2001-120
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation der CVP/EVP Fraktion: Stellung und Bedeutung der Gemeinden
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Autor/in:
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CVP/EVP Fraktion
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Eingereicht am:
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26. April 2001
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Nr.:
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2001-120
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Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft umschreibt in den §44 bis 49 Stellung, Aufgaben, Organisation, Selbständigkeit, Zusammenarbeit und Mitwirkung der Gemeinden. So wird u.a. im § 45, Abs. 2 festgehalten:
"Alle kantonalen Organe achten und schützen die Selbständigkeit der Gemeinden. Der Gesetzgeber gewährt ihnen möglichst grosse Handlungsfreiheit".
Wie in andern Kantonen weisen auch im Baselbiet die 86 Gemeinden ganz unterschiedliche Grössen und Strukturen auf. In den 10 grössten Gemeinden wohnen 52% der Kantonseinwohner, in den 10 kleinsten ist es gerade noch ein Prozent.
Diese grosse Streuung kann aber nicht Grund dafür sein, dass die Gemeinden zunehmend an Selbständigkeit einbüssen und zu Vollzugsorganen und "Finanz-Zapfstellen" umgebaut werden. Was offenbar gesamtschweizerisch mit den Kantonen geschieht, schlägt bedauerlicherweise auch auf die Gemeinden durch, indem deren Autonomie immer mehr durch zentrale Regelungen eingeschränkt werden. Die Debatte um die Ausgliederung des AIB und dessen Unterstellung unter eine von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragene Organisatonsform hat sichtbar werden lassen, wie ernst man die Anliegen der Gemeinden im Parlament nimmt und welchen Stellenwert den Gemeinden zugedacht wird.
Der unübersehbare Zug in Richtung Zentralisierung und damit Abbau von Autonomie ist für mich Anlass zu folgenden Fragen:
1.
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Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass die Autonomie der Baselbieter Gemeinden in zunehmendem Mass abgebaut resp. eingeschränkt wird?
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2.
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Sieht er in dieser Entwicklung - auf lange Sicht gesehen - die Institution der Gemeinden noch gewährleistet? Dies auch aus dem Blickwinkel, dass die Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern zur Übernahme eines politischen Mandats im Schwinden begriffen ist.
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3.
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Gedenkt der Regierungsrat dieser Entwicklung entgegenzuwirken, um das unserem schweizerischen Föderalismus zugrunde liegende Prinzip der Subsidiarität aufrecht erhalten zu können? In welcher Form und mit welchen Mitteln gedenkt er dies zu tun?
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4.
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Welche Bedeutung und welchen Stellenwert misst die Regierung den Gemeinden noch bei? Wie sieht sie die Zukunft der Gemeinden? Bestehen allenfalls Absichten, Gemeinden zu fusionieren?
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5.
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Hat die Regierung schon Überlegungen angestellt, wie die Gemeinden in einen
echten
Entscheidungs
prozess - also Gewährung von Mitentscheidungsrechten - eingebunden werden könnten, vor allem in den Bereichen, in denen die Gemeinden namhafte finanzielle Beiträge zu leisten haben (OeV, Abwasserbewirtschaftung)?
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6.
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Gibt es aus der Sicht der Regierung Handlungsbedarf, die heutige Aufgabenverteilung sowie die dazu gehörenden Verantwortlichkeiten und Kompetenzen grundlegend zu überprüfen und allenfalls neu zu regeln? Falls sie keinen Handlungsbedarf ortet, aus welchen Überlegungen?
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