2001-103 (1)
Bericht Nr. 2001-103 an den Landrat |
Bericht der:
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Justiz- und Polizeikommission
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vom:
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7. Mai 2001
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Teilweise Weiterführung der Massnahmen zum Abbau der Pendenzen am Verwaltungs- und Versicherungsgericht
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I. Ausgangslage
Im Rahmen der Vorlage 1999/036 hat der Landrat auf Antrag des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts am 3. Juni 1999 verschiedene Massnahmen beschlossen, um die damals alarmierenden Rückstände vor allem beim Versicherungsgericht innerhalb von zwei Jahren möglichst aufarbeiten zu können. Unter anderem wurden für die Zeit vom 1. Juli 1999 bis 30. Juni 2001 die beiden bestehenden ausserordentlichen Vizepräsidien des Versicherungsgerichts von je 30 % auf 40 % erhöht und zugleich für die gleiche Dauer ein weiteres ausserordentliches Vizepräsidium von 50 % geschaffen.
Diese und die weiteren vom Gericht getroffenen Massnahmen haben zu einer markanten Verbesserung der Situation geführt, wobei das Ziel, alle Fälle inkl. die Zustellung des schriftlich begründeten Urteils innerhalb von drei Monaten erledigen zu können, noch nicht ganz erreicht worden ist.
In der Zwischenzeit hat der Landrat im Rahmen der Weiterführung der Gerichtsreform unter anderem beschlossen, das Kantonsgericht einzuführen mit einer Abteilung für Sozialversicherungsrecht und einer solchen für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, je mit einem 100 %-Präsidium.
II. Kommissionsberatung
Die Justiz- und Polizeikommission (JPK) hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 30. April 2001 in Anwesenheit von Verwaltungsgerichtspräsident Peter Meier beraten.
Die JPK stellt aufgrund der Entwicklung der Fallzahlen fest, dass ein heutiger schlichter Verzicht auf weitere ausserordentliche Massnahmen zum Abbau der Pendenzen vor allem am Versicherungsgericht zu einem Anwachsen des Pendenzenbergs führen würde und deshalb nicht in Frage kommt. Umgekehrt erscheint es nicht mehr notwendig, die per 1. Juli 1999 beschlossene Erhöhung von Vizepräsidien im vollen Umfang von insgesamt zusätzlich 70 % weiterzuführen. Angesichts der im Rahmen der Justizreform beschlossenen Kapazität der Präsidien von insgesamt 200 % für das Verwaltungs- und das Versicherungsgericht rechtfertigt es sich vielmehr, bereits für die Übergangszeit ab 1. Juli 2001 bis zur allfälligen Schaffung des Kantonsgerichts per 1. April 2002 ein Vizepräsidium von insgesamt 100 % einzusetzen. Gegenüber den Beschlüssen vom 3. Juni 1999 bedeutet dies eine Reduktion von 30 % eines Vollamtes sowie den Verzicht auf den monatlichen Lohnzuschlag der Mitglieder des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts von Fr. 450.-.
Die Vorlage blieb in der JPK unbestritten und wurde einhellig unterstützt.
III. Antrag
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig und ohne Enthaltungen (13:0):
Die bestehenden a.o. Vizepräsidien des Versicherungsgerichts werden für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis 31. März 2002 wie folgt festgesetzt:
- Zwei a.o. Vizepräsidien zu je 40 % eines Vollamtes
- Ein a.o. Vizepräsidium zu 20 % eines Vollamtes
Lausen, den 7. Mai 2001
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Der Präsident: Dieter Völlmin
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