2001-76 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Beantwortung der Interpellation von Landrat Hanspeter Frey vom 22. März 2001 betreffend "Neue Verwendungszwecke für stillgelegte Industrie- und Bahnhofareale"
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vom:
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15. Mai 2001
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Nr.:
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2001-076
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Bemerkungen:
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Am 22. März 2001 reichte Landrat Peter Frey, Liestal, die Interpellation 2001/76 betreffend "Neue Verwendungszwecke für stillgelegte Industrie- und Bahnhofareale (Vorstoss zum Wirtschaftsbericht 2000 Kanton Basel-Landschaft)" mit folgendem Inhalt ein:
"Wie in der ganzen Schweiz, gibt es auch im Kanton Basel-Landschaft Industriebrachen. Landauf, landab werden diese alten Industrieareale neuen Verwendungszwecken zugeführt. Mit neuen Nutzungsmöglichkeiten kann Raum für KMU's, für Ateliers, für Dienstleistungsunternehmen geschaffen werden, auch neue Industriebetriebe könnten angesiedelt werden. Man generiert damit Arbeitsplätze.
Aus raumplanersicher Sicht liegt in der Umnutzung von Industriebrachen auch die Chance, Siedlungsraum zu schaffen ohne die Siedlungsfläche auszudehnen. Es wird Wohnraum und Gewerberaum an zentraler Stelle im Ort angeboten. Zudem sind diese Gebiete bestens erschlossen.
Mit der teilweisen Aufhebung der Besetzung von Bahnhöfen und der Aufgabe von Güterumschlag stehen auch Lokalitäten und Güterschuppen bei einigen Bahnhöfen leer. Mit der Umnutzung dieser Gebäude könnte ebenfalls Raum für Betriebe und fürs Wohnen angeboten werden.
Mit der Aktivierung von brachliegenden Industrie- und stellgelegten Bahnhofarealen kann überdies eine Belebung der Ortschaften erzielt. werden.
Wir bitten den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1a. Wieviele brachliegende Industrieareale (inkl. Gebäude) sind im Kanton vorhanden und wo liegen diese?
1b. Wie gross sind in etwa deren Flächen und der umbaute Raum?
1c. Sind der Regierung Umnutzungspläne bekannt? Wenn ja, welche?
2a. Wieviele brachliegende Bahnhofsareale (inkl. Gebäude) sind im Kanton vorhanden und wo liegen diese?
2b. Wie gross sind in etwa deren Flächen und der umbaute Raum?
2c. Sind der Regierung Umnutzungspläne bekannt? Wenn ja, welche?
3. Ist der Regierungsrat bereit, bei der Umnutzung von Industrie- und Bahnarealen unterstützend mitzuwirken, indem diese mit erleichterten Auflagen (z.B. keine starre Auslegung von Zonenvorschriften, liberaler Denkmalschutz, beförderliche Behandlung von Bewilligung und Gesuchen, weitergehende Erschliessungsvorschriften etc.) gefördert wird?"
Antwort des Regierungsrates
A. Begriffsdefinitionen
- Generell gelten als Industrie- und Gewerbebrachen Areale, die grösser als 1 Hektare sind, auf denen vorher produziert wurde und die für die Umnutzung frei sind oder frei werden (aus. Die nicht mehr gebrauchte Schweiz, Sonderheft von Hochparterre und Cash, 02/96).
- Unter Bahnhofs- oder Bahnareal versteht man die Areale, die im Eigentum der SBB sind. Entsprechend wird diesen Arealen im kommunalen Zonenplan i.d.R. keine Nutzungszone zugeordnet, was u.a. bedeutet, dass sie ausserhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Gemeinden oder des Kantons stehen.
B. Generelle Bemerkungen
Die Umnutzung von Industriearealen ist primär eine Angelegenheit von Grundeigentümern und Investoren sowie der Gemeinden.
