2001-165
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Eric Nussbaumer: Zusammenarbeit und Beauftragung des Vereins für Sozialpsychiatrie Baselland (VSP) im Bereich der Rehabilitation von psychisch kranken und psychisch behinderten Menschen
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Autor/in:
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Eric Nussbaumer, Sozialdemokratische Fraktion
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Eingereicht am:
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7. Juni 2001
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Nr.:
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2001-165
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Der Verein für Sozialpsychiatrie Baselland (VSP) setzt sich für die Rehabilitation von Menschen ein, die durch psychische oder psychosoziale Leiden beeinträchtigt sind. Im Rahmen dieser Zielsetzung führt der Verein in unserem Kanton heute sieben Einrichtungen (Wohnheime, therapeutische Wohngruppen, begleitetes Wohnen, Obdachlosenhaus und Beschäftigungswerkstätten) mit finanzieller Unterstützung vom Bund, dem Kanton Baselland und den Gemeinden. Der Verein entwickelt bei Bedarf auch neue Dienstleistungen und Projekte. Der Verein hat im Rahmen seiner sozialpsychiatrischen Zielsetzung neue Aufgaben übernommen und erfüllt für den Kanton dauerhaft sozial- und gesundheitspolitische Aufgaben; es ergeben sich folgende Fragen:
1.
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Der VSP stellt in seinen Einrichtungen (z.B. therapeutische Wohngruppe) auch Plätze für noch nicht invalidisierte Menschen zur Verfügung. Wie gross schätzt der Regierungsrat den Bedarf an solchen Plätzen? Gedenkt der Regierungsrat für diese Plätze mit dem VSP eine Vereinbarung betreffend Betriebsbeiträgen oder Tarifen abzuschliessen?
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2.
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Welche Regelung hat der Kanton mit dem VSP getroffen, wenn der Verein neue Projekte entwickeln muss? Wie erfolgt die Beauftragung und durch welche kantonale(n) Stelle(n)? Wie kann der Verein die erheblichen fachlichen und organisatorischen Vorleistungen finanzieren?
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3.
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Gedenkt der Regierungsrat mit dem VSP für die vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) anerkannten Wohnheime für psychisch behinderte Menschen einen Leistungsauftrag abzuschliessen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann werden diese vertraglichen Regelungen abgeschlossen sein?
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4.
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Wie und wo gedenkt der Regierungsrat die in der Bedarfsplanung 2001-2003 ausgewiesenen 53 zusätzlichen Wohnplätze für psychisch behinderte Menschen einzurichten?
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5.
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Der Landrat hat im Jahre 1990 (90/142) und im Jahre 1996 (96/25) die Beitragsleistungen an den VSP genehmigt. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass aufgrund der hier gestellten Fragen eine neue Vorlage an den Landrat auszuarbeiten ist?
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Ich bitte den Regierungsrat um eine schrifliche Beantwortung.
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