2001-119 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Schriftliche Beantwortung der Interpellation von Bruno Krähenbühl, SP, betr. Erteilung von Arbeitsbewilligungen an ausländische Arbeitskräfte, eingereicht am 26. April 2001
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vom:
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22. Mai 2001
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Nr.:
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2001-119
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Bemerkungen:
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Text der Anfrage
" Die Wirtschaft boomt. Arbeitskräftemangel macht sich bemerkbar. Verschiedene Wirtschaftsverbände und auch einzelne Exponenten der Wirtschaft fordern eine Lockerung der Bewilligungspraxis für die Anstellung ausländischer Arbeitskräfte. Auch das Postulat 2001/069 der FDP-Fraktion betr. Behebung des Mangels an Arbeitskräften zielt in diese Richtung.
Um dem Landrat einen Überblick über die Entwicklung bei der Bewilligung ausländischer Arbeitskräfte zu verschaffen, ersuchen wir den Regierungsrat, anhand der nachstehenden Fragen die Zahl der seit dem 1. Januar 1999 erteilten Bewilligungen bekanntzugeben. Bei den wichtigsten Bewilligungsarten sind die Angaben zu ergänzen über die Herkunftsländer der Arbeitskräfte und die Branchen der abnehmenden Firmen."
Der Regierungsrat wird ersucht, die Fragen schriftlich und auf den Zeitpunkt der Behandlung des FDP-Postulates 2001/069 zu beantworten.
Antwort des Regierungsrates auf die gestellten Fragen
1. Wie hat sich die Zahl der Bewilligungen aufgrund der vom Bundesrat jährlich festgesetzten Höchstzahl (Kontingente) entwickelt (Art. 12 Abs. 1 BVO)?
Eine Aufschlüsselung nach Branchen ist nur für Grenzgänger möglich; Angaben über die Herkunftsländer sind nicht möglich.
1.1. Für Jahresaufenthalter (Ausweis B)?
Erteilte Bewilligungen zu Lasten Kontingent (Höchstzahl: 386):
- 1. Nov. 1998 bis 31. 10 1999: 289
- 1. Nov. 1999 bis 31. 10. 2000: 377
- 1. Nov. 2000 bis 30. April 2001: 209
1.2. Für Saisonniers (Ausweis A)?
Erteilte Bewilligungen zu Lasten Kontingent (Höchstzahl: 1217):
- 1. Nov. 1998 bis 31. 10 1999: 237
- 1. Nov. 1999 bis 31. 10. 2000: 187
- 1. Nov. 2000 bis 30. April 2001: 248
1.3. Für Kurzaufenthalter (Ausweis L)?
Erteilte Kontingente zu Lasten Kontingent (Höchstzahl: 336):
- 1. Nov. 1998 bis 31. 10 1999: 212
- 1. Nov. 1999 bis 31. 10. 2000: 279
- 1. Nov. 2000 bis 30. April 2001: 133
2. Wieviele Bewilligungen wurden ausserhalb der Kontingente erteilt an
2.1. Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz gelangt sind (Art. 12 Abs. 2 BVO)?:
- 1999: 683
- 2000: 703*)
*) provisorisch, vom Bundesamt für Ausländerfragen noch nicht publiziert
2.2. Personen, bei denen ein sogenannter Härtefall vorliegt (Art. 13 Bst. f BVO)?
- 1999: 390 (davon abgewiesene Asylbewerbende: 324)
- 2000: 118 (davon abgewiesene Asylbewerbende: 105) *)
*) provisorisch, vom Bundesamt für Ausländerfragen noch nicht publiziert
2.3. Stagiaires mit EDA-Ausweisen?
- 1. Nov. 1998 bis 31. 10 1999: 3
- 1. Nov. 1999 bis 31. 10. 2000: 3
- 1. Nov. 2000 bis 30. April 2001: 3
2.4. Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Ausweis G)?
- Totalbestand per 31. 12. 1999: 14'074
- Erteilte Neubewilligungen: 740, davon für:
- Dienstleistungskaufleute/InformatikerInnen: 131
- Gastgewerbe und Hauswirtschaft 85
- Chauffeure und Chauffeusen 69
- Metallherstellung/Maschinenbau 60
- Totalbestand per 31. 12 2000: 15'237
- Erteilte Neubewilligungen: 1'437, davon für:
- Chemische Industrie/Pharma 156
- Dienstleistungskaufleute/InformatikerInnen 152
- Gastgewerbe und Hauswirtschaft 138
- Metallherstellung/Maschinenbau 129
- Totalbestand per 30. April 2001: 15'596
- Erteilte Neubewilligungen: 554, davon für:
- Chemische Industrie/Pharma: 64
- Dienstleistungskaufleute/InformatikerInnen 61
- Technische Fachkräfte: 60
- Chauffeure und Chauffeusen 36
- Gastgewerbe und Hauswirtschaft 36
2.5. Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Ausweis N)?:
- 1999: 660
- 2000: 864
- 2001: 199
2.6. Schutzbedürftige (Ausweis S)?
Unter diesem Titel kann der Bundesrat eine Gruppe von Ausländerinnen und Ausländern in einer Spezialaktion unabhängig vom Asylverfahren vorläufig aufnehmen. Er hat von seiner Befugnis noch nie Gebrauch gemacht.
2.7. Personen mit dem Status der vorläufigen Aufnahme (Ausweis F)?
- 1999: 1'704
- 2000: 635
- 2001: 203
3. Wieviele Saisonnierbewilligungen wurden ausserhalb der Kontingente in Jahresbewilligungen umgewandelt (Art. 13 Bst. h BVO)?
