2001-118

Wirtschafts-, Konjunktur- und Finanzpolitik sind eng miteinander verbunden. Die neue Bundesverfassung erteilt den unteren staatlichen Ebenen denn auch in § 100 (Konjunkturpolitik) folgenden Auftrag:

"Kantone und Gemeinden berücksichtigen in ihrer Einnahmen- und Ausgabenpolitik die Konjunkturlage "


Im gleichen Sinn lautet auch der Auftrag unserer Kantonsverfassung, wenn es dort in § 121 heisst::


"Der kant. Finanzhaushalt ist sparsam, wirtschaftlich und konjunkturgerecht zu führen".


Im Wirtschaftsbericht 2000 umreisst der Regierungsrat in Ziffer 4.5 seine künftige Finanz- und Steuerpolitik. Er unterlässt es dabei allerdings, seine Finanzpolitik ausdrücklich in Bezug zu setzen mit der heutigen Konjunkturlage. Dies veranlasst uns, folgende Fragen zu stellen:


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