2001-77 (1)

Die FDP-Fraktion reichte eine Interpellation zum Thema "Standortfaktor Steuern" ein. Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:


"Dem Wirtschaftsbericht 2000 und auch dem Regierungsprogramm 1999-2003 können wir entnehmen, dass die Erhaltung und Verbesserung der Standortqualität/-attraktivität unseres Kantons als oberstes Ziel erklärt wurde.


Es ist auch das Ziel der FDP, für ein gutes und wettbewerbsfähiges Steuerklima in unserem Kanton zu sorgen.


Unser Kanton nimmt mit 182,9 Indexpunkten in der Kapitalbelastung der juristischen Personen die absolute Spitzenposition aller Kantone ein (Vergleich zu BS: 127,2 und z.B. Zürich 89,2). Bei der Reingewinnbelastung liegen wir ebenfalls über dem schweizerischen Durchschnitt.


Die FDP ist sich bewusst, dass aufgrund des Budgets sowie des Finanzplanes Steuererleichterungen sorgfältig anzugehen sind. Im Wettbewerb stellt sich allerdings die Frage, ob wir Steuererleichterungen vornehmen können oder ob wir dazu gezwungen werden.


Deshalb ist auch die FDP der Meinung, dass hier Handlungsbedarf besteht und bittet den Regierungsrat, folgende Fragen schriftlich zu beantworten:


1. Inwieweit wurde die Motion Dieter Völlmin betreffend Einführung des Proportionalsteuersatztarifes bei der Ertragssteuer jur. Personen bereits bearbeitet/überprüft. Welche Resultate können bis jetzt festgestellt werden?


2. Welche weiteren Massnahmen gedenkt der Reglerungsrat für die Senkung der Ertragssteuerbelastung in die Wege zu leiten?


3. Welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat einzuleiten, um die Kapitalsteuerbelastung bei den juristischen Personen zu senken? (sogenannte gezielte Einzelmassnahmen gemäss Wirtschaftsbericht)


4. Sind auch Erleichterungen in der ganzen Administration/Veranlagung vorgesehen (wir denken insbesondere an KMU-Betriebe)? Wenn ja, welche?"



Antwort des Regierungsrates

Im Wirtschaftsbericht 2000 und auch im Regierungsprogramm 1999 bis 2003 ist festgehalten, dass die Erhaltung und Verbesserung der Standortqualität und -attraktivität unser oberstes Ziel ist. Dazu gehört zweifellos auch ein gutes und wettbewerbsfähiges Steuerklima, wie es die Interpellanten fordern.


Aufgrund der vom Bund herausgegebenen Steuerbelastungsvergleiche (Steuerbelastungsindex 2000) darf sich der Kanton Basel-Landschaft bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen mit einer sogar leicht unter dem schweizerischen Mittel liegenden Steuerbelastung zu den steuergünstigen Kantonen zählen. Anders sieht es bei den juristischen Personen aus, wo wir bei der Reingewinn- und Kapitalsteuerbelastung zusammen mit 113,7 Punkten über dem schweizerischen Durchschnitt von 100 Punkten liegen und bei der Kapitalsteuerbelastung trotz jährlicher Indexierung der Kapitalsteuer an den Teuerungsindex mit 185,5 Punkten sogar die Spitzenbelastung im gesamtschweizerischen Vergleich einnehmen. Zielsetzung muss es deshalb auch bei den Kapitalgesellschaften sein, die Steuerbelastung auf das gesamtschweizerische Mass zu senken.


Zu den einzelnen von den Interpellanten gestellten Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:


zu Frage 1:
Inwieweit wurde die Motion Dieter Völlmin betreffend Einführung des Proportionalsteuersatztarifes bei der Ertragssteuer jur. Personen bereits bearbeitet/überprüft. Welche Resultate können bis jetzt festgestellt werden?


Antwort:
Im Zusammenhang mit der Motion Dieter Völlmin vom 18. Mai 2000 (2000/113) wurden Berechnungen angestellt, wie ein proportionaler Steuersatz bei der Ertragssteuer und der Kapitalsteuersatz bei der Kapitalsteuer, beides je bei Staat und Gemeinden, aussehen würden, wenn man die heutige Steuerbelastung der juristischen Personen auf das schweizerische Mittel gemäss der Indexbelastung 2000 senken würde und wie hoch sich damit die Steuerausfälle bei der Staats- und Gemeindesteuer belaufen würden:




zu Frage 2:
Welche weiteren Massnahmen gedenkt der Regierungsrat für die Senkung der Ertragssteuerbelastung in die Wege zu leiten?