- 1999: 23
- 2000: 28
4. Wurden bei der Erteilung der obigen Arbeitsbewilligungen die gesetzlichen Kriterien für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Vorrang der inländischen Arbeitnehmer(innen und der niedergelassenen Ausländer/innen) in allen Fällen beachtet?
Selbstverständlich ja. Dies ist die Aufgabe der Vollzugsbehörden. Bei der Erteilung von Bewilligungen werden die Grundsätze von ANAG und BVO konsequent eingehalten. So muss u.a. gestützt auf Art. 7 BVO jede Firma, die eine Bewilligung für die erstmalige Erwerbstätigkeit einer/s ausländischen Arbeitnehmenden beansprucht, ihre Rekrutierungsbemühungen nachweisen. Die freie Stelle muss beim zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet und keine inländische Bewerberin oder kein inländischer Bewerber verfügbar und/oder einsatzwillig sein. Auch die übrigen Voraussetzungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit gemäss Art. 8, 9 und 11 BVO, zu welchen insbesondere auch die Ausrichtung orts- und branchenüblicher Löhne gehört, werden von den zuständigen Behörden überprüft.
5. Gibt es Branchen, die prioritär behandelt werden, d.h. bei denen darauf verzichtet wird, nachzuweisen, dass keine einheimische bzw. keine niedergelassenen ausländische Arbeitskraft für die Stelle vorhanden ist? Um welche Branchen handelt es sich allenfalls?
Die rechtlichen Grundlagen definieren in Art. 7 Abs. 5 lit. a und b sowie Art. 7 Abs. 6 BVO, wann vom Prinzip des Inländervorrangs abgewichen werden darf: Wenn es sich unter anderem um Führungskräfte oder hochqualifizierte Fachleute handelt, die für bedeutende Forschungsprojekte unentbehrlich sind oder für die Erfüllung ausserordentlicher Aufgaben unerlässlich sind. Unter diesen Voraussetzungen wurden Bewilligungen erteilt für Kaderleute in international tätigen Firmen, für SAP- und andere ausgewiesene EDV-Spezialisten und für speziell qualifizierte Berufsleute, die im Inland nicht rekrutiert werden können.
6. Wieviele ausländische Arbeitskräfte sind noch als arbeitslos registriert und beziehen Arbeitslosenentschädigungen bzw. Fürsorgeleistungen?
Ende April 2001 waren beim KIGA Baselland insgesamt noch 701 Personen mit ausländischer Nationalität als arbeitslos registriert.
Insgesamt zählte die Baselbieter Arbeitsmarktstatistik Ende April 2001 1'690 arbeitslose Personen; der Anteil der ausländischen Personen am Gesamtbestand lag entsprechend bei 41,5 %.
Wieviele ausländische arbeitslose Arbeitskräfte Fürsorgeleistungen beziehen, wird nicht systematisch erhoben. Die Zahlen können deshalb innert der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit und mit vertretbarem Aufwand nicht ausgewiesen werden.
7. Mit welchen innenpolitischen Risiken und Nebenwirkungen rechnet der Regierungsrat bei einer allfälligen Lockerung der Bewilligungspraxis?
An erster Stelle sei darauf hingewiesen, dass für eine "Lockerung der Bewilligungspraxis" seitens der kantonalen Vollzugsbehörden kaum Raum besteht, da die bundesrechtlichen Vorschriften und Weisungen sehr weitgehend regulieren.
Die Risiken und Nebenwirkungen einer Lockerung des Bewilligungswesens auf Bundesebene beurteilt der Regierungsrat im wesentlichen ähnlich wie der Bund. Wir verweisen dazu auch auf die Beantwortung des angesprochenen Postulates der FDP 2001/069:
Die Vorsteherin des EJPD, Frau BR Ruth Metzler, hat an einer der letzten Sitzungen der schweizerischen Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz die Politik des Bundes in Sachen Ausländerbewilligungen dargelegt. Sie hat dabei insbesondere betont, dass es der Bund nicht mehr zulassen will, dass wie in den letzten guten Konjunkturphasen als Folge einer zu grosszügigen Handhabung der Ausländerkontingente wiederum viele geringqualifizierte Arbeitskräfte in unser Land importiert werden. Dies weil sich nachweislich im Nachhinein gezeigt hat, dass dadurch notwendige Strukturanpassungen verhindert oder verzögert wurden sowie Überkapazitäten erhalten blieben und dass diese Arbeitskräfte dann diejenigen waren, welche in erster Linie arbeitslos wurden beim nachfolgenden Konjunkturabschwung. Zur Erinnerung: Die Arbeitslosenquote der Ausländischen Arbeitskräfte betrug Mitte der Neunziger zeitweilig deutlich über 10%.
Es kommt, für den Fall, dass auch eine Lockerung der Voraussetzung orts- und branchenüblicher Löhne angesprochen sein sollte, die Gefahr des Lohndumpings dazu. Auf dieses Risiko wurde ja schon deutlich in der Diskussion um den freien Personenverkehr innerhalb der bilateralen Verträge mit der EU hingewiesen. Volk und Stände haben deshalb beschlossen, zur Minimierung dieser allfällig künftigen Risiken gleichzeitig mit dem Übergang von der bisherigen Bewilligungspraxis zur Liberalisierung mit der EU sog. flankierende Massnahmen einzuführen.
Liestal, 22. Mai 2001
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin
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