2001-102 (1)


1 Einleitung

Die Geschäftsprüfungskommission schliesst sich sinngemäss den einleitenden Ausführungen des Regierungsrates an.


Die Verfasserinnen und Verfasser der zur Abschreibung vorgeschlagenen Vorstösse (Ziffer 2) wurden mit Rundschreiben um ihre Stellungnahmen gebeten. Diese wurden in der Beratung zur Kenntnis genommen.


Die fünf Subkommissionen haben die Vorlage in den ihnen zugewiesenen Bereichen zuhanden der Gesamtkommission vorberaten. Das Plenum der GPK beschloss an seiner Sitzung vom 14. Juni 2001 auf Grund ihrer Berichte und Anträge:




2 Abzuschreibende Aufträge


2.1 Finanz- und Kirchendirektion


2.1.1 Das Postulat 2000/228 sei abzuschreiben.




2.2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


Keine Anträge auf Abschreibung.




2.3 Bau- und Umweltschutzdirektion


2.3.1 Das Postulat 1999/235 soll nicht hier abgeschrieben werden, sondern mit der Behandlung der Vorlage 2001/125.


2.3.2 Das Postulat 1999/271 sei abzuschreiben.


2.3.3 Das Postulat 1999/220 sei abzuschreiben.


2.3.4 Das Postulat 1999/218 sei abzuschreiben.


2.3.5 Das Postulat 2000/037 soll nicht abgeschrieben werden.
Begründung: Das Postulat ist nicht erfüllt. Der Postulant ist mit der Abschreibung nicht einverstanden. Er fordert u.a. eine Vorlage für die Projektierung der Umfahrung Allschwil.


2.3.6 Das Postulat 2000/133 soll nicht abgeschrieben werden.
Begründung: Das Postulat ist nicht erfüllt. Der Regierungsrat müsste mindestens Ergebnisse der vorgesehenen Gespräche bekanntgeben und begründen, weshalb er keine ständige Kommission will.


2.3.7 Das Postulat 2000/269 soll nicht abgeschrieben werden.
Begründung: Das Postulat ist nicht erfüllt. Die Postulantin ist mit der Abschreibung nicht einverstanden. Mit der vorgesehenen Bildung einer Arbeitsgruppe ist ein erster Schritt getan. Ein konkreter Vorschlag zur Verkehrsentlastung liegt noch nicht vor.




2.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion


2.4.1 Das Postulat 1999/170 (Ziff. 3.1 und 3.2) soll nicht abgeschrieben werden.
Begründung: Die Postulantin ist mit der Abschreibung von Ziffer 3.3 einverstanden, nicht jedoch mit derjenigen der Ziffern 3.1 und 3.2. Die Stellungnahme des Regierungsrates wird als nicht ausreichend beurteilt.


2.4.2 Das Postulat 1999/190 sei abzuschreiben.




2.5 Erziehungs- und Kulturdirektion


2.5.1 Das Postulat 1999/172 sei abzuschreiben.


2.5.2 Das Postulat 2000/167 soll nicht abgeschrieben werden.
Begründung: Der Postulant ist mit der Abschreibung nicht einverstanden. Die GPK schliesst sich mit der gleichen Begründung an: ein Konzept zur Förderung des beruflichen Nachwuchses liegt nicht vor.




2.6 Landeskanzlei


Keine Anträge auf Abschreibung.




3 Antrag


Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat, nur die von ihr in diesem Bericht unter Ziffer 2 zur Abschreibung empfohlenen Vorstösse abzuschreiben und die übrigen Vorstösse zur Weiterbearbeitung stehen zu lassen.


Muttenz, den 14. Juni 2001


Namens der Geschäftsprüfungskommission
Der Präsident: Hans Ulrich Jourdan



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