Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Kantonsspital Liestal ("KSL"): Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten Zusatzkreditvorlage und Verpflichtungskreditvorlage |
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vom: | 29. Mai 2001 | |
Nr.: | 2001-151 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Ein erster Grundsatzentscheid des Regierungsrates für den Ausbau und die technische Sanierung des Kantonsspitals Liestal fiel am 2. Mai 1990. Denn schliesslich war dieses Spital bereits in den Jahren 1955 bis 1959 geplant und am 7. November 1962 in Betrieb genommen worden. In diesen rund 30 Jahren hatte sich viel verändert.
In den Jahren 1979 bis 1984 sind zwar Sanierungen und Erweiterungen im Bereich der Notfallstation vorgenommen worden, doch nach und nach war das obere Mass an Provisorien für das Kantonsspital Liestal erreicht. Im Jahre 1989 trat deshalb eine Planungskommission in Aktion.
Die Kosten gaben zur Zeit der Vorprojektvorlage (Landratsbeschluss vom 20. Juni 1991) viel zu reden. Ein erstes Gesamtprojekt ging im Jahre 1990 nämlich noch von 165 Millionen Franken aus. Das durch ein Kostendach des Regierungsrates auf 135 Millionen Franken begrenzte Projekt führte zu Redimensionierungen. Grundlage für die Berechnungen bildeten Projektpläne im Massstab von lediglich 1:200, was keine sehr präzisen Aussagen zu den Kosten erlaubte. Die Kostengenauigkeit wurde mit plus/minus 10 Prozent angegeben. In der Vorlage an den Landrat vom 11. Mai 1993 war im übrigen darauf hingewiesen worden, dass die "akkurate Kostenermittlung" für ein komplexes Bauvorhaben, das erst im neuen Jahrtausend fertiggestellt wird, erschwert ist. Auf 136,2 Millionen Franken bezifferte man das Gesamtprojekt schliesslich, wobei jedoch auf Reserven verzichtet worden war. Mit dem Spatenstich vom 5. April 1995 wurde lanciert, was unter der Bezeichnung "KSL 95" bekannt geworden ist.
Bereits Ende 1994 wurde über die Generalplanerin Suter+Suter AG die Nachlassliquidation eingeleitet. An ihre Stelle traten teilweise die neugegründeten Nachfolgefirmen Arcoplan Generalplaner AG und Suter+Suter Planer AG. Mit ihnen, aber auch noch weiteren Fachplanern, wurde auf der Basis des Generalplanervertrages Einzelverträge abgeschlossen. Es galt vor allem, die Erfüllung der Projektziele sicherzustellen.
Im April 1998 zeichnete sich zum ersten Mal eine wesentliche Kostenerhöhung ab, als die Prognose des Architekten eine Kreditüberschreitung anzeigte. Die auf Anordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion durch Arcoplan vorgenommene detaillierte Überarbeitung dieser Kostenprognose führte am 17. November 1998 zum Antrag an den Landrat, für Zusatzleistungen, Mehraufwand für Planungsleistungen, Nebenkosten-Erhöhung und eine Reserve einen Zusatzkredit von 18,28 Millionen Franken zu genehmigen. Zuvor hatte auch die Finanzkontrolle eine Projektrevision durchgeführt. Der Landrat hat den Kredit am 11. Februar 1999 bewilligt. Schon zuvor verstärkte die Bau- und Umweltschutzdirektion ihr Projektcontrolling durch verschiedene Massnahmen und intensivierte das Kostenreporting.
Bereits im November 1999 zeichneten sich aber im Elektrobereich Mehrkosten ab, die völlig unerwartet kamen, weil ordnungsgemäss abgewickelte Nachträge fehlten und vom Hochbauamt trotz aller Massnahmen nicht erkannt werden konnten. Im Mai 2000 trennte sich die Bauherrschaft vom Elektroplaner und leitete ein Schiedsverfahren ein (heute ist es abgeschlossen), das zu einer Kürzung von Leistungen gegenüber dem Elektroplaner und zu einer Honorarreduktion geführt hat.
Im Januar 2000 hat zudem die Firma Ice-Tech AG, die für die Einrichtung und Installation der Lüftungsanlage verantwortlich war, ein Nachlassliquidationsverfahren beantragt. Die dadurch bedingte Vertragsauflösung verursachte einen beträchtlichen personellen Mehraufwand. Die Mehrkosten hingegen fallen aus heutiger Sicht moderat aus.
Mit der Firma Arcoplan Generalplaner AG, welche die Architektenfunktion inklusive Bauleitung und Kostenkontrolle inne hatte, wurde am 19. Dezember 2000 eine Vereinbarung über die Modalitäten und Folgen einer Vertragsauflösung getroffen. Dies, nachdem Kostenüberschreitungen und Schwierigkeiten auf der Baustelle entdeckt worden waren. Vereinbart wurde, dass beide Parteien ihre Forderungen an Einigungsverhandlungen unter der Leitung eines Mediators zu bereinigen versuchen. Offene Positionen werden von einem Schiedsgericht entschieden. Die Parteien haben im Rahmen dieser Vereinbarung beschlossen, sich bei Aussagen Dritten gegenüber auf Tatsachen zu beschränken und Werturteile zu unterlassen.
Die Finanzkontrolle wurde über die Vertragsauflösung mit der Arcoplan von der Bau- und Umweltschutzdirektion rechtzeitig orientiert und hat zum Auflösungsvertrag Stellung genommen.
Ziel dieser Vorlage ist es, dem Landrat einen Zusatzkredit für die ordnungsgemässe Fertigstellung der Sanierung inklusive Um- und Erweiterungsbauten des Kantonsspitals Liestal zu begründen und einen entsprechenden Beschluss über Fr. 13'916'300.-- zu erwirken (Zusatzkredit). Die der Vorlage vorangegangenen intensiven Auseinandersetzungen mit dem Projekt haben gezeigt, dass auch einige Projektanpassungen und -erweiterungen sinnvoll sind (z. B. Eingangshalle, Netztrennung). Für diese Leistungen wird ein zusätzlicher Verpflichtungskredit über 3'825'500.-- Franken beantragt.
Der weitaus grösste Teil dieser Beträge wird für Aufwendungen im Bereich Technik und Betrieb benötigt. Diese Ausgaben stellen also einen Mehrwert dar. Sie sind mindestens zum Teil mit der Komplexität des Bauwerkes zu begründen. Sie hängen aber auch mit Entwicklungen und Umständen zusammen, die ausserhalb des Einflussbereiches der Bau- und Umweltschutzdirektion gelegen haben. Solche Umstände haben zu nochmals verstärkten und verfeinerten Massnahmen im Bereich des Projektcontrolling geführt.
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