2001-122

Bei der Lektüre aktueller Berichterstattungen in den Medien fällt auf, dass die Staatszugehörigkeiten von Delinquenten oftmals verheimlicht oder vertuscht werden. Erscheint ein Straftäter z.B. als "ein 27-jähriger Mann", dann kann mit Sicherheit damit gerechnet werden, dass es sich dabei um einen Ausländer handelt. Ist die straffällige Person jedoch tatsächlich ein Schweizer oder eine Schweizerin, dann pflegt vor allem der linkslastige Boulevardjournalismus diese Tatsache genüsslich auszuschlachten. In letzter Zeit häufen sich allerdings jene Fälle, in denen von "Schweizern" die Rede ist, obwohl es sich genau genommen um (leichtfertig?) eingebürgerte Ausländer mit doppelter Staatsbürgerschaft handelt. Wer mehrere Zeitungen liest, kommt solchen redaktionellen Manipulationen auf die Schliche. Eine dermassen tendenziöse Manipulation der Staatszugehörigkeiten straffälliger Personen erweckt bei der Schweizer Leserschaft immer wieder das Gefühl persönlicher Beleidigung. Es kann ja wohl nicht angehen, dass im Zuge der in unserem Lande grassierenden Rassismushysterie andere Nationalitäten geschont, der gute Ruf der eigenen Nation jedoch ungestraft besudelt werden darf.


Darum bitte ich die Regierung höflich um die Beantwortung folgender Fragen:



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