Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Standesinitiative für "Vollkantone" Basel-Landschaft und Basel-Stadt | |
vom: | 8. Mai 2001 | |
Nr.: | 2001-124 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
Standesinitiative für "Vollkantone" Basel-Landschaft und Basel-Stadt Entwurf
Text
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft ersucht die Bundesbehörden, die Bundesverfassung zu ändern, damit die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt je eine volle Standesstimme und je 2 Mitglieder im Ständerat erhalten.
Die Standesinitiative wird folgendermassen begründet:
Aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft feiern die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt in diesem Jahr unter dem Motto "500 Jahre keine Schweiz ohne Basel" den Beitritt Basels zur Eidgenossenschaft. 1832 hat sich der Kanton Basel auf Beschluss der eidgenössischen Tagsatzung in zwei selbständige Kantone aufgeteilt, unter Vorbehalt der freiwilligen Wiedervereinigung. Verschiedene Versuche, die Wiedervereinigung herbeizuführen, scheiterten in der Folge, zuletzt im Jahre 1969. Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Landschaft ersetzten im Dezember 1974 den Wiedervereinigungsartikel durch eine Bestimmung über die Partnerschaft mit den Nachbarkantonen, insbesondere mit dem Kanton Basel-Stadt (§ 3 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984, KV BL). Unsere Verfassung enthält auch den Auftrag, wonach die Behörden des Kantons Basel-Landschaft darauf hinwirken, dass dieser zu einem Vollkanton mit einer ganzen Standesstimme und mit zwei Mitgliedern im Ständerat wird (§ 1 Absatz 3 KV BL).
Seit vielen Jahren praktizieren die beiden Basel eine weit entwickelte und erfolgreiche Partnerschaft. Zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben werden gemeinsame Institutionen betrieben, wie beispielsweise das Lufthygieneamt, das Forstamt oder die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel. Zur Abgeltung der Zentrumsfunktionen leistet der Kanton Basel-Landschaft dem Kanton Basel-Stadt finanzielle Beiträge, speziell in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Kultur. Die Zusammenarbeit beruht auf der Grundlage zweier gleichberechtigter, aber selbständiger und vollwertiger Partner, die sich gut verstehen und freundschaftlich miteinander verkehren. Dessen ungeachtet zählt die Standesstimme der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft aber nur halb und ihre Vertretung im Ständerat ist auf 1 Mitglied begrenzt.
Die neue Bundesverfassung verzichtet im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin auf die Unterscheidung zwischen Kantonen und Halbkantonen. Weiterhin gehören die Stände Basel-Landschaft und Basel-Stadt aber zu jenen Kantonen, die nur eine halbe Standesstimme haben und im Ständerat mit nur 1 Mitglied vertreten sind. Wir sind der Meinung, dass diese Benachteiligung nicht gerechtfertigt ist. Basel-Landschaft und Basel-Stadt zählen heute zu den mittelgrossen Kantonen, nachdem sie seit der Kantonstrennung von 1832 eine ausserordentliche Bevölkerungszunahme zu verzeichnen haben. Sie befinden sich nach der Bevölkerung an 10. und an 14. Stelle der Kantone. Wie seinerzeit dem Kanton Jura nach seiner Verselbständigung richtigerweise der Status des Vollkantons gewährt worden ist, so dürfen - nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung ihres demographischen und wirtschaftlichen Gewichts innerhalb der Gesamtschweiz - Basel-Stadt und Basel-Landschaft die gleiche Behandlung für sich beanspruchen. Das föderalistische Gleichgewicht zwischen der West- und der Deutschschweiz würde durch die Verdoppelung der Basler Standesstimmen und der Vertretung im Ständerat nicht tangiert: Mit dem Kanton Jura hat sich das Gewicht in Richtung der Romandie verschoben, mit der zusätzlichen Standesstimme und zwei zusätzlichen Mitgliedern im Ständerat käme es wieder in das frühere Lot.
Das Baselbiet ist glücklich und dankbar, seit 500 Jahren zur Schweizerischen Eidgenossenschaft gehören zu dürfen. Wir blicken mit grosser Zuversicht in die Zukunft und sind gerne bereit, unsere Verpflichtungen als Kanton gegenüber dