2001-104 (1)


1. Ausgangslage

1.1 Generelle Bemerkungen


Mit der Vorlage 2001/104 wird dem Landrat das letzte von vier im Jahre 1998 (Vorlage 98/137) angekündigten Geschäften mit grenzüberschreitendem Charakter zum Beschluss unterbreitet:


REGIO BASILIENSIS ( Vorlage 98/137 )
INFOBEST Palmrain ( Vorlage 98/138 )
Sekretariat Oberrheinkonferenz ( Vorlage 2000/128 )
INTERREG III (Vorlage 2001/104)


Die Vorlage stellt ein partnerschaftliches Geschäft dar, bei welchem der gleiche Beitrag dem Regierungsrat bzw. Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt zur Beschlussfassung unterbreitet wird.




1.2 Inhalt


Mit der Zustimmung zur Vorlage 2001/104 bewilligt der Landrat für die Jahre 2001 bis 2006 bzw. 2008 einen Rahmenkredit in der Höhe von insgesamt CHF 2'700'000 zu Lasten Konto 2005.367.00.


Diese Beteiligung dient der Durchführung von Projekten in grenzüberschreitender Zusammenarbeit (IIIA-Programm Oberrhein Mitte-Süd), transnationaler (INTERREG IIIB) und interregionaler (INTERREG IIIC) Kooperation.




1.3 Rechtliche Grundlagen und Verhältnis zum Regierungsprogramm 1999 - 2003


1.3.1 Gemäss kantonalem Verfassungsrecht arbeiten die Behörden zur Erfüllung von Aufgaben, die im gemeinsamen Interesse liegen, mit anderen Kantonen und dem benachbarten Ausland zusammen (§ 3 Abs. 1 KV). Das finanzielle Engagement gemäss regierungs-rätlicher Vorlage bewegt sich innerhalb der Grenzen der aussenpolitischen Rechts- bzw. Handlungsfähigkeit des Kantons gemäss Art. 51 Bundesverfassung. Be-schlüsse des Landrates über neue einmalige Ausgaben von mehr als CHF 500'000 bzw. über neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als CHF 50'000 unterstehen gemäss § 31 KV dem fakultativen Finanzreferendum.


1.3.2 Das vom Landrat genehmigte Regierungs-programm 1999-2003 bekräftigt unter dem Titel 1.2 Weitere Schwerpunkte der Regierungstätigkeit in Ziffer 1.2.1 Grenzüberschreitende Beziehungen den Willen, den interkantonalen, interregionalen und inter-nationalen grenzüberschreitenden Beziehungen einen noch höheren Stellenwert einzuräumen sowie die dies-bezüglichen Aktivitäten auszubauen und zu vertiefen.


Im Jahresprogramm 2001 wird unter Ziffer 1.2.1 darauf hingewiesen, dass für das Interreg-Programm IIIA "Oberrhein Mitte-Süd" diverse Projektideen existieren und es darum gehe, die für den Kanton Basel-Landschaft interessanten Projekte zu bezeichnen und das Ausmass der Beteiligung im Rahmen einer Landratsvorlage zu definieren.


Das vorliegende Geschäft ist somit solide in das kantonale Regierungsprogramm eingebettet.




1.4 Stand des Geschäftes im Kanton Basel-Stadt, in den Kantonen Aargau, Solothurn und Jura und bei den deutschen und französischen Partnern


Im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt wurde das Geschäft simultan und auch inhaltsgleich beraten. Die Regio-Kommission des Grossen Rates hat unter dem Vorsitz von Grossrat Dr. Peter Schai das Geschäft einstimmig mit Antrag auf Zustimmung zu Handen der "Bündeli-Tag"-Sitzung verabschiedet.


In den Kantonen Aargau, Solothurn und Jura wird die Finanzierungsfrage im Rahmen eines definierten Budgets pragmatisch für jedes Projekt individuell beurteilt.


Auch die deutschen und französischen Partner operieren nicht auf Basis von Rahmenkrediten.




2. Kommissionsberatung


2.1 Eintreten


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 23. Mai 2001 in Anwesenheit der Herren Dr. Alex Achermann, 2. Landschreiber, Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter und Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle.


Im Rahmen der Eintretensdebatte wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass sowohl die Arbeiten als auch Projektmanagement der INTERREG-Programme als effizient und professionell bezeichnet werden können und unser Kanton von Projekten betreffend Raum-ordnung und Umwelt stark profitieren kann. Auch bilde die Zustimmung zum vorliegenden Geschäft einen logischen Schritt. Selbst wenn es zum Teil bei gewissen Projekten schwierig sein dürfte, den ganz konkreten Nutzen zu quantifizieren, könne dies keinesfalls gegen das Förderprogramm sprechen.


Das Eintreten auf die Vorlage war im Ergebnis unbestritten und wurde einstimmig beschlossen.




2.2 Detailberatung


2.2.1 Im Rahmen der Detailberatung wurde zur Kenntnis genommen, dass die am Programm partizipierenden Gemeinwesen aufgrund der unzähligen grenzüberschreitenden Kontakte auf fachlicher Ebene an der regionalen Integration teilhaben. Der konkrete Nutzen für unseren Kanton dürfte mit der Durchführung von INTERREG III sogar noch vermehrt eintreten. Eine stattliche Anzahl Projekte sind schon heute wahrnehmbar und erfahrbar, wie bspw. die Trinationale Ingenieurschule oder etwa der Museumspass.


2.2.2 Die politische Kontrolle wird einerseits durch den Regierungsrat ausgeübt, welcher über die Mitwirkung an den einzelnen Projekten entscheidet. Anderseits wird der Landrat anlässlich der Amtsberichterstattung informiert.


2.2.3 Eine Ad hoc-Budgetierung der Projektbeiträge über die zuständigen Linienorgane der Verwaltung wäre zwar möglich, doch würde dadurch das Verfahren ablauftechnisch aufwendiger und auch die Handlungs-freiheit eingeengt. Das mit der vorliegenden Vorlage gewählte Vorgehen wird über alles betrachtet als zweckmässig erachtet. Mit dem Rahmenkredit wird für unseren Kanton der Handlungsspielraum geschaffen, um in den trinationalen Entscheidgremien verbindlich mitwirken zu können.


2.2.4 Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen für den Kanton Basel-Landschaft werden sich aus den konkreten Prokjektbeteiligungen ergeben. Diverse Projekte befinden sich derzeit in der Definitionsphase, andere werden während der Laufzeit des Programms konkretisiert; die vollständige Abwicklung wird sich damit bis 2008 erstrecken. Es ist beabsichtigt, den für das EU-Förderprogramm 2001 bis 2006 (bzw. bis 2008) zu sprechenden Rahmenkredit in jährlichen Tranchen von ca. CHF 350'000 zu beanspruchen.




3. Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 9:0 Stimmen bei einer Enthaltung, die Bewilligung eines Rahmenkredites für die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an INTERREG III von 2001 bis 2008 gemäss Beschlussesentwurf in der Landratsvorlage zu erteilen.


Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann


Reigoldswil, den 5. Juni 2001



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