Den Gemeinden obliegt es im Zusammenhang mit der Umnutzung von Industriearealen, mit Hilfe der Nutzungsplanung geeignete Rahmenbedingen für Nachnutzungen zu schaffen. Dabei gilt es, diese Rahmenbedingungen für die Nutzungen raumverträglich (Umweltaspekte, Verkehraufkommen, Erschliessung) zu gestalten. Eine Anpassung der Nutzungsordnung erfolgt nicht selten massgeschneidert, d.h. im Rahmen einer Quartierplanung. Beispiele: Quartierplanung Raurica Nova (Henkel-Areal in Pratteln). Die Umnutzung grösserer Flächen lässt sich in der Regel dann realisieren, wenn die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Investor und Kanton frühzeitig und transparent erfolgt.
Der Kanton kann subsidiär mitwirken, etwa im Rahmen der Wirtschaftsförderung oder der kantonalen Richtplanung. Die Wirtschaftsförderung beider Basel unterhält eine Datenbank, in der Grundstücke Veräusserungswilliger aufgenommen werden. Sie zeigt auf, ob auf dem Grundstück bestehende Bauten und Anlagen vorhanden sind oder nicht. Soweit die Bezirke Arlesheim, Liestal, Sissach und Waldenburg betroffen sind, ist die Nachführung der Datenbank abhängig von der Mitteilung der Grundeigentümer. Die Angaben aus dem Laufental werden der Wirtschaftsförderung beider Basel neu durch die Regionale Wirtschaftsförderung Laufental geliefert. Die Daten stehen Interessenten auf Anfrage zur Verfügung. Im Rahmen der kantonalen Richtplanung schliesslich werden die Rahmenbedingungen für Nutzungen und Umnutzungen, die durch die Gemeinden eigentümerverbindlich umzusetzen sind, festgelegt.
Die Umnutzung von Bauten und Anlagen auf dem Bahn- bzw. Bahnhofsareal ist Angelegenheit der SBB . Die SBB betrachtet die Bahn- bzw. Bahnhofsareale als strategische Reserve; insbesondere mit Blick die Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur in unserem Raum (z.B. Strecke Liestal - Olten bzw. neuer Juradurchstich). Insofern erscheinen viele SBB-Areale in Bahnhofsnähe ungenutzt bzw. auf eine z.T. "artfremde" Weise zwischengenutzt. Grössere Investitionen werden und können auf derartigen Arealen aber erst nach dem Vorliegen von definitiven Projekten / Projektentscheiden getätigt werden. In diesem Sinne sei darauf hingewiesen, dass noch vor nicht all zu langer Zeit die Güterbahnhöfe in Muttenz und "Wolf" in Basel betreffend Notwendigkeit und Umnutzungsmöglichkeit zur Diskussion standen. Neu soll nun ja bekanntlich der Güterbahnhof Muttenz zur internationalen Drehscheibe des nationalen und internationalen Güterverkehrs aufgewertet werden.
Vor diesem Hintergrund können die Fragen von Landrat Hanspeter Frey wie folgt beantwortet werden.
C. Beantwortung der Fragen von Landrat Hanspeter Frey:
Frage 1:
a. Wieviele brachliegende Industrieareale (inkl. Gebäude) sind im Kanton vorhanden und wo liegen diese?
b. Wie gross sind in etwa deren Flächen und der umbaute Raum?
Die Fragen 1 a und 1 b sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Deshalb werden sie zusammenfassend in Beilage 1 beantwortet. Beilage 1 enthält einen konkreten Auszug aus der Immobilien-Datenbank der Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft. In diesem Auszug sind nur Objekte aufgeführt, die auch als verfügbar gemeldet wurden. Die Wirtschaftsförderung erhält jedoch weder systematischen Meldungen von verfügbaren Grundstücken noch Rückmeldungen, wenn ein früher gemeldetes Objekt inzwischen einen Nutzer gefunden hat und eigentlich aus der Datenbank entfernt werden könnte. Aber es ist offenbar die einzige verfügbare Datenbank, die in der Region zu dieser Thematik existiert.
