2001-89 (1)
Bericht Nr. 2001-089 an den Landrat |
Bericht der:
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Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
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vom:
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10. September 2001
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zur Vorlage Nr.:
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2001-089
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Titel des Berichts:
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Kantonale Psychiatrische Dienste Liestal - Baukreditvorlage Sanierung, Um- und Ausbau Haus 5 inklusive Neubau Werkstatt- und Bürogebäude
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Bemerkungen:
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1. Einleitung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage an zwei Sitzungen beraten. Im Anschluss an eine gemeinsame Einführung zusammen mit der Bau- und Planungskommission erfolgte am 23. August 2001 die detaillierte Beratung durch unsere Kommission. Eintreten und Beschlussfassung fand am 31. August 2001 statt. Für Erläuterungen von Fragen standen uns zur Verfügung: Regierungsrätin Elsbeth Schneider; Regierungsrat Erich Straumann; Dr. Theodor Cahn, Chefarzt KPD; Hans-Peter Ulmann, Verwalter KPD; Paul Bächtold, Leiter Pflegedienst KPD; Marie-Theres Caratsch, Kantonsarchitektin; Roya Blaser, stellvertretende Kantonsarchitektin; Claudio Schmidt, Architekt und Planer.
Grundlage für die Vorlage liefert das Psychiatriekonzept aus dem Jahr 1980, wonach sich die Kantonale Psychiatrische Klinik KPK langfristig von einer geschlossenen, verwahrenden Anstalt zu einer Klinik mit den Aufgaben spezifischer, intensiver Abklärung, Akuttherapie und Rehabilitation entwickeln soll. Beherrschte früher die grosse Zahl der Dauerpatienten das Bild, ist die Klinik heute geprägt von Akut- und Rehabilitationspatientinnen und -Patienten. Die Folgeplanung von 1991 bestätigte die eingeschlagene Richtung.
Es wurde namentlich mit einer weiteren Etappe der Integration von Langzeitkranken resp. psychisch Behinderten in Heime und andere dezentrale Wohnplätze begonnen. Für die stationäre Psychiatrie zeigten sich räumliche Probleme im Akutbereich und in der veralteten Raumstruktur von Haus 5. Die in der Ziel- und Gesamtplanung (1990/91) vorgeschlagene Lösung mit einem Neubau kam angesichts der knappen Mittel nicht in Frage. Eine Korrektur im Akutbereich wurde durch eine räumliche Erweiterung von Haus 7 von zwei auf drei Stationen und der gleichzeitigen Auslagerung einer Rehabilitationsabteilung ins Haus 5 erreicht, indem der Dachstock zu einer Station ausgebaut wurde.
2. Vorlage
Da die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zu dieser Vorlage einen Mitbericht erstellt, verzichte ich auf eine ausführliche, bauspezifische Einführung.
3. Kommissionsberatung
Mit dem Kommissionsbericht vom 8. November 1999 zur Vorprojektvorlage 1999/126 nahm unsere Kommission bereits ausgedehnt Stellung zur Sanierung, zum Aus- und Umbau von Haus 5 der Kantonalen Psychiatrischen Dienste, Liestal. Die nachfolgend aufgeführten Bereiche fanden bei der Beratung der Vorlage 2001/089 spezielle Beachtung.
Bedarfsfrage
Insbesondere im Ambulanzbereich ist europaweit ein Anstieg an Psychiatriepatienten zu verzeichnen. Im Rahmen der Folgeplanung II, über deren Evaluationsergebnisse am 16. August 2001 informiert wurde, geht man davon aus, dass sich dieser Trend, mit Schwergewicht in Akutpsychiatrie, weiter fortsetzen wird. Es besteht bereits heute ein Ueberhang an Patienten, welche im Haus 7 nicht mehr untergebracht werden können. Dies ist auch der Grund, weshalb man dringendst auf die Sanierung angewiesen ist. Mit den neu geschaffenen Räumlichkeiten soll die Idee einer so genannt polyvalenten Nutzung - ein Teil kann beispielsweise als geschlossener Bereich konzipiert werden - umgesetzt werden. Zudem bieten sie zusatzversicherten Personen (vorwiegend aus dem eigenen Kanton) ein entsprechendes Angebot.