Antwort:
Diese Resultate zeigen eindeutig, dass wir mittelfristig die Steuerbelastung der juristischen Personen senken müssen, um interkantonal konkurrenzfähig zu bleiben. Dass diese Konkurrenzfähigkeit kein leeres Wort, sondern Tatsache ist, zeigen immer wieder die Gespräche über die Ansiedlung neuer Unternehmen oder ganzer Unternehmensgruppen, wo schliesslich die Steueroptimierung den definitiven Standort ganz wesentlich beeinflusst.


Anderseits sind die errechneten Steuerausfälle für eine solche Steuerreduktion in Rechnung zu stellen. Diese dürften zwar effetktiv tiefer ausfallen, da bei besserer Standortattraktivität neue und erweiterte Unternehmen automatisch wieder zu mehr Steuern führen und damit den Ausfall kompensieren werden.


Zur Zeit wird bei den natürlichen Personen der Übergang von der zweijährigen Vergangenheits- zur einjährigen Gegenwartsbesteuerung vollzogen. Auf dieser Grundlage wird im Jahre 2002 erstmals die Steuer 2001 veranlagt, wo zusätzlich sehr viele neue Bestimmungen aufgrund der Steuerharmonisierungs-Anpassungsgesetzgebung zur Anwendung gelangen. Trotz sorgfältiger Steuerschätzungen ist es schwierig, die definitiven Ergebnisse der Einkommens- und Vermögenssteuer vorauszusagen. Bis deshalb im Bereiche der natürlichen Personen für die nächsten zwei Jahre wieder gesicherte Zahlen zur Verfügung stehen, rechtfertigt es sich, mit einer Senkung der Steuern der juristischen Personen in Staat und Gemeinden noch zuzuwarten. Dies gilt umso mehr, als bekanntlich mit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Nachkommen weitere Steuerausfälle bei Staat und Gemeinden von zusammen rund 30 Mio. Franken zu verkraften sind.




zu Frage 3:
Welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat einzuleiten, um die Kapitalsteuerbelastung bei den juristischen Personen zu senken? (sogenannte gezielte Einzelmassnahmen gemäss Wirtschaftsbericht)


Antwort:
Wie oben dargelegt, ist die Kapitalsteuerbelastung sehr hoch und sie manifestiert sich auch in den berechneten Steuerausfällen. Eine Revision der Steuerbelastung der juristischen Personen muss sich jedoch auf die Steuersätze von Reingewinn und Kapital sowohl im Kanton als auch in den Gemeinden gesamthaft beziehen, und es wäre falsch, als Einzelmassnahme vorweg eine Reduktion der Kapitalsteuerbelastung vorzunehmen. Dies gilt umso mehr, als das steuerbare Kapital im Umfang der eingetretenen Teuerung von Jahr zu Jahr automatisch reduziert wird.




zu Frage 4:
Sind auch Erleichterungen in der ganzen Administration/Veranlagung vorgesehen (wir denken insbesondere an KMU-Betriebe)? Wenn ja, welche?


Antwort:
Besondere Erleichterungen im Ablauf der Administration und der Veranlagung von juristischen Personen und insbesondere von KMU-Betrieben sind nicht vorgesehen. Entsprechende Bedürfnisse, die einen Handlungsbedarf ergeben würden, sind denn bei der Steuerverwaltung von den entsprechenden Betrieben auch nie angemeldet worden. Auch kommt hinzu, dass durch die ganze Steuerharmonisierungs-Anpassungsgesetzgebung die gesetzlichen Bestimmungen, das Steuerverfahren und auch das Steuererklärungsformular vereinheitlicht worden sind und damit mit diesem schweizerisch koordinierten Vorgehen sowohl für Steuerpflichtige als auch Steuerbehörden sich zweifellos Vereinfachungen ergeben werden. Auch bei Steuerpflicht in mehreren Kantonen ist im Sinne einer Vereinfachung dafür gesorgt, dass auch juristische Personen nur noch eine Steuererklärung im Sitzkanton abgeben müssen und sie die anderen Kantone mit einer Kopie dieser Steuererklärung bedienen können.


Liestal, 22. Mai 2001


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin



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