2001-74

Problem 1: Praxisänderung Bund
In den letzten Jahren gehen die Bundesgelder für abstinenzorientierte stationäre Therapien zur Rehabilitation ehemaliger Drogenabhängiger zurück. Aufgrund einer Praxisänderung des Bundesamtes für Sozialversicherung können die Therapieeinrichtungen nicht mehr mit sicheren IV-Beiträgen rechnen. Mehrmals haben die eidgenössischen Räte darum einen Überbrückungskredit gesprochen; gemäss Bundesrat soll dies künftig nicht mehr möglich sein, da die Kantone grundsätzlich zuständig seien für die Finanzierung von Drogentherapien. Das neue gesamtschweizerische Finanzierungsmodell, das die Finanzierungsmodalitäten der Kantone regeln wird, kann wahrscheinlich erst im Jahr 2003 eingeführt werden.


Problem 2: Management des Plätzeangebotes
Die Therapiereinrichtungen im Kanton Basel-Landschaft haben sich in den letzten drei Jahren mit rückläufigen Belegungszahlen auseinanderzusetzen, während in anderen Kantonen zuwenig Therapieplätze angeboten werden.


Ich bitte den Regierungsrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen. Ich bitte um schriftliche Beantwortung.



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