Generell kann gesagt werden, dass im Kanton Basel-Landschaft selten grössere und über längere Zeit vollständig ungenutzten Wirtschaftsbrachen bestehen. Diese Areale werden - häufig auf Eigeninitiative der Eigentümer hin - in relativ kurzer Zeit neuen Nutzungen bzw. Zwischennutzungen zugeführt (z.B. Schild-Areal und Hanro-Areal in Liestal, Tonwerk Lausen, Maloya in Gelterkinden). Teilweise werden in Zusammenarbeit mit interessierten Investoren im Rahmen massgeschneiderter Quartierplanungen die Voraussetzung für eine verbesserte Erschliessung geschaffen und Bedingungen für neue Nutzungen festgelegt. Diese Nutzungen weisen i.d.R. eine deutlich höhere Wertschöpfung als die Zwischennutzungen auf.
c. Sind der Regierung Umnutzungspläne bekannt? Wenn ja, welche?
Der Regierungsrat erfährt systematisch erst bei konkreten Anpassungen der Nutzungsplanung im Stadium einer Anfrage, einer Vorprüfung oder einer Genehmigung von konkreten Umnutzungsprojekten aus der Wirtschaft. In diesem Zusammenhang aktuell und bekannt sind folgende Areale und Umnutzungspläne, die eine Zonenplanmutation bedingen:
- Areal der "alten Gipsi", Läufelfingen: Tierfriedhof (in Genehmigungsverfahren)
- Henkel-Areal, Pratteln: Wellness und weitere persönliche Dienstleistungen (Vorprüfung ist erfolgt)
- Areal Nubag AG, Pratteln: Dienstleistungen/Detailhandel (in Vorprüfung)
- Areal Hoppe, Tenniken: Wohnen und Dienstleistungen (Anfrage)
- Areal Kistenfabrik und Holzhandel AG, Thürnen: Wohnen/Dienstleistungen/Detailhandel (Anfrage)
- Areal Jordan, Ettingen: Wohnen/Dienstleistungen/Detailhandel (Anfrage)
- Areal Cheddite, Lausen/Liestal: Wohnen (Anfrage; Planungszone durch Gemeinden verhängt)
- Konrad Peter Areal, Liestal: Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Detailhandel (Anfrage)
- Teilumnutzung Bahnhofsareal, Muttenz: Neues Justizzentrum BL (Vorbereitung kantonaler Nutzungsplan
Frage 2:
a. Wieviele brachliegende Bahnhofsareale (inkl. Gebäude) sind im Kanton vorhanden und wo liegen diese?
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es nach Auskunft der SBB keine brachliegenden Bahnhofsareale (inkl. Gebäude), welche zur Zeit oder auf absehbare Zeit nicht genutzt werden. Mit Ausnahme des Bahnhofs Liesberg werden auch künftig sämtliche Bahnhöfe im Kanton bedient. (Die Wiederbedienung des Bahnhofs Liesberg wird im Rahmen des Planungsauftrags der Nordwestschweizer Kantone an die SBB für die Regio-S-Bahn 2005 geprüft).
Unter dem Programmtitel "Präsenz der SBB in der Region Nordwestschweiz" planen die SBB die zukünftige Bedienung der Bahnhöfe in unserem Kanton (vgl. 2c.). Die Umsetzung erfolgt in den nächsten fünf Jahren. Ehemalige Dienstwohnungen sind vermietet. Für allfällig freiwerdende Bahnhofräumlichkeiten suchen die SBB selbst und im eigenen Interesse geeignete Nutzungen. Die Gemeinden sind im Februar dieses Jahres informiert worden. Die neuen Nutzungen sollen in erster Linie auch den SBB-Kunden dienen. Die bahnhofsnahen Flächen werden vor allem zu P+R-Anlagen ausgebaut.
b. Wie gross sind in etwa deren Flächen und der umbaute Raum?
Es gibt keine brachliegenden Flächen in den Bahnarealen und keine ungenutzten Gebäude.
c. Sind der Regierung Umnutzungspläne bekannt? Wenn ja, welche?
