2001-112
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion der SP-Fraktion: Aktive Landreservenpolitik für die Wirtschaftsförderung
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Autor/in:
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Sabine Stöcklin, SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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26. April 2001
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Nr.:
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2001-112
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(Vorstoss zum Wirtschaftsbericht 2000 Kanton Basel-Landschaft)
Die Wirtschaftsweise unserer Zeit ist geprägt durch hohe Innovationsraten, raschen Strukturwandel und hohe Mobilität der Unternehmen. Im Standortwettbewerb bei einem unter Zeitdruck stehenden Unternehmen kann diejenige Region die Nase vorn haben, die dem ansiedlungswilligen Unternehmen Land in einer Gewerbe- oder Industriezone anbieten kann, auf dem ohne Zeitverzögerung und mit klaren Rahmenbedingungen mit der Konkretisierung des Produktionsvorhabens begonnen werden kann. Fehlen solche Landreserven, ist das Unternehmen unter Umständen gezwungen, weiter ein Grundstück zu suchen, langwierige Kaufverhandlungen zu führen, unklare rechtliche Rahmenbedingungen abzuklären oder sich gar mit einer Altlastenproblematik auseinanderzusetzen.
Es ist deshalb für den Kanton Basel-Landschaft und für die Wirtschaftsförderung beider Basel von Interesse, dass die öffentliche Hand über ausreichende Landreserven an optimalen, nachgefragten Standorten verfügt. Im grenzüberschreitenden Wettbewerb mit Deutschland und Frankreich könnte so unser Kanton mit den Nachbarländern gleichziehen, die eine ausgedehnte Landreservenpolitik der öffentlichen Hand pflegen.
Eine Landpolitik in Interesse der Wirtschaftsförderung ist in Wirtschaftsförderungsgesetz und -dekret definiert, und zwar mit " kann "-Formulierungen in §5 Wirtschaftsförderungsgesetz und Abschnitt D. Landpolitik des Wirtschaftsförderungsdekretes ( Opportunitätsprinzip ). Der Kanton kauft in Einzelfällen, wenn sich eine günstige Gelegenheit bietet.
Um im Standortwettbewerb noch besser bestehen zu können, soll der Kanton nun zum Voluntaritätsprinzip übergehen. ("Der Kanton verfügt über ausreichende, strategisch gelegene Landreserven.") Diese aktive Landreservenpolitik soll auf Langfristigkeit angelegt und in Abstimmung mit der kommunalen Politik und der Raum-, Verkehrs- und Siedlungsplanung erfolgen.
Wir beauftragen daher den Regierungsrat,
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eine aktive Landreservenpolitik zum Zwecke der Wirtschaftsförderung zu pflegen
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2.
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und dies im Wirtschaftsförderungsgesetz und im Wirtschaftsförderungsdekret zu verankern.
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