2001-66
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion der FDP-Fraktion: Elektrizitätsmarktöffnung: Anpassung der kantonalen Gesetzgebung
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Autor/in:
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FDP Fraktion
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Eingereicht am:
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22. März 2001
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Nr.:
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2001-066
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(Vorstoss zum Wirtschaftsbericht 2000 Kanton Basel-Landschaft)
Mit dem Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) werden die Voraussetzungen für einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt geschaffen. Insbesondere sollen die Rahmenbedinungen für eine zuverlässige und erschwingliche nachhaltige Versorgung mit Elektrizität in allen Gebieten (service public) und die Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Elektrizitätswirtschaft festgelegt werden.
Obwohl über die Inkraftsetzung des EMG voraussichtlich Ende 2001 in einer Volksabstimmung entschieden wird, sollte die Regierung schon jetzt darüber befinden, welche Positionen in den veränderten Handlungsfeldern zu beziehen sind.
Besonderes Gewicht wird auf folgende Punkte zu legen sein:
1.
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Kapitel B des kant. Energiegesetzes vom 4. Februar 1991 über die Verteilung leitungsgebundener Energie (Paragrafen 12, 13 und 14 des kant. Energiegesetzes) mit Bezug auf die Übereinstimmung mit dem eidg. Energiegesetz vom 26. Juni 1998 und dem EMG vom 15. Dezember 2000 (noch nicht in Kraft),
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2.
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Überprüfung der Aufgaben des Kantons betreffend Handlungsbedarf mit Bezug zu Art. 11 des EMG (Zuteilung der Netzgebiete, Anschlussbedingungen, etc.),
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3.
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Überprüfung der Strombezügerverträge mit EBM/EBL im Hinblick auf mögliche Rabatte schon vor der Marktzutrittsberechtigung.
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Wir fordern daher die Regierung auf, vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklung im Elektrizitätsmarkt und der neuen Gesetzgebung, die Grundsätze der kantonalen Energiepolitik vom 4. Februar 1991 und das Energiegesetz vom 4. Februar 1991 zu überprüfen und eine Überarbeitung vorzunehmen.
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