Das Programm "Präsenz der SBB in der Region Nordwestschweiz bezeichnet die geplanten Veränderungen der kommerziellen Bedienungen in den folgenden Bahnhöfen:
Als Filialen SBB mit einem vollständigen Verkaufs- und Dienstleistungspaket der Bahn, inkl. Reisebüro, mit SBB-Personal werden künftig folgende Bahnhöfe bedient:
- Gelterkinden (ev. , in Abklärung)
- Muttenz (ev., in Abklärung)
- Liestal
- Pratteln
- Sissach
Als sogenannte avec-Shops, welche durch Dritte geführt werden, mit einem marktorientierten Verkaufsangebot der Bahn mit breitem Zusatzangebot (Kiosk, Cafébar, Shop usw.) sind vorgesehen:
- Gelterkinden (ev., in Abklärung)
- Muttenz (ev., in Abklärung)
Der Bahnhof Grellingen wird voraussichtlich ab Sommer dieses Jahres als sogenannte Public-Station, d.h. von Gemeinden im Agenturverhältnis geführt. Die mögliche künftige Bedienung der Bahnhöfe Aesch und Münchenstein wird zur Zeit von den SBB mit den beiden Gemeinden abgeklärt. Für die Bahnhöfe Zwingen, Frenkendorf und Lausen ist die Selbstbedienung geplant; das Verkaufssortiment der Bahn wird von den Kunden am Billettautomat gelöst, telefonisch oder per Internet angefordert. Die SBB bieten auch dem Kanton die Möglichkeit an, eine Public-Station im Agenturverhältnis zu führen. Der Kanton sieht dies aber nicht als seine Aufgabe an.
Für die übrigen Bahnhöfe sind keine Veränderungen in der Bedienung vorgesehen.
Frage 3:
Ist der Regierungsrat bereit, bei der Umnutzung von Industrie- und Bahnarealen unterstützend mitzuwirken, indem diese mit erleichterten Auflagen (z.B. keine starre Auslegung von Zonenvorschriften, liberaler Denkmalschutz, beförderliche Behandlung von Bewilligung und Gesuchen, weitergehende Erschliessungsvorschriften etc.) gefördert wird?"
Die Tätigkeiten des Regierungsrats in diesem Zusammenhang sind die folgenden:
1. Umfassende Beratung von Investoren bei Umnutzungswünschen.
Diese Beratung kann nur dann erfolgen, wenn Investoren frühzeitig an die betreffenden Stellen der kantonalen Verwaltung gelangen. Zu diesen Gesprächen werden häufig sämtliche relevanten Fachstellen eingeladen, sodass der Investor rechtzeitig alle erforderlichen Rahmenbedingungen (inkl. allfällige Umweltverträglichkeitsprüfungen) kennt. Als gutes Beispiel dafür kann die Umnutzung des Henkel-Areals mit Raurica Nova angeführt werden, wo zahlreiche Gespräche mit den Investoren stattfanden.
Es ist selbstverständlich, dass bei derartigen Fragen seitens der kantonalen Verwaltung speditiv und kompetent gearbeitet wird. Dabei darf in Anspruch genommen werden, dass heute die Zonenvorschriften nicht mehr starr und unbeweglich ausgelegt und - innerhalb des gesetzlichen Rahmens - grosszügige Lösungen gesucht und auch gefunden werden. Eine Umnutzungen von Industriegebäuden, die schutzwürdig sein könnten, ist ebenfalls meist unproblematisch, da diese Bauten im Gegensatz zu Wohnhäusern weniger innere Strukturen enthalten und somit leichter der neuen Nutzung anzupassen sind. Umgekehrt können bei unter Schutz gestellten Gebäuden auch massgeschneiderte Lösungen gefunden werden: Als Beispiel einer neuen Nutzung von Industriebrachen, die dank der Unterstützung der kantonalen Denkmalpflege möglich wurde, ist die Mühle Lausen zu erwähnen, in der jetzt Lofts entstehen.
Allerdings gilt es immer zu beachten, dass - wenn der gesetzliche Rahmen allzu stark gedehnt wird - eher mit dem Ergreifen von Rechtsmittel durch Dritte zu rechnen ist. Dies ist es dann, was zu den wirklich relevanten Verzögerungen innerhalb der Verfahren führt.
