2001-66

(Vorstoss zum Wirtschaftsbericht 2000 Kanton Basel-Landschaft)


Mit dem Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) werden die Voraussetzungen für einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt geschaffen. Insbesondere sollen die Rahmenbedinungen für eine zuverlässige und erschwingliche nachhaltige Versorgung mit Elektrizität in allen Gebieten (service public) und die Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Elektrizitätswirtschaft festgelegt werden.


Obwohl über die Inkraftsetzung des EMG voraussichtlich Ende 2001 in einer Volksabstimmung entschieden wird, sollte die Regierung schon jetzt darüber befinden, welche Positionen in den veränderten Handlungsfeldern zu beziehen sind.


Besonderes Gewicht wird auf folgende Punkte zu legen sein:


Wir fordern daher die Regierung auf, vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklung im Elektrizitätsmarkt und der neuen Gesetzgebung, die Grundsätze der kantonalen Energiepolitik vom 4. Februar 1991 und das Energiegesetz vom 4. Februar 1991 zu überprüfen und eine Überarbeitung vorzunehmen.



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