2001-162

Die Kenntnis der Gerichts- und Verwaltungspraxis ist für die Anwendung und Auslegung von Gesetzen unablässig. Die Legislative kann sich zudem beim Studium von Entscheiden ein Bild machen über die Tauglichkeit ihrer Gesetze. Die publizierten Entscheide sind also ein wichtiges Arbeitsinstrument für Rechtsanwendende und für Rechtsetzende.


Das Verwaltungsgericht publiziert eine Auswahl von Entscheiden jedes Jahr in der Reihe Basellandschaftliche Verwaltungsgerichtsentscheide (BLVGE), das Obergericht publiziert einen kurzen Querschnitt durch die Rechtsprechung im Anhang zum Amtsbericht (z.T. auszugsweise auch in Fachzeitschriften), die Steuerverwaltung gibt, zusammen mit der Steuerverwaltung Basel-Stadt, die viermal jährlich erscheinende Fachzeitschrift "Basellandschaftliche und Baselstädtische Steuerpraxis" heraus.


Die publizierte Verwaltungsgerichts- und Obergerichtspraxis (ab 1980) kann auch im Internet abgerufen werden, die Basler Juristischen Mitteilungen (BJM) publizieren vereinzelt baselbieter Gerichtsentscheide. Die Vielfalt wirft die Frage auf, ob - nebst dem Internet - mindestens drei verschiedene Publikationen nötig sind.


Nun entwickeln nicht nur die Gerichte, sondern auch Regierung und Verwaltungsbehörden bei der Rechtsanwendung und Rechtsprechung eine Praxis. Ausser der Steuerpraxis werden die Entschiede der Verwaltungsbehörden nirgends publiziert. So sind wegleitende Entscheide des kantonalen Rechts der Öffentlichkeit nicht zugänglich, wenn sie nicht an ein Gericht weitergezogen werden: Z.B. aus den Gebieten Bau- und Raumplanung, landwirtschaftliche Direktzahlungen, Gewerbepolizei, Schulrecht, Gemeinderecht, Straf- und Massnahmevollzug, Fremdenpolizei. Besonders bedeutend sind Verwaltungsentscheide, wenn der Rechtsmittelweg eingeschränkt (Gleichstellungsgesetz, Personalgesetz, z.T. Baugesetz) oder ausgeschlossen (Steuererlass) ist. Daher sollte die Praxis der Verwaltungsbehörden dem Publikum zugänglich sein.


Besonders anwendungsfreundlich wäre eine periodische Veröffentlichung sowohl der Gerichts-, als auch der Verwaltungspraxis in einer gemeinsamen Publikation. Ideal wäre eine einmal jährlich erscheinende Reihe der Basellandschaftlichen Verwaltungs- und Gerichtsentscheide, welche sämtliche Rechtsgebiete umfasst und sowohl in gedruckter Form als auch im Internet erscheint.


Die Unterzeichneten bitten den Regierungsrat, resp. die Gerichte, die Publikation wichtiger Baselbieter Gerichts- und Verwaltungsentscheide in einem gemeinsamen Organ zu prüfen und dem Parlament darüber zu berichten.



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