2. Klare Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Umnutzungen
Unklare Rahmenbedingungen im Sinne, dass überall sämtliche Nutzungen möglich sein sollen, führen zu Rechtsunsicherheit und zum Ergreifen von Rechtsmitteln. Der Regierungsrat hat deshalb im Rahmen der kantonalen Richtplanung klare Rahmenbedingungen für die Nutzung und Erschliessung von Industriegebieten festzulegen, welche dann vom Landrat beschlossen werden.
Im am 25. Januar 2001 durch den Landrat beschlossenen Regionalplan Siedlung ist dies bereits weitgehend erfolgt. Danach werden Industrie- und Gewerbegebiete, welche ein erhebliches Entwicklungspotential und hervorragende Standorteigenschaften aufweisen, vor einer Zweckentfremdung (z.B. Wohnen) geschützt. Gleichzeitig wurde die restriktive Umnutzungspraxis von Gewerbegebieten gelockert und der Gemeinde Pratteln ein Planungsauftrag für ihre Industrie- und Gewerbegebiete gegeben. Schliesslich erhalten die Gemeinden mit Bahnhöfen und wichtigen Umsteigestellen den Auftrag, eine umfassende Planung der wichtigsten Bahnhofsgebiete (= eigentliches Bahnareal + umliegendes Gebiet) an die Hand zu nehmen.
Im "Konzept räumliche Entwicklung Kanton Basel - Landschaft", das als Vernehmlassungsentwurf vorliegt und als Grundlage für die Überarbeitung des kantonalen Richtplans dient, werden weitere Leitsätze dahingehend formuliert, mögliche Nutzungen auf die vorhandene Verkehrsinfrastruktur besser abzustimmen.
3. Kauf, "Veredelung" und Wiederverkauf von Industriebrachen durch den Kanton
Mit dem Beschluss des Regionalplans Siedlung vom 25. Jan. 2001 erging unter anderem der Auftrag an die Regierung "zwecks Erhöhung der Verfügbarkeit von Industrie- und Gewerbeland eine aktive Baulandpolitik" zu betreiben" (Objektblatt S 3.1, 4.1e).
In diesem Zusammenhang kann der Kauf des Ex-BBC/ABB-Areals durch den Kanton als Beispiel angeführt werden. Es besteht die Absicht, diesen im treuhänderischen Eigentum der Basel-landschaftlichen Kantonalbank stehenden Gewerbekomplex sukzessive an bauwillige Dritte unter anderem KMU-Betriebe zu veräussern oder das Land im Baurecht abzugeben.
Nachdem die erste Erschliessungsphase der Infrastrukturanlagen wie Strassen, Kanalisation und Wasser erstellt und abgeschlossen ist, sind die rechtlichen und materiellen Voraussetzungen geschaffen, um neue Parzellen bilden zu können. Inzwischen konnten Teilflächen im Baurecht an Dritte abgegeben und ein Grundstück mit einer bestehenden Werkhalle an einen ehemaligen Mieter veräussert werden. Zur Zeit laufen Verhandlungen mit Mietern, die beabsichtigen, bestehende Altbauten oder Teile davon zu erwerben und anschliessen zu renovieren. Wirtschaftlichkeitsberechnungen haben nämlich ergeben, dass die Sanierung von alten Bausubstanzteilen für bereits angesiedelte Unternehmen eine kostengünstige Alternative zu Neubauten darstellt.
Der treuhänderische Grundbesitz im Gewerbegebiet "Schoren" Arlesheim ist in Bezug auf die Räumlichkeiten und das offene Gelände zu 95% ausgelastet.
4. Wettbewerb Bahnhof Liestal
Für das Bahnhofgebiet ist ein öffentlicher Ideenwettbewerb unter Federführung des Kantons (Amt für Raumplanung und Hochbauamt) in Zusammenarbeit mit der Stadt Liestal, der Basellandschaftlichen Kantonalbank und den SBB in Vorbereitung. Die Ausschreibung erfolgt vor den Sommerferien 2001. Die Ergebnisse werden im 1. Quartal 2002 vorliegen.
5. Neues Justizzentrum, Bahnhof Muttenz
Auf diesem Areal plant der Kanton das neue Justizzentrum.
Liestal, 15. Mai 2001
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin
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