2001-91

Die Gemeinden müssen bei der Festlegung der Abfall- und Abwassergebühren mitreden können. Sie sind es, die diese Gebühren gegenüber ihren Einwohnerinnen und Einwohnern vertreten müssen. Dabei ist es unerlässlich, dass die Gemeinden eine Mitsprache bei Bau, Betrieb und Unterhalt der Abfallentsorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen haben.


Um den Gemeinden diese notwendige Mitsprache zu sichern, fordern wir den Regierungsrat auf:


Umgehend die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen für die Bildung einer Gebührenkommission, zusammengesetzt aus Gemeindevertretern. Diese Gebührenkommission ist ausgestattet mit dem Mitsprache-, Einsichts- und Kontrollrecht für die Abfall- und Abwasserrechnung, für das Abfall- und Abwasserbudget sowie für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Abfallentsorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen. Zudem soll die Gebührenkommission ein Antragsrecht an den Regierungsrat und an den Landrat haben.



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