2001-89 (2)
Bericht Nr. 2001-089 an den Landrat |
Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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Vom 17. Oktober 2001
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zur Vorlage Nr.:
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2001-089
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Titel des Berichts:
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Kantonale Psychiatrische Dienste, Liestal - Baukreditvorlage Sanierung, Um- und Ausbau Haus 5 inklusive Neubau Werkstatt- und Bürogebäude
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Bemerkungen:
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1. Einleitung
Das Büro des Landrates hat die Bau- und Planungskommission als federführende Kommission mit der Vorberatung dieses Geschäftes beauftragt. Die Volkswirtschaft- und Gesundheitskommission wird einen Mitbericht verfassen.
Die Vorlage wurde von der BPK anlässlich zweier Sitzungen beraten. Einer gemeinsamen Sitzung mit der VGK am 23. August 2001 folgte am 13. September 2001 Eintreten und Beschlussfassung. An den Sitzungen standen uns Frau Regierungsrätin Schneider, Herr Regierungsrat Straumann, sowie Frau Caratsch (Kantonsarchitektin), Frau Blaser (stellvertretende Kantonsarchitektin) und Herr Schmidt (Architekt) vom Hochbauamt sowie die Herren Ulmann (Verwalter), Dr. Cahn (Chefarzt) und Herr Bächtold (Leiter Pflegedienst) von der Psychiatrischen Klinik Red und Antwort.
2. Vorstellen der Vorlage
Am 25. November 1999 stimmte der Landrat der Vorprojektvorlage betreffend Sanierung, Um- und Ausbau Haus 5 inklusive Neubau Werkstatt- und Bürogebäude der Kantonalen Psychiatrischen Dienste Liestal zu und beauftragte den Regierungsrat eine Baukreditvorlage auszuarbeiten.
Für die Realisierung dieses Vorhabens wird ein Kredit von Fr. 28 673 000.-- (Fr. 22 680 000.-- für Haus 5 und Fr. 5 993 000.-- für das Werkstatt- und Bürogebäude) beantragt. Gegenüber dem Vorprojekt fällt der Kredit für das Bauprojekt um rund Fr. 6'000'000.-- höher aus.
Das Haus 5 entspricht in Grundriss und Raumeinteilung immer noch weitgehend der ursprünglichen Bauanlage der dreissiger Jahre. Daraus ergeben sich schwere Mängel, die das Umsetzen einer zeitgemässen, patientenorientierten Behandlung und Pflege und die Schaffung eines entsprechenden therapeutischen Milieus sehr erschweren, zum Teil verunmöglichen. Die Patientinnen und Patienten sind in viel zu kleinen Zimmern oder in Sälen untergebracht. Die sanitären Einrichtungen lassen die Wahrung der Intimsphäre nur bedingt zu. Die Ausstattung entspricht in keiner Weise dem heutigen Standard vergleichbarer Institutionen. Wichtige Angebote, wie z.B. Aktivierung, können nur unter behelfsmässigen Bedingungen stattfinden.
Um das künftige Leistungsangebot der Psychiatrischen Klinik abdecken zu können, sollen im Haus 5 vier polyvalent nutzbare Stationen mit je 16 Betten und drei offene Stationen mit 15 resp. 13 Betten entstehen. Gleichzeitig wird das Haus, das aus dem Jahre 1934 stammt, vollständig renoviert. Bedingt durch die Gebäudestruktur finden neben den mit zeitgemässem Standard ausgerüsteten Ein- und Zweibettzimmern, den Nasszellen sowie den Aufenthaltsräumen im Pflegetrakt keine allgemein nutzbaren Büros (für Ärzte, Psychologen, Pflegedienst etc.) mehr Platz. Die Büros werden deshalb ausgelagert. Im Sockelgeschoss sollen die derzeit verschiedenen Nutzungen entflochten werden. Der vom Gebäude unabhängigste Bereich, die Produktionswerkstätten, soll zugunsten der Bereiche der körperbezogenen Behandlungen und der Aktivierungsateliers ebenfalls ausgelagert werden.
In unmittelbarer Nähe zu Haus 5 und 7 wird deshalb ein viergeschossiges Werkstatt- und Bürogebäude erstellt, das die verdrängten Nutzungen aufnimmt.
Mit diesen Massnahmen wird erreicht, dass die kantonale Psychiatrie die Leistungen der Grundversorgung, welche im Spitalgesetz, im Psychiatriekonzept und in der Folgeplanung verankert sind, zeitgemäss und wirtschaftlich vertretbar erbringen kann.
Diese Vorlage bildet den Abschluss einer Reihe von Bautätigkeiten zu Gunsten der Kantonalen Psychiatrischen Dienste (Altersheim, Windspiel, Küchensanierung, 3. Aktustation, Telefonvermittlungsanlage).
