2001-110 (1)


1. Vorlage

Der Denkmalschutz ist gemäss § 1 Artikel b des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) grundsätzlich Aufgabe der Kantone. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat dem Landrat einen Verpflichtungskredit von 3,75 Millionen Franken für Subventionen sowie für Gutachten und Expertisen für denkmalpflegerische Massnahmen für die nächsten fünf Jahre (2002 - 2006).


Der Verpflichtungskredit für die Jahre 1999 - 2001 von insgesamt 1,725 Mio. Franken ist in der Zwischenzeit aufgebraucht. Mit der Erhöhung der jährlichen Beiträge um Fr. 175'000.- wird man dem Umstand gerecht, dass sowohl die Komplexität der Renovationsarbeiten als auch die Folgeschäden der intensiven Nutzung von geschützten Kulturdenkmälern zunehmen. Zudem ist seit Anfang 2000 eine neue Bundesverordnung in Kraft, welche die Mindestleistung der Kantone in Abhängigkeit von der jeweiligen Finanzkraft festlegt. Bekanntlich ist der Kanton Basel-Landschaft am 1.1.2000 zu den finanzkräftigsten Kantonen aufgestiegen. So bedeutet diese Regelung eine höhere finanzielle Verpflichtung des Kantons als Voraussetzung für die Bewilligung von Bundessubventionen. Neu ist auch, dass dieses Mal ein Verpflichtungskredit für die nächsten fünf Jahre beantragt wird, um den verschiedenen Situationen, die sich häufig aus dem zeitlichen Abstand zwischen Subventionszusagen und Auszahlungen ergeben, besser Rechnung tragen zu können.


Die von der kantonalen Denkmalpflege begleiteten und subventionierten Renovationen, Restaurierungen und Konservierungen sind unerlässliche Massnahmen, um die historische Substanz längerfristig zu erhalten, um kulturhistorische Werte der Kulturdenkmäler zu sichern und damit allfälligen weitergehenden Schäden vorzubeugen. Als notwendige Arbeitsgrundlagen werden zusätzlich Expertisen und Gutachten für denkmalpflegerische Massnahmen eingeholt.


Schliesslich werden mit den Denkmalsubventionen die wertvollen Eigenleistungen der Eigentümer von geschützten Kulturdenkmälern unterstützt, welche sie im Interesse der Oeffentlichkeit leisten.




2. Kommissionsberatung


Die Umweltschutz- und Energiekommission hat die Vorlage 2001/110 betreffend Subventionen an Kulturdenkmäler an ihrer Sitzung vom 20. August 2001 in Anwesenheit von RR Elsbeth Schneider, Frau Brigitte Frey, Denkmalpflegerin, und Herrn Walter Niederberger, akad. Mitarbeiter in der kantonalen Denkmalpflege, beraten. Frau Frey stellte in einer informativen Präsentation die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der kantonalen Denkmalpflege vor und zeigte anhand von Beispielen, wie in den letzten Jahren dank der finanziellen und fachlichen Mithilfe durch ihre Fachstelle verschiedene Bauwerke für weitere Jahre in ihrem historischen Wert erhalten werden konnten. Sie betonte auch, dass sämtliche Eigentümer - private wie kommunale - mit einem fachgerechten Unterhalt der kantonal geschützten Objekte eine grosse Leistung für die Oeffentlichkeit erbringen und deshalb Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Kanton haben.


Die Umweltschutz- und Energiekommission konnte sich diesen Ausführungen anschliessen und beschloss einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.


Weshalb im Landratsbeschluss keine Teuerungsklausel enthalten sei, wie sie im Bauwesen üblich ist, wurde wie folgt begründet: Die Teuerung habe sich bis jetzt bei den Subventionen in berechenbarem Rahmen gehalten. Wenn es aber um sehr grosse Objekte gehe, müssten in der Regel separate Vorlagen erstellt werden.


Die Kommission konnte sich auch mit dem unüblichen Zeithorizont für den Kredit von fünf Jahren einverstanden erklären.




3. Antrag


Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat einstimmig (13 : 0), dem Entwurf des Landratsbeschlusses betreffend Erteilung eines Verpflichtungskredites für Subventionen an geschützte oder zu schützende Kulturdenkmäler und für Beiträge an Gutachten und Expertisen für denkmalpflegerische Massnahmen für die Jahre 2002 - 2006 zuzustimmen.


Allschwil, 06. September 2001


Namens der Umweltschutz- und Energiekommission


Die Präsidentin: Jacqueline Halder



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