Die Nutzung des Reha- und des Alterspsychiatrischen Bereichs hat sich stabilisiert. Bei Bedarf können Langzeitpatienten auch anderweitig untergebracht werden. So z.B. in Reinach im in Bau befindlichen "dritten Wohnheim" oder auch im Kantonalen Altersheim. Unter Ausschöpfung der verschiedenen Möglichkeiten kann davon ausgegangen werden, dass mit dem Umbau/Neubau eine langfristige Bedarfsabdeckung sichergestellt ist, so die Aussage von Dr. Theodor Cahn. Als "Knackpunkt" jedoch wird die Entwicklung in der Alterspflege bezeichnet. Aufgrund der demografischen Entwicklung stehen die Gemeinden diesbezüglich vor grossen Herausforderungen die nach Ansicht der Kommission von den Gemeinden nicht oder kaum wahrgenommen werden und denen viele Gemeinden in keiner Weise gewachsen sein dürften.
Zusätzliche Personalkosten während der Bauzeit
Die VGK nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung befristet zwölf zusätzliche Stellen bewilligt hat, deren Mehrbelastung ins ordentliche Budget aufgenommen wird. Die Kommission bedauert, dass diese für die Dauer des Um- resp. Neubaus notwendigen Personalkosten nicht in der Vorlage enthalten sind und erwartet, dass bei ähnlichen Vorhaben inskünftig solche Begleitkosten eines Projektes mitberechnet werden.
Mehrkosten gegenüber der Projektvorlage von 6,3 Mio Franken
Mit Befremden nimmt die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission diese Mehrkosten zur Kenntnis. Sie geht davon aus, dass die Bau- und Planungskommission die Gründe der Kostensteigerung kritisch hinterfragt hat. Die VGK kann auch die Veränderungen gegenüber dem Vorprojekt nur schwer nachvollziehen. Trotz diesen Mehrkosten besteht nach wie vor ein Unterschied zum 36 Millionen Franken teuren Neubauprojekt. Vom preislichen Unterschied abgesehen geniesst der Altbau bei "Insidern" eine sehr hohe Akzeptanz. Da wird z.B. gesagt: "dass ein Neubau niemals mit den hohen Räumen aufwarten könne, die ein luftiges Gefühl des Atmenkönnens verschaffen" oder "das Haus biete von den geforderten Abläufen, vom Cachet her gute Voraussetzung, um Psychiatrie zu betreiben". Das Sockelgeschoss bringe gar markante Verbesserungen für die Bereiche Ateliers und körperbezogene Behandlungen".
Umbau Haus 5
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission regt an zu prüfen, ob der Gartenbereich von den Ateliers aus mit wenig Aufwand besser erschlossen werden könnte um zusätzliche Aussenarbeitsplätze zu schaffen.
Oekologie und Energie
Mehrheitlich wird bedauert, dass das Hochbauamt die Chancen nicht wahrgenommen hat, bezüglich Oekologie und Energie einen vorbildlichen Bau zu erstellen. Es wird auf den Grundsatz des Hochbauamtes hingewiesen, wonach Kanton und Gemeinden vorbildliche Bauten - Energieverbrauch mindestens 20 Prozent unter der Norm - erstellen sollten.
Abschliessend ist festzuhalten, dass
- die Vorlage die Bedürfnisse der Folgeplanung I des Psychiatriekonzeptes mittel- und längerfristig abdeckt und dass für die Folgeplanung II kein Präjudiz geschaffen wird;
- diese Vorlage den Abschluss einer Reihe von Bautätigkeiten zu Gunsten der Kantonalen Psychiatrischen Dienste bildet;
- wie bereits bei der Beratung des Projektierungskredites festgestellt wurde, dringend Handlungsbedarf zugunsten einer zeitgemässen Pflege der Patienten und Patientinnen im Haus 5 besteht und die notwendigen Massnahmen ohne weitere Verzögerungen angegangen werden müssen.
4. Antrag
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt dem Landrat mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Muttenz, 7. September 2001
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer
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