2001-55
Bericht Nr. 2001-055 an den Landrat |
Bericht der:
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Petitionskommission
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vom:
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16. März 2001
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zur Vorlage Nr.:
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2001-055
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Titel des Berichts:
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Petition für "hitzefrei im Kanton Basel-Landschaft" vom 19. Dezember 2000
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Bemerkungen:
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I. Einleitung
Die Kommissionsmitglieder freuen sich über die Tatsache, dass sich Jugendliche des Kantons Basel-Landschaft zum ersten Mal eines demokratischen Instrumentes bedienen, um einem sie betreffenden Anliegen Ausdruck zu verleihen. Die Jugendlichen werden ihrerseits die Erfahrung machen, dass ihre Petition im Parlament mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandelt wird, was sicher dazu beitragen dürfte, ihre allfällig vorhandenen Vorurteile oder Berührungsängste gegenüber der Politik abzubauen. Diesen Bonus dürfen die Jugendlichen aber auch dann für sich in Anspruch nehmen, wenn der Landrat ihrem Anliegen unter Umständen nicht entsprechen kann.
II. Inhalt der Petition
Zwei Schülerinnen der Sekundarschule Muttenz organisierten eine Petition im ganzen Kanton Basel-Landschaft und brachten so 4'559 Unterschriften zusammen. Sie wollen erreichen, "dass an einem festgelegten Ort in der Gemeinde die Temperatur um 9 Uhr gemessen wird. Wenn das Thermometer 21 Grad beträgt, ist in dieser Gemeinde am Nachmittag hitzefrei." In ihrer Begründung weisen sie unter anderem darauf hin, dass eine solche Regelung in Basel-Stadt bereits praktiziert werde.
III. Stellungnahme der Erziehungs- und Kulturdirektion
In seiner Stellungnahme führte Dr. Martin Leuenberger aus, dass der Wunsch der Schülerinnen und Schüler verständlich sei, bei hohen Temperaturen nicht die Schulbank drücken und Schulbücher wälzen zu müssen und dass es mühsam sei, in einem schwülen, überhitzten Klassenzimmer dem Verlauf des Unterrichts zu folgen. Gleichwohl gebe es jedoch verschiedene Überlegungen, weshalb die sogenannten "Hitzeferien" - im Gegensatz zu Basel-Stadt - für Basel-Landschaft keine Option darstellen:
1. Andere Topografie
Der Kanton Basel-Landschaft, ein im Vergleich grossflächiger Landkanton, verfügt über eine grundlegend andere Topografie als der Kanton Basel-Stadt. Die Temperaturen steigen im Baselbiet nicht überall gleich. Aus diesem Grund lassen sich in unserem Kanton, verglichen mit Basel-Stad, auch kein kantonsweiter Grenzwert und kein Zeitpunkt im Tagesablauf bestimmen, bei deren Zusammentreffen alle Schulen geschlossen werden könnten.
2. Andere Schulstruktur
Die Gemeinden sind die Schulträgerinnen der Primarschulen (und gegenwärtig noch der Realschulen), wogegen der Kanton für die Sekundarschulen und die weiterführenden Schulen verantwortlich ist. Das in der Petition vorgeschlagene und Basel-Stadt abgeschaute Modell könnte also allenfalls für die Primarschulen tauglich sein, weil die Gemeinden entscheiden könnten. Es wäre dann freilich noch zu fragen, wem in der Gemeinde die Kompetenz des Entscheids zufiele, der Schulpflege oder dem Gemeinderat. Für die in der Obhut des Kantons sich befindenden Schulen hingegen wäre dies bereits nicht mehr möglich. Es gibt keine zentrale Stelle, die für den ganzen Kanton "hitzefrei" erklären könnte.
3. Teilautonome Schulen
Angesichts der Verschiedenheit der Gegebenheiten im Kanton Basel-Landschaft halten wir den Aufwand für die in der Regel doch selten zu gewährenden "Hitzeferien" für zu gross. Es liegt jedoch unseres Erachtens durchaus im Ermessen der einzelnen Schulen, mithin der einzelnen Lehrkraft, bei hohen Temperaturen den Unterricht entsprechend kreativ anzupassen und zu gestalten.
