2001-167
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Peter Tobler: Vernehmlassung für formulierte Gesetzesinitiativen?
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Autor/in:
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Peter Tobler, FDP-Fraktion
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Eingereicht am:
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21. Juni 2001
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Nr.:
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2001-167
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Unser System der Vernehmlassungen, in der Verfassung verankert und überdies den Status eines Gewohnheitsrechts geniessend, weist in einzelnen Randbereichen Lücken und Widersprüche auf. So unterliegt etwa eine formulierte Gesetzesinitiative nach Einreichung nicht der Vernehmlassung, obwohl sie vom Parlament behandelt wird und, bei Annahme durch das Volk, genauso Gesetz wird wie ein normal erlassenes Gesetz. Umgekehrt wäre es für den Landrat wegen der festen Fristen für die Volksabstimmung (gleichgültig, ob es sich um 18 oder 24 Monate handelt) oft schwierig, in der Kommission oder im Plenum der Initiative noch einen (oft verbesserten) Gegenvorschlag entgegenzustellen, wenn dieser Gegenvorschlag noch durch die Vernehmlassung gehen müsste wie dies heute (entgegen der bisherigen langjährigen, gewohnheitsrechtlichen Praxis) neu verlangt wird.
Es gibt dem Grundsatz nach nur zwei sinnvolle und konsequente Lösungen für die Problematik, nämlich entweder:
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keine Vernehmlassung bei formulierten Gesetzesinitiativen und den entsprechenden Gegenvorschlägen, welche die Einheit der Materie nicht verletzen, entsprechend der bisherigen gewohnheitsrechtlichen Praxis, oder
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Vernehmlassung für beide
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Ich bitte die Regierung, die gesamte Problematik zu prüfen und begutachten zu lassen, das Ergebnis der Prüfung und Begutachtung einem eingehenden Vernehmlassungsverfahren zu unterwerfen und dem Landrat anschliessend eine klare Verfassungsbestimmung zum Beschluss vorzulegen, die das Problem endgültig und unzweideutig regelt.
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