2001-63
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Ursula Jäggi-Baumann: Schaffung eines Konkubinatsgesetzes
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Autor/in:
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Ursula Jäggi-Baumann, SP-Fraktion (Abt, Aebi, Aeschlimann, Brassel, Bucher. Chappuis, Fuchs, Halder, Hintermann, Krähenbühl B., Laube, Meschberger, Nyffenegger, Plattner, Portmann, Rudin Ch., Schmied, Ziegler)
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Eingereicht am:
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22. März 2001
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Nr.:
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2001-063
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Es ist auch bekannt, dass der Bund zum gegenwärtigen Zeitpunkt daran ist, ein Konkubinatsgesetz auszuarbeiten. Es ist jedoch äusserst ungewiss, ob dieses Gesetz je von den Eidg. Räten verabschiedet wird.
Vor dieser Gegebenheit kann der Staat die Augen nicht verschliessen und er muss zur Kenntnis nehmen, dass hinsichtlich der rechtlichen Situation dieser Partnerschaften eine Ungleichstellung gegenüber verheirateten Paaren gegeben ist. Es besteht u.a. Handlungsbedarf im
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Sozialversicherungsrecht
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Erbrecht
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Steuerrecht
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Aufenthaltsrecht für ausländische PartnerInnen
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Regelung in der Pensionskasse
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Für die Kantone besteht durchaus ein grosser Handlungspielraum und sie sind dazu aufgerufen, diese oft gewählte Art von Zusammenleben zu stützen und zu anerkennen.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, eine Vorlage zur Einführung eines Konkubinatsgesetzes auszuarbeiten.
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