2001-164

Der Landrat hat mit Beschluss Nr. 2134 vom 19.1.1978 das generelle Projekt für den Ausbau der BLT-Linie 10 im Abschnitt Neue Welt bis Dornach festgelegt. Die planerischen und technischen Grundzüge dieses Projektes stammen aus der Zeit zwischen 1970 und 1976.


Die Gemeinde Münchenstein stellt die Ziele der Erneuerung keineswegs in Frage. Die Erneuerung bzw. Modernisierung des Streckenabschnittes und die angestrebte Verbesserungen des Fahrkomforts, sowie der Verkehrssicherheit werden vollumfänglich unterstützt.


1975 waren die bestehenden Geleiseanlagen naturgemäss veraltet. Für deren Sanierung richtete man das Augenmerk alleinig auf eine perfekte, rein bahnorientierte Lösung. Aufgrund des damaligen Rollmaterials (Zugwagen mit Anhänger) strebte man insbesondere eine markante Reduktion der Steigungsverhältnisse an. Zu diesem Zweck wurde im fraglichen Bereich der Beginn der Steigung nach Arlesheim stark nach Norden (bis beinahe zum Lehenrain) verschoben. Die so entstehende Niveaudifferenz zwischen Terrain und Geleise verhinderte automatisch Niveauübergänge, bot aber gleichzeitig die Möglichkeit im Süden die Geleise mit einer Strasse zur Erschliessung der Liegenschaften zwischen Tramgeleise und dem Abhang Lehenrain zu unterfahren.


Um 1995 wurde jedoch ungefähr in der Mitte des zu sanierenden Abschnitts eine Wendeschlaufe erstellt, die heute einen Beginn der Steigung erst weiter südlich zulässt. Obwohl diese Änderung ganz neue Lösungen ermöglicht, hält das Tiefbauamt jedoch an den alten Plänen fest. Dies obwohl das


veraltete Konzept ein aufwändiges Brückenbauwerk, sowie eine für die Anwohner östlich der Bahn komplizierte Erschliessung beinhaltet. Nicht zuletzt stehen deshalb auch die hohen Investitionskosten in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen.


Die rund 25 Jahre alte Planung muss generell auf unzweckmässigen Perfektionismus hin überprüft, auf die veränderte Situation angepasst und auf ein verbessertes Kosten-/Nutzenverhältnis zurückgeführt werden.


Die Gemeinde Münchenstein hat ein entsprechendes Konzept skizziert. Dieses sieht je einen mit Barrieren abgesicherten Niveauübergang im Norden und im Süden der bestehenden Überbauung vor, die mittels einer Einbahnstrasse östlich der Geleise verbunden sind. Mit dieser Strasse ist die Erschliessung des Areals zwischen Abhang Lehenrain und Tramgeleise auf einfache Art gewährleistet. Das Brückenbauwerk entfällt und das Tramstrasse muss im Aufstieg gegen Arlesheim gegenüber dem offiziellen Projekt statt ca. 6 nur noch rund 3 Meter angehoben werden. Dadurch werden die Eingriffe in die Topographie und den bewaldeten Abhang markant verringert. Nicht zuletzt entfällt auch eine Absenkung der Tramstrasse. Mit diesen Vereinfachungen können erhebliche Minderkosten erzielt werden, die von der Bauverwaltung Münchenstein grob auf 2 bis 3 Mio. Franken geschätzt werden.


Anlässlich eines Vorgesprächs mit dem BAV (im Hinblick auf die Behandlung der Einsprachen) machte das Tiefbauamt deutlich, dass von Seiten des Kantons keinerlei Absicht bestehe, auf die Redimensionierungsvorschläge einzugehen. Das vom Landrat vor über 20 Jahren beschlossene `Generelle ProjektA wird nach wie vor als absolut verbindlich betrachtet, obwohl diese Haltung im Widerspruch zu Art. 21 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung stehen dürfte.


Zu beachten ist auch, dass das Bundesamt für Umwelt, Wald und Luft (BUWAL) sich mit Schreiben vom 27. April 2001 gegen die Erteilung der beantragten Rodungsbewilligung ausgesprochen hat und ebenfalls eine Änderung des Projektes verlangt.


Wir bitten deshalb den Regierungsrat, das Projekt in Berücksichtigung der seit 1978 eingetretenen Veränderungen und mit dem Ziel einer Redimensionierung, sowie unter Einbezug der Vorschläge der Gemeinde Münchenstein, zu überarbeiten.



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