2001-59 (1)
Bericht Nr. 2001-059 an den Landrat |
Bericht der:
|
Bau- und Planungskommission
|
|
vom:
|
28. Mai 2001
|
|
zur Vorlage Nr.:
|
||
Titel des Berichts:
|
Exploration nach Erdöl und Erdgas im Kanton Basel-Landschaft - Schürfkonzession
|
|
Bemerkungen:
|
Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
|
|
1. Einleitung
Die Bau- und Planungskommission hat das Geschäft anlässlich ihrer Sitzung vom 14. Mai 2001 im Beisein von Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider sowie Herrn Erich Eglin, Leiter der Abteilung Wasser im Tiefbauamt, beraten.
2. Zusammenfassung
Im September 2000 ersuchte die Schweizerische Gesellschaft für Erdöl AG (SEAG) den Regierungsrat um Erteilung einer Bewilligung, das basellandschaftliche Kantonsgebiet nach Erdöl- und Erdgasvorkommen zu untersuchen (Schürfkonzession). Bereits in den Jahren 1974 bis 1995 wurden im Kanton Baselland solche Abklärungen durchgeführt, welche aber wegen ungenügender Gesteinsdurchlässigkeiten erfolglos blieben. Aufgrund neuer Technologien wagt nun die SEAG zusammen mit amerikanischen Partnerfirmen einen erneuten Versuch. Zuerst soll anhand der Begutachtung aller vorhandenen Daten entschieden werden, ob und in welchem Gebiet in der Schweiz die Untersuchungen wieder aufgenommen werden.
Damit bei einem positiven Entscheid die Untersuchungen ohne Verzögerung aufgenommen werden können, hat die SEAG in den Kantonen Basel-Landschaft, Bern, Jura und Solothurn vorsorgliche Konzessionsgesuche gestellt. Ausgehend von der 74er-Konzession, sowie unter Berücksichtigung der geänderten Gesetzgebung, hat die Verwaltung den vorliegenden Konzessionsentwurf ausgearbeitet, welcher von der Gesuchstellerin im Februar 2001 gebilligt wurde. Die Konzession berechtigt nur zur Vornahme von Felduntersuchungen (Bohrungen, seismische Abklärungen etc.) und nicht zur Erschliessung und Ausbeutung allfälliger Erdöl- und Erdgasvorkommen. Solche Vorhaben bedürfen einer besonderen Konzession, welche vom Landrat zu erteilen ist. Gemäss Gesetz betreffend das Bergbau-Regal bedarf die Schürkonzession zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung durch den Landrat.
3. Kommissionsberatung und Antrag
Die BPK erachtet die Wahrscheinlichkeit einer Ausbeutung in unserem Kanton als äusserst gering. Sollte die SEAG jedoch wider Erwarten fündig werden, würde die Ausbeutung eine separate Bewilligung erfordern. Die BPK nimmt die strengen Auflagen an die SEAG, die von dieser akzeptiert werden, positiv zur Kenntnis.
Nach kurzer Kommissionsberatung stimmt die Bau- und Planungskommission der Schürfkonzession einstimmig zu.
Oberdorf, 28. Mai 2001
Im Namen der der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Karl Rudin
Back to Top