2001-134

Es kommt immer wieder vor, dass sich staatliche Stellen um öffentliche Submissionsaufträge bemühen und teilweise auch erhalten, zum Beispiel den Schlackentransport in Liesberg. Die Internetmodule der Landeskanzlei für die Gemeinden sind einerseits eine gute Dienstleistung für die Gemeinden. Aber auch hier trat eine kantonale Stelle als Submissions-Mitbewerber in Erscheinung. Diesmal allerdings bei den Gemeinden. Bei den Alkoholberatungsstellen hingegen hat die zuständige Direktion die Beteiligung eines staatlichen "Betriebes" unterbunden. Private Anbieter haben - das ist hinlänglich bekannt- von der Kostenstruktur her andere Voraussetzungen als Staatliche.

Weil die staatlichen Stellen keine Steuern bezahlen müssen und die Entwicklung und der Betrieb der Aufträge, indirekt vom Staat bezahlt werden, indem die Lohnkosten nicht den Aufträgen belastet werden müssen. Demzufolge kann anders kalkuliert und spekuliert werden. Dies führt zu ungleich langen Spiessen und die Privaten werden immer auf der Verliererstrasse sein. Dem muss nun Einhalt geboten werden. Es kann nicht sein, dass sich der Landrat gegenüber den staatlichen Stellen nicht durchsetzt und sich hinterher wundert, wie man sich über seine Wünsche hinweg setzt.


Weil es in Regierung und Verwaltung immer wieder Wechsel gibt, muss eine klare Weisung und gesetzliche Grundlage ausgearbeitet werden.


Antrag: Der Regierungsrat soll prüfen und berichten, ob ein Dekret mit etwa folgendem Inhalt möglich ist:


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