2001-118
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation der SP-Fraktion: konjunkturgerechte Finanzpolitik
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Autor/in:
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SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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26. April 2001
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Nr.:
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2001-118
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"Kantone und Gemeinden berücksichtigen in ihrer Einnahmen- und Ausgabenpolitik die Konjunkturlage "
Im gleichen Sinn lautet auch der Auftrag unserer Kantonsverfassung, wenn es dort in § 121 heisst::
"Der kant. Finanzhaushalt ist sparsam, wirtschaftlich und konjunkturgerecht zu führen".
Im Wirtschaftsbericht 2000 umreisst der Regierungsrat in Ziffer 4.5 seine künftige Finanz- und Steuerpolitik. Er unterlässt es dabei allerdings, seine Finanzpolitik ausdrücklich in Bezug zu setzen mit der heutigen Konjunkturlage. Dies veranlasst uns, folgende Fragen zu stellen:
1.
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Was versteht die Regierung in der neuen Zusammensetzung unter einer konjunkturgerechten Finanzpolitik?
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2.
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Welche Haushaltpolitik will die Regierung mittelfristig führen und welche Prioritäten will sie dabei verfolgen (Schuldenabbau oder Steuersenkungen)?
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3.
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Was hält die Regierung vom Modell der antizyklischen Finanzpolitik, bei der die in der Hochkonjunktur erzielten Oberschüsse prioritär für den Abbau der Staatsschulden und erst in zweiter Linie für Steuersenkungen verwendet werden?
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4.
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Mit welchen Massnahmen will der Regierungsrat sicher stellen, dass die finanzpolitischen Zielsetzungen gemäss Legislaturprogramm (Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 100%) erreicht werden können?
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5.
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Bis wann kann der Landrat mit dem Bericht der Regierung über die Staatsverschuldung und über die Vermögensbilanz des Kantons rechnen (Motion 1999/198 vom 14. 10.1999)?
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