2001-61
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Elisabeth Schneider-Schneiter: Maul- und Klauenseuche
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Autor/in:
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Elisabeth Schneider-Schneiter CVP (Baumann, Franz, Gallacchi, Jermann W., Klein, Rohrbach, Tanner, Weller, Zoller, Zwick)
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Eingereicht am:
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22. März 2001
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Nr.:
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2001-061
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Die Maul- und Klauenseuche, eine hochansteckende Tierseuche, hat nach England nun auch das Festland im Nordosten Frankreichs erreicht. Der Bund hat daraufhin den Import von Tieren aus dem gesamten EU-Raum verboten. Die Tierhalterinnen und Tierhalter in unserer Region sind zu Recht besorgt.
Der Regierungsrat wird nun höflichst gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1.
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Welche Vorkehrungen und Anordnungen wurden im Kanton Basel-Landschaft zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche getroffen?
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2.
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Die Maul- und Klauenseuche kann auch über Speiseabfälle von importierten Nahrungsmitteln auf die Schweine und so auf die übrigen Klauentiere übertragen werden. Welche Massnahmen wurden diesbezüglich eingeleitet?
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3.
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Die Seuche kann auch von Menschen, die sich im Seuchengebiet aufgehalten haben, übertragen werden. Sollte man die Gefahr nicht besser kommunizieren?
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4.
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Der Euro-Airport ist eine internationale Drehscheibe mit regem Personenverkehr auch aus England und Frankreich. Wie wird sichergestellt, dass die Seuche nicht über den Flughafen eingeschleppt wird?
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5.
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Gemäss §19 der Verordnung über die Tierseuchenbekämpfung müssen Tiertransporte den Tierseuchenbestimmungen genügen. Die Polizei Basel-Landschaft und die Tierseuchenpolizei überprüft die Transportmittel stichprobenweise. Wurden diese Kontrollen bei den grenzüberschreitenden Tiertransporten verschärft?
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6.
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Nach BSE kommt nun die Maul- und Klauenseuche. Ist diese Krankheit für Menschen wirklich ungefährlich?
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