2001-122
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Schriftliche Anfrage von Heinz Mattmüller: Deklaration von Staatszugehörigkeiten in polizeilichen Presseberichten und in den Medien.
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Autor/in:
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Heinz Mattmüller, SD
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Eingereicht am:
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26. April 2001
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Nr.:
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2001-122
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Bei der Lektüre aktueller Berichterstattungen in den Medien fällt auf, dass die Staatszugehörigkeiten von Delinquenten oftmals verheimlicht oder vertuscht werden. Erscheint ein Straftäter z.B. als "ein 27-jähriger Mann", dann kann mit Sicherheit damit gerechnet werden, dass es sich dabei um einen Ausländer handelt. Ist die straffällige Person jedoch tatsächlich ein Schweizer oder eine Schweizerin, dann pflegt vor allem der linkslastige Boulevardjournalismus diese Tatsache genüsslich auszuschlachten. In letzter Zeit häufen sich allerdings jene Fälle, in denen von "Schweizern" die Rede ist, obwohl es sich genau genommen um (leichtfertig?) eingebürgerte Ausländer mit doppelter Staatsbürgerschaft handelt. Wer mehrere Zeitungen liest, kommt solchen redaktionellen Manipulationen auf die Schliche. Eine dermassen tendenziöse Manipulation der Staatszugehörigkeiten straffälliger Personen erweckt bei der Schweizer Leserschaft immer wieder das Gefühl persönlicher Beleidigung. Es kann ja wohl nicht angehen, dass im Zuge der in unserem Lande grassierenden Rassismushysterie andere Nationalitäten geschont, der gute Ruf der eigenen Nation jedoch ungestraft besudelt werden darf.
Darum bitte ich die Regierung höflich um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Erfolgt die immer wieder vorgenommene Verschleierung der Staatszugehörigkeiten straffällig gewordener Ausländer schon bei der Abfassung des Polizeiberichtes? Wenn ja, warum? Oder handelt es sich dabei um eine Manipulation von Seiten der Medien?
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2.
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Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass Doppelbürger ausländischer Herkunft im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Begehung von Straftaten unter Berücksichtigung der Würde der zumeist unbescholtenen einheimischen Bevölkerung nicht einfach als "Schweizer" bezeichnet werden sollten?
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3.
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Ist die Regierung bereit, dafür zu sorgen, dass polizeiliche Presseberichte hinsichtlich der Staatszugehörigkeit straffällig gewordener Personen wahrheitsgetreu verfasst und verbreitet werden, falls dies noch nicht der Fall ist?
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4.
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Sieht die Regierung eine Möglichkeit, die Medien dazu zu verpflichten, dass die von der Polizei verbreiteten Presseberichte hinsichtlich der Staatszugehörigkeit von Straf-tätern vor der Publikation redaktionell weder "beschönigt" noch manipuliert werden?
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