Ebenso würde der Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung durch den Kantonschemiker und den Kantonstierarzt vereinfacht, dasselbe gilt für den Bereich Biosicherheit unter der Federführung des Sicherheitsinspektorats. Weitergehende Überlegungen sind im Rahmen der Projektentwicklung anzustellen.


11. Wie viele Arbeitsplätze bestehen im heutigen Gebäude und wie viele weitere Arbeitsplätze könnte das heutige Gebäude ohne bauliche Erweiterung aufnehmen?


Im Gebäude an der Hammerstrasse in Liestal ist heute das Kantonale Laboratorium mit rund 25 Personen untergebracht und damit nicht vollständig belegt. Die zukünftige Anzahl Arbeitsplätze ist abhängig von der Nutzung. Eine Aussage kann erst nach der Projektentwicklung gemacht werden. Gemäss heutigem Stand sollen rund 110 Mitarbeitende im neuen UVZ beschäftigt werden. Dies erfordert eine gewisse Erweiterung, die jedoch erst nach der Projektentwicklung definiert werden kann.


12. Bei der betroffenen Liegenschaft handelt es sich um eine sanierungsbedürftige Alt-Liegenschaft.


a) Wann wurde die Liegenschaft gekauft?


b) Zu welchem Preis wurde die Liegenschaft gekauft?


c) Mit welchen Sanierungskosten muss gerechnet werden (ohne Erweiterung / mit der geplanten Erweiterung)?


a,b) Die Liegenschaft wurde am 14.6.1994 von der Ciba-Geigy durch die Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB), als Treuhänderin des Kantons, übernommen. Gemäss Landratsbeschluss vom 16.9.1999 bezüglich der bereits erwähnten Landratsvorlage über den Erwerb wurde die Liegenschaft am 22.12.1999 zum Preis von Fr. 5'000'000.-- von der BLKB übernommen.


c) Zu diesem Zeitpunkt wurde in der Landratsvorlage für die Sanierung und Ausbauergänzungen eine Grobschätzung von total Fr. 7'900'000.-- angenommen. Weitere Kostenangaben können erst nach der vorgesehenen Projektentwicklung gemacht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass durch die vorgesehene Zusammenlegung bisherige Gebäude oder Räumlichkeiten frei werden und veräussert oder einer anderen Nutzung zugeführt werden können.


13. Das Gebäude liegt in einer alten Gewerbezone. Bestehen bei der Liegenschaft Altlasten?


Die asbesthaltigen Deckenelemente im Innern des Gebäudes wurden bei der Anpassung der Räume an die Bedürfnisse des Kant. Laboratoriums fachgerecht entsorgt. Die Aufwendungen für diese Massnahmen wurden bei der Festlegung des Kaufpreises in der Höhe von Fr. 300'000.-- berücksichtigt. Der Verkäuferin (Ciba-Geigy, Basel) sind keine Verunreinigungen des Baugrundes bekannt. Ciba-Geigy resp. Novartis, Basel verpflichtet sich gemäss Kaufvertrag, falls Widererwarten kontaminiertes Erdreich bei Aushubarbeiten anfällt, die Kosten für die Entsorgung zu übernehmen. Diese Verpflichtung ist zeitlich beschränkt bis 13.6.2004.


Die Vorsteherin der BUD und der Vorsteher der VSD sind sich bewusst, dass durch einen aufgrund einer Indiskretion bekanntgewordenen, nicht endgültig bereinigten Communiqué-Entwurf in einem BaZ-Artikel der Eindruck entstehen konnte, betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssten von einer schon beschlossenen Reorganisation aus der Zeitung Kenntnis nehmen. Dem ist nicht so. Bisher ist nur die Aufnahme von Planungsarbeiten beschlossen. Die betroffenen Dienststellenleiter werden Mitglied der Projektgruppe und können ihre Anliegen einbringen. Es ist selbstverständlich, dass Mitarbeitende sie betreffende Restrukturierungen nicht aus den Medien entnehmen müssen sondern vorgängig mit den notwendigen Informationen bedient werden. Das Ziel des vorgesehenen UVZ ist eine räumliche Zusammenlegung von Organisationseinheiten mit Synergieeffekten, die sowohl einem gesteigerten Kundennutzen als auch effizienteren internen Abläufen dienen sollen.


Liestal, 29. Mai 2001


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin



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