2001-63

Der Grosse Rat des Kantons Genf hat vor kurzem die Einführung eines Konkubinatsgesetzes beschlossen im Wissen um die Tatsache, dass in der heutigen Zeit viele Menschen - seien es Frauen und Männer, seien sie gleichgeschlechtlich -in eheähnlicher Gemeinschaft leben und auf eine staatliche Anerkennung dieser verzichten wollen oder müssen.

Es ist auch bekannt, dass der Bund zum gegenwärtigen Zeitpunkt daran ist, ein Konkubinatsgesetz auszuarbeiten. Es ist jedoch äusserst ungewiss, ob dieses Gesetz je von den Eidg. Räten verabschiedet wird.


Vor dieser Gegebenheit kann der Staat die Augen nicht verschliessen und er muss zur Kenntnis nehmen, dass hinsichtlich der rechtlichen Situation dieser Partnerschaften eine Ungleichstellung gegenüber verheirateten Paaren gegeben ist. Es besteht u.a. Handlungsbedarf im

Für die Kantone besteht durchaus ein grosser Handlungspielraum und sie sind dazu aufgerufen, diese oft gewählte Art von Zusammenleben zu stützen und zu anerkennen.


Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, eine Vorlage zur Einführung eines Konkubinatsgesetzes auszuarbeiten.



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