3. Kommissionsberatung
Kostensteigerung Vorprojekt - Bauprojekt
Die Mehrkosten von rund 6 Millionen Franken vom Vorprojekt zum Baukredit gaben in der Kommission zu kritischen Fragen Anlass. Insbesondere wird bemängelt, dass die Kostenerhöhung in der Baukreditvorlage nicht begründet wird. Die Mehrkosten entfallen mehrheitlich auf den Neubau des Büro- und Werkstattgebäudes. Nachdem bei der Erarbeitung des Bauprojektes die Kosten nochmals hinterfragt wurden und man die Nutzerbedürfnisse abgeklärt hatte, kam man zu den nun vorliegenden Kosten. Wenn man den m2-Preis ähnlichen Objekten gegenüberstellt und die Besonderheiten des Baus analysiert, so liegt dieser Preis im guten Mittel. Mit anderen Worten, die nun ermittelte Bausumme des Neubaus ist realistisch, der Kostenvoranschlag im Vorprojekt war es nicht.
Reserven
Der Kredit weist eine Reserve aus. Zusätzlich kann man davon ausgehen, dass auch die Unternehmer versteckte Reserven eingebaut haben. Die BPK ist der Meinung, dass angesichts dieser Reserven der Kredit nicht überschritten werden darf. Die Reserven werden durch den Bauherrn verwaltet. Sie sind nicht dazu da, neue Nutzerwünsche zu erfüllen.
Controlling
Dass das Controlling in der BPK ein Thema war und ist, versteht sich von selbst. Die Sicherstellung des Controllings erfolgt einerseits via Projekthandbücher, die an jedes Projekt separat angepasst werden. Darin werden sämtliche Verantwortlichkeiten sowohl des Bauherrn, aber auch der Nutzer und Planer geregelt.
Neu sieht das Controlling als zusätzliches Sicherheitsinstrument vor, dass mit der Realisierung erst begonnen werden darf, wenn dem Hochbauamt für 70% der Arbeiten Vergabeanträge vorliegen.
Für das Projekt Kantonale Psychiatrische Klinik Liestal werden seitens des Hochbauamtes ca 250 Stellenprozente beansprucht.
Provisorischer Betrieb
Entgegen der Vorprojektvorlage gibt es neu zwei Provisorien: Goldbrunnen und Martin-Birmannspital. Beide Häuser werden dafür mit EDV und Telefonie vernetzt und mit dem Stammhaus verbunden. Die Kosten für die Aufrüstung belaufen sich auf 600'000.-- Franken. Zusätzlich fallen Mehrkosten im Personalbereich an.
Energie
Zwei Fragen zur Energie wurden der BPK folgendermassen erläutert. Zur Frage nach Sonnenkollektoren auf dem Neubau, verwies man darauf, dass gerade im Sommer Deponiegas im Ueberfluss vorhanden ist und sich zudem auch eine Holzschnitzelanlage in der Vernehmlassung befindet. Ausserdem sei es sinnvoll, Sonnenkollektoren dort einzusetzen, wo der Energiebedarf anfalle und das sei nicht primär beim Neubau. Die Frage, ob der Neubau die Anforderungen eines Minenergiegebäudes erfülle, wurde verneint. Bei Planungsbeginn war das Thema noch nicht aktuell. Trotzdem wird mit der Energie schonend umgegangen. Den Weisungen der BUD für den Einsatz von umweltschonenden Baumaterialien wurde so weit möglich nachgelebt. Im Haus 5 ist eine Wärmerückgewinnung über die Lüftung vorgesehen. Das Gebäude erreicht gesamthaft eine Energieeinsparung von 20 %.
Spezielle bauliche Massnahmen für Untersuchungsgefangene
Im Haus 5 sind keine speziellen Räume für Untersuchungsgefangene vorgesehen. Im Haus 7 bestehen bereits 3 Sicherheitszimmer verteilt auf 3 Stationen. Diese Zimmer werden jährlich von 10-20 Patienten mit UG-Status belegt. Die vorhandenen Räumlichkeiten reichen somit aus und es ist nicht notwendig, im Haus 5 zusätzliche Spezialzimmer zu errichten.
Ausgang vom Neubau in den Garten
Ein direkter Ausgang aus der Werkstatt (Sockelgeschoss) ist im vorliegenden Projekt nicht vorgesehen. Der Grund ist kein finanzielles sondern ein bauliches Hindernis, da zwischen Sockelgeschoss und Garten eine Niveaudifferenz zu überbrücken ist. Eine direkte Verbindung von den Arbeitsplätzen in den Ateliers zu den Arbeitsplätzen im Freien wird die Arbeit wesentlich erleichtern. Die BPK wünscht, dass dieser Ausgang in den Garten geprüft und wenn möglich auch (ohne Kostenerhöhung) realisiert wird.
4. Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat mit 9 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung und einem Ausstand der Vorlage 2001/089 zuzustimmen.
Oberdorf, 17. Oktober 2001
Der Präsident: Karl Rudin
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