2001-109

Am 19. Oktober 2000 reichte Landrätin Margrit Blatter, SD, ein Postulat mit dem Titel "Sucht oder Sonne" ein. Das Postulat hat folgenden Wortlaut:


"Mit unorthodoxen Mitteln werden auf verschiedenen Schul- und Ausbildungsstufen im Baselbiet die Jugendlichen für die Suchtproblematik und die Gesundheitsförderung sensibilisiert (mit zum Teil sehr guten Erfolgen wie der Kampagne "e-motions").


Eine ergänzende Motivationsmassnahme für Lehrlinge wäre nun das Angebot von mehr Ferien für Nichtraucher, wie dies in der Zürcher Gemeinde Pfäffikon durchgeführt wird. Dort erhalten alle jugendlichen Nichtraucher, die in einer Lehre oder Ausbildung stehen, eine Woche mehr Ferien pro Jahr, wenn sie nachweisen können, dass sie nicht rauchen. Unterstützt wird diese Kampagne durch den örtlichen Gewerbeverein.


Auch im Baselbiet wäre dies ein Versuch wert und eine mögliche Ausdehnung dieser Motivationskampagne "Sucht oder Sonne" auf weitere Betriebe der Privatwirtschaft prüf- und denkbar.


Ich bitte daher den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten,


1. ob Lehrlinge und Jugendliche, die in einer beruflichen Ausbildung beim Kanton angestellt sind, als Nichtraucher eine zusätzliche Ferienwoche pro Jahr erhalten können.


2. ob bei Erfolg, diese Aktion in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden, auch auf weitere Bereiche der Privatwirtschaft, "freiwillig" ausgedehnt werden könnte."


Das Postulat wurde an der LR - Sitzung vom 11. Januar 2001 überweisen.



Stellungnahme des Regierungsrates

I. Allgemeines


Im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision der Verordung über die Vergütungen während der Ausbildung (SGS 155.11) wurde das Thema im Sinne einer Frage gestellt.


II. Zu den Fragen im Einzelnen


Frage 1:


(..) ob Lehrlinge und Jugendliche, die in einer beruflichen Ausbildung beim Kanton angestellt sind, als Nichtraucher eine zusätzliche Ferienwoche pro Jahr erhalten können.


Antwort:
Alle Direktionen und die Gerichte sind sich einig, dass die Idee einer zusätzlichen Ferienwoche für nichtrauchende Lehrlinge auf den ersten Blick bestechend ist. Problembehaftet sind aber die Umsetzung und die Kontrollmechanismen.


Umsetzung:
Das Postulat belohnt Nichtraucher/innen, leistet aber keinen Beitrag zur Prävention, denn die eigentliche Zielgruppe müssten ja die bereits Rauchenden sein. Die Vernehmlassungsstellen sind sich einig, dass gerade die Prävention eine Hauptaufgabe des Kantons sei. Es wird festgestellt, dass vor allem in den Schulen aller Stufen und Lehrlingslagern intensive präventive Arbeit geleistet wird. Statt die Nichtbetroffenen zu belohnen, wäre eine noch nachhaltigere Prävention vorzuziehen, da sie wirkungsvoller wäre. Zudem wird bemängelt, dass nur eine Suchtform herausgegriffen wird, Alkohol und weiche Drogen wären aber in der Gruppe der Auszubildenden ebenso häufig anzutreffen.


Kontrolle:
Völlig unklar sind die Kontrollmechanismen. Der Arbeitgeber kann zwar positives Verhalten während der Arbeitszeit belohnen, hat aber keine Einflussmöglichkeit in der Freizeit. So müsste denjenigen, die "nur" in der Freizeit rauchen, soweit das überhaupt feststellbar wäre, eigentlich auch die zusätzliche Ferienwoche zugestanden werden. Dies kann ja aber nicht Sinn und Zweck der Übung sein.




Frage 2:


(...) ob bei Erfolg, diese Aktion in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden, auch auf weitere Bereiche der Privatwirtschaft, "freiwillig" ausgedehnt werden könnte.


Antwort:
Im Sinne der Antwort zu Frage 1 wird der Erfolg der Aktion bezweifelt. Es ist deshalb sehr fraglich, ob sich andere Arbeitgeber zu einer Teilnahme bereitfinden würden. "Freiwillig" kann sich selbstverständlich jeder Arbeitgeber beteiligen bzw. eigene Belohnungsregeln anwenden.




Antrag des Regierungsrates


://: Das Postulat wird abgeschrieben.


Liestal, 24. April 2001


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin



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