2001-119
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Bruno Krähenbühl: Erteilung von Arbeitsbewilligungen an ausländische Arbeitskräfte
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Autor/in:
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Bruno Krähenbühl
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Eingereicht am:
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26. April 2001
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Nr.:
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2001-119
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Die Wirtschaft boomt. Arbeitskräftemangel macht sich bemerkbar. Verschiedene Wirtschaftsverbände und auch einzelne Exponenten der Wirtschaft fordern eine Lockerung der Bewilligungspraxis für die Anstellung ausländischer Arbeitskräfte. Auch das Postulat 2001/069 der FDP-Fraktion betr. Behebung des Mangels an Arbeitskräften zielt in diese Richtung.
Um dem Landrat einen Überblick über die Entwicklung bei der Bewilligung ausländischer Arbeitskräfte zu verschaffen, ersuchen wir den Regierungsrat, anhand der nachstehenden Fragen die Zahl der seit dem 1. Januar 1999 erteilten Bewilligungen bekanntzugeben. Bei den wichtigsten Bewilligungsarten sind die Angaben zu ergänzen über die Herkunftsländer der Arbeitskräfte und die Branchen der abnehmenden Firmen.
1.
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Wie hat sich die Zahl der Bewilligungen aufgrund der vom Bundesrat jährlich festgesetzten Höchstzahl (Kontingente) entwickelt (Art. 12 Abs. 1 BVO)
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1.1
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für Jahresaufenthalter (Ausweis B) ?
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1.2
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für Saisonniers (Ausweis A) ?
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1.3
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für Kurzaufenthalter (Ausweis L) ?
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2.
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Wieviele Bewilligungen wurden ausserhalb der Kontingente erteilt an
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2.1
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Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz gelangt sind (Art. 12 Abs. 2 BVO) ?
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2.2
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Personen, bei denen ein sogenannter Härtefall vorliegt (Art. 13 Bst. f BVO) ?
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2.3
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Stagiaires mit EDA-Ausweisen ?
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2.4
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Grenzgänger (Ausweis G) ?
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2.5
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Asylbewerber (Ausweis N) ?
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2.6
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Schutzbedürftige (Ausweis S) ?
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2.7
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Personen mit dem Status der vorläufigen Aufnahme (Ausweis F) ?
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3.
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Wieviele Saisonnierbewilligungen wurden ausserhalb der Kontingente in Jahresbewilligungenumgewandelt (Art. 13 Bst. h BVO) ?
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4.
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Wurden bei der Erteilung der obigen Arbeitsbewilligungen die gesetzlichen Kriterien für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Vorrang der inländischen Arbeitnehmer/innen und der niedergelassenen Ausländer/innen) in allen Fällen beachtet ?
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5.
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Gibt es Branchen die prioritär behandelt werden, d.h. bei denen darauf verzichtet wird, nachzuweisen, dass keine einheimische bzw. keine niedergelassene ausländische Arbeitskraft für die Stelle vorhanden ist ? Um welche Branchen handelt es sich allenfalls ?
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6.
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Wieviele ausländische Arbeitskräfte sind noch als arbeitslos registriert und beziehen Arbeitslosenentschädigungen bzw. Fürsorgeleistungen ?
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7.
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Mit welchen innenpolitischen Risiken und Nebenwirkungen rechnet der Regierungsrat bei einer allfälligen Lockerung der Bewilligungspraxis ?
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Der Regierungsrat wird ersucht, die obigen Fragen schriftlich und auf den Zeitpunkt der Behandlung der FDP-Postulates 2001/069 zu beantworten.
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