2001-153
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Dieter Völlmin: Stauraum für 350 Lastwagen zwischen Lausen und Sissach
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Autor/in:
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Dieter Völlmin, SVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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31. Mai 2001
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Nr.:
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2001-153
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Gemäss Medienberichten ist der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft bereit, im Sinne einer Notmassnahme auf der H2 zwischen Lausen und Sissach Raum für bis zu 350 Lastwagen zu schaffen. Der massive Mehrverkehr wurde bekanntlich durch die vorzeitige Inkraftsetzung der 40-Tonnen- und Leerfahrtenkontingente verursacht, während dem sich das Ausland mit der Ratifizierung der bilateralen Verträge, darunter das Landverkehrsabkommen, mehr als nur Zeit lässt. Ebenfalls den Medien konnte entnommen werden, dass Bundesrat Leuenberger damit rechnet, dass diese Ausnahmesituation noch bis ins Jahr 2007 anhalten wird.
Ich bitte den Regierungsrat deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Teilt der Regierungsrat die Ansicht von Bundesrat Leuenberger, dass die am 28. Mai beschlossenen Massnahmen auf ausländische Spediteure eine abschreckende Wirkung haben? Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass darunter in erster Linie die schweizerischen Verkehrsteilnehmer, Pendler und die schweizerische Wirtschaft zu leiden haben werden?
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2.
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Weshalb übernimmt Baselland mit einem Streckenanteil an der A2 von wohl höchstens 10 % rund 25 % des vorgesehenen Stauraums? Gibt es Gründe dafür, dass der Baselbieter Bevölkerung ein verhältnismässig grösserer Teil der Belastung zugemutet werden kann als der übrigen Schweiz?
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3.
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Entscheidet der Regierungsrat, wann, unter welchen Bedingungen und für wie viele Fahrzeuge die H2 jeweils als Stauraum freigegeben wird? Wenn nein, wer hat die Entscheidungskompetenz?
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4.
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Gemäss Medienberichten soll der Stauraum nur als „Notmassnahme" geschaffen werden. Was versteht der Regierungsrat unter dem Begriff „Notmassnahme"?
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5.
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Muss damit gerechnet werden, dass die H2 an mehreren Tagen pro Woche oder mehrmals monatlich als Lastwagen-Stauraum freigegeben wird?
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6.
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Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass sich die Situation mit der Inangriffnahme der Sanierung des Belchentunnels noch weiter verschlimmern wird? Muss damit gerechnet werden, dass der Regierungsrat dannzumal die Lage neu beurteilt und den Stauraum auf der H2 regelmässig beanspruchen lässt?
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7.
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Hat der Regierungsrat vor seiner Mitte Mai publizierten Ankündigung, die H2 als Stauraum zur Verfügung zu stellen, die betroffene Bevölkerung, insbesondere die betroffenen Gemeinden angehört?
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8.
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Hat der Regierungsrat Abklärungen bezüglich zu erwartender Lärm- und Abgasemissionen auf die betroffenen Wohngebiete durchgeführt, wenn sich frühmorgens bis zu 350 Lastwagen in Bewegung setzen?
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9.
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Es wird davon ausgegangen, dass die Wegfahrt aus dem Stauraum über die Auffahrt Sissach zur A2 erfolgt. Die steile Auffahrt auf die A2 und die knappe Beschleunigungsstrecke bis zum Ebenrain-Tunnel sind zu kurz für Lastwagen. Wie gedenkt der Regierungsrat unter diesen Umständen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten?
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10.
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Wie gedenkt der Regierungsrat zu verhindern, dass die Lastwagen den Stauraum über die bequemere Rheinstrasse ansteuern, Frenkendorf/Füllinsdorf, Liestal und Lausen durchqueren und dort zusätzlichen Stau und Immissionen verursachen?
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11.
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Ist der Regierungsrat ebenfalls der Meinung, dass die Beanspruchung der H2 als Parkraum nicht unentgeltlich erfolgen kann? Hat er bereits Modelle beispielsweise analog der „Baustellenvermietung" geprüft und ist er auch der Meinung, dass entsprechende Einnahmen der durch die Massnahme beeinträchtigten Bevölkerung zukommen müssten?
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Die Beantwortung der vorliegenden Fragen ist angesichts der Entwicklung der letzten Wochen dringlich und erträgt keinen Aufschub bis im September.
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