2001-108
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 26. April 2001
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vom:
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24. April 2001
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Nr.:
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2001-108
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Bemerkungen:
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1. Madeleine Göschke-Chiquet: Schweizerische Lastwagen Task-Force
Fragen:
1. Wie setzt sich die Task-Force zusammen?
2. Durch wen ist der Kanton Basel-Landschaft als Grenzkanton vertreten?
3. Welche eigenen Ideen wird der Kanton Basel-Landschaft zur Bewältigung der Lastwagenlawine einbringen?
4. Wird der Regierungsrat sich für die Aufrechterhaltung des Nachtfahrverbots einsetzen?
2. Maya Graf: Wann kommt ein neues Gastwirtschaftsgesetz?
Im September 1997 haben die StimmbürgerInnen nach einer von u.a. der Gastro BL vehement geführtem Abstimmungskampf gegen die Revision das neue Gastwirtschaftsgesetz mit 55% Nein abgelehnt. Die Gastro BL und der Gewerbeverein BL versicherten danach, sie seien an einer Neuauflage mit ihrer Beteiligung interessiert. Am 16. Oktober 1997 hat Landrat Paul Schär eine entsprechende Motion eingereicht, die den Regierungsrat beauftragt, dem Landrat eine Neuauflage eines revidierten Gastwirtschaftsgesetzes vorzulegen.
Bis heute warten die an einem modernen und liberalen, mit Basel-Stadt abgestimmtem Gastwirtschaftsgesetz Interessierten vergeblich.
Fragen:
1. Wann kommt die vom Landrat per Motion verlangte Neuauflage des Gastwirtschaftsgesetzes?
2. Wurden Gespräche mit der seinerseits interessierten Gastro BL geführt? Wenn ja, was kam dabei heraus?
3. Beim gültigen "alten" Gastwirtschaftsgesetz ist es besonders störend, dass für jeden Anlass in den Gemeinden, ob Alkohol ausgeschenkt wird oder nicht, ein Gelegenheitspatent mit aller dazugehöriger Bürokratie eingeholt werden muss. Kann sich die Regierung vorstellen, dass bei einer allfälligen Revision das Gelegenheitspatent wenigstens für Anlässe mit Nichtalkoholausschank (z.b. Kaffeestube des Frauenvereins am Markttag, Mineralwasserverkauf an einem Sportanlass, etc) wegfallen könnte?
3. Bruno Steiger: Bilaterale Abkommen von Schengen und Dublin
Die Kantone zweifeln, ob neue bilaterale Verhandlungen mit der EU wirklich dringlich seien. Im Bereich der Abkommen von Schengen und Dublin, also zur inneren Sicherheit und zur Asylfrage, könnten zur Zeit nicht die Vor- und Nachteile einer solchen Beteiligung beurteilt werden.
Fragen:
1. Welche Haltung vertritt der Baselbieter Regierungsrat zu den Abkommen von Schengen und Dublin?
2. Aufgrund welcher allfälliger Nachteile sind zur Zeit eine Mehrheit der Kantone gegen ein eventuelles bilaterales Abkommen zum Beitritt des Schengener- und Dubliner-Abkommens?
4. Eugen Tanner: "Alters- und Pflegeheimdekret"
Anlässlich der Behandlung der Vorlage 1999/228 wurde von Regierungsrat Erich Straumann zugesichert "Ein Gesetz wird so schnell wie möglich vorliegen".
Fragen:
1. Wo stehen die Arbeiten?
2. In welcher Richtung zeichnen sich Lösungen ab?
3. Wann kann mit einer Vernehmlassung bei den Gemeinden resp. mit einer Vorlage an den LR gerechnet werden?"
5. Roland Bächtold: 40 Tönner-Verbot im Baselbiet
In verschiedenen Kantonen mussten aufgrund entsprechender Untersuchungen, bestimmte Brücken und Strassen mit einer Gewichtsbeschränkung auf 28 Tonnen begrenzt werden, weil diese Bauwerke einer 40 Tonnen Belastung nicht standhalten.
Fragen:
1. Mussten im Baselbiet auch entsprechende Brücken oder Straßen (für Transit- und/oder Zubringertransporte) für 40 Tönner-Fahrzeuge gesperrt werden?
2. Wenn ja, um welche Strassen und Bauwerke handelt es sich hier im Baselbiet?
6. Peter Brunner: Behindertentransporte im Oberbaselbiet und im Laufental
Mit der Professionalisierung der Behindertentransporte hat sich leider auch das Fahrangebot für viele Behinderte im Oberbaselbiet und im Laufental massiv verschlechtert.
Konkretes Beispiel ist die Familie RvR aus Waldenburg (siehe Brief zu Handen des Landratspräsidenten), wo entsprechende Behindertenfahrten wie folgt abgelehnt wurden:
7. April 2001: Spontanfahrt von Waldenburg nach Bubendorf und Basel (zur IGROL-Generalversammlung), Bestellung um 08.00 Uhr mit Zeitfenster 11.00 Uhr. Begründung der Transportzentrale: "Waldenburg ist von Basel zu weit entfernt und ein Spontanchauffeur ist noch nicht bestimmt, also kann keine Bestellung entgegengenommen werden. Im Oberbaselbiet sind Sie sowieso die einzigen, die ein Behindertentaxi brauchen und für unser Taxiunternehmen ist diese Strecke zu teuer!" Die gleichen Antworten erfolgen bei Transportbestellungen über fünf bis sechs Tage und bei Behinderten aus dem Laufental (Thema an der GV der Invalidenvereinigung beider Basel, vom 8. April 2001).
Fragen:
1. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass dies ein klarer Vertragsbruch ist und daher der Transportauftrag dieser Firma in Frage gestellt werden muss?
2. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, damit Behinderte aus dem Oberbaselbiet und dem Laufental uneingeschränkt das Recht und die Möglichkeit haben, ihre Fahrwünsche umgehend und ohne Wohnorts-Diskriminierung wahrzunehmen?
Liestal, 24. April 2001
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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