4. Basel-Stadt ist der Spezialfall, nicht Basel-Landschaft
Um keine Missverständnisse entstehen zu lassen, möchten wir festhalten, dass die "Hitzeferien" in Basel die Ausnahme im schweizerischen Vergleich darstellen. Unseres Wissens gibt es eine ähnliche Regelung in keinem anderen Kanton.
IV. Beratung in der Kommission
Auf unsere telefonische Anfrage präzisierte das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt die dort geltenden Kriterien für Hitzeferien wie folgt:
"Wenn das Thermometer in der Meteorologischen Anstalt auf dem Bruderholz um 08.30 h eine Temperatur von über 21 Grad Celsius anzeigt und die Luftfeuchtigkeit mehr als 70 % beträgt, kann der Vorsteher des baselstädtischen Erziehungsdepartementes auf Empfehlung des Kantonsarztes den Nachmittag für alle Schulen (Kindergärten ausgenommen) als schulfrei erklären".
In der Petition wurde angeregt, dass die Erhebung der Temperatur und die Entscheidung, ob der Nachmittag in Folge der Hitze schulfrei erklärt werden solle, in jeder einzelnen Gemeinde erfolgen sollte. Die Kommissionsmitglieder waren jedoch der Meinung, dass dies zu unverständlichen Resultaten führen könnte, wenn beispielsweise in der einen Gemeinde schulfrei wäre und in einer anderen, nahe gelegenen nicht. Aus diesem Grunde verlegte man sich darauf, abzuklären, ob eine solche Regelung für den ganzen Kanton gemeinsam opportun wäre. Dabei wurden die Einwände der Erziehungs- und Kulturdirektion betreffend der Topografie bestätigt, dass höher gelegene Gemeinden im Grunde genommen weniger in den Genuss zusätzlicher Hitzeferien kämen als andere.
Zudem wurde festgestellt, dass es in der Stadt Basel problematisch wäre, wenn ganze Klassen an kühlere Orte dislozieren wollten, während es in Basel-Landschaft möglich sein sollte, der Hitze innert kurzer Zeit an einen geeigneten Standort auszuweichen, wo der Unterricht in sinnvoller Weise weiter geführt werden kann. Dies betrifft vor allem die Primarschulen, wo die Klassen von einer einzigen Lehrkraft geführt werden. Man war sich auch darin einig, dass solche Lehrkräfte bei grosser Hitze bereits Vorkehrungen treffen können und dies wohl auch täten.
Im Weiteren handle es sich auch um eine Frage der unterschiedlichen Bauweisen der betreffenden Schulhäuser. Zu weiteren Bedenken führte die Überlegung, dass Eltern von Kindern im Primarschulalter Wert darauf legen, genau zu wissen, wann ihre Kinder frei haben, wo sie sich befinden und ob diese beaufsichtigt werden. Die Bestrebungen zur Einrichtung von Blockzeiten an den Schulen laufen doch in eben dieser Richtung. Folglich müssten erwerbstätige Eltern im Falle spontan erlassener Hitzeferien an deren Arbeitsplatz sofort informiert werden. Ob sie so kurzfristig ebenfalls frei bekommen könnten, ist eher unwahrscheinlich.
Im Sinne des Subsidiärprinzips ist es auch nicht Aufgabe des Kantons, sich in solche Fragen einzumischen. Vielmehr müsste die Entscheidung jenen Stellen überlassen werden, die mit einer solchen Regelung arbeiten müssen. An den kantonalen Schulen könnten zum Beispiel die Rektorate die Kompetenz erhalten, bei grosser Hitze den Nachmittag für schulfrei zu erklären. In solchen Fragen ist jedoch der Regierungsrat zuständig und nicht das Parlament. Darum war eine Minderheit der Meinung, die Petition sollte in Form eines Postulates an die Regierung überwiesen werden.
V. Beschluss
Mit 5 gegen 2 Stimmen wurde mehrheitlich beschlossen, diese Petition aus den oben dargelegten Gründen abzulehnen.
VI. Antrag
Dem Plenum wird empfohlen, diese Petition abzulehnen.
Pratteln, 16. März 2001
Namens der Petitionskommission
Der Präsident: Heinz Mattmüller
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