2001-122 (1)


Am 26. April 2001 hat Heinz Mattmüller eine Schriftliche Anfrage betreffend "Deklaration von Staatsangehörigkeiten in polizeilichen Presseberichten und in den Medien" eingereicht. Die Schriftliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Text:


Bei der Lektüre aktueller Berichterstattungen in den Medien fällt auf, dass die Staatszugehörigkeiten von Delinquenten oftmals verheimlicht oder vertuscht werden. Erscheint ein Straftäter z.B. als "ein 27-jähriger Mann", dann kann mit Sicherheit damit gerechnet werden, dass es sich dabei um einen Ausländer handelt. Ist die straffällige Person jedoch tatsächlich ein Schweizer oder eine Schweizerin, dann pflegt vor allem der linkslastige Boulevardjournalismus diese Tatsache genüsslich auszuschlachten. In letzter Zeit häufen sich allerdings jene Fälle, in denen von "Schweizern" die Rede ist, obwohl es sich genau genommen um (leichtfertig?) eingebürgerte Ausländer mit doppelter Staatsbürgerschaft handelt. Wer mehrere Zeitungen liest, kommt solchen redaktionellen Manipulationen auf die Schliche. Eine dermassen tendenziöse Manipulation der Staatsangehörigkeit straffälliger Personen erweckt bei der Schweizer Leserschaft immer wieder das Gefühl persönlicher Beleidigung. Es kann ja wohl nicht angehen, dass im Zuge der in unserem Lande grassierenden Rassismushysterie andere Nationalitäten geschont, der gute Ruf der eigenen Nation jedoch ungestraft besudelt werden darf.


Darum bitte ich die Regierung höflich um die Beantwortung folgender Fragen:




Der Regierungsrat nimmt zur Schriftlichen Anfrage wie folgt Stellung:


Zur Frage 1: Erfolgt die immer wieder vorgenommene Verschleierung der Staatszugehörigkeiten straffällig gewordener Ausländer schon bei der Abfassung des Polizeiberichts? Wenn ja, warum? Oder handelt es sich um eine Manipulation von Seiten der Medien?


Als Ausfluss einer offenen und transparenten Informationspolitik wird die Nationalität der mutmasslichen Täterschaft in polizeilichen Medienmitteilungen angegeben.


Zur Frage 2: Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass Doppelbürger ausländischer Herkunft im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Begehung von Straftaten unter Berücksichtigung der Würde der zumeist unbescholtenen einheimischen Bevölkerung nicht einfach als "Schweizer" bezeichnet werden sollten?


Nein. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass ein Schweizer ein Schweizer ist - ungeachtet einer eventuellen früheren Einbürgerung.


Zur Frage 3 : Ist die Regierung bereit, dafür zu sorgen, dass polizeiliche Presseberichte hinsichtlich der Staatszugehörigkeit straffällig gewordener Personen wahrheitsgetreu verfasst und verbreitet werden, falls dies noch nicht der Fall ist?


Es gibt keinerlei Veranlassung für den Regierungsrat, in irgendeiner Art und Weise tätig zu werden.


Zur Frage 4: Sieht die Regierung eine Möglichkeit, die Medien dazu zu verpflichten, dass die von der Polizei verbreiteten Presseberichte hinsichtlich der Staatsangehörigkeit von Straftätern redaktionell weder "beschönigt" noch manipuliert werden?


Der Regierungsrat sieht keine solche Möglichkeit, vor allem hat er aber keinen Grund zu einer solchen Verpflichtung. Die Pressefreiheit ist eine der Grundfreiheiten unserer Demokratie, nur in Diktaturen werden die Medien gegängelt und zensuriert. Solches sollte aber auch allen demokratisch gewählten Parteien in unserem Parlament fremd sein.


Zum Schluss gibt der Regierungsrat seinem Befremden über den Ton und Stil der vorliegenden Schriftlichen Anfrage Ausdruck. Deren Wortwahl ist nicht geeignet, zu einem gegenseitigen, konstruktiven und respektvollen Umgang zwischen der einheimischen und ausländischen Bevölkerung beizutragen.


Liestal, 27. November 2001


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Schmid
Der Landschreiber: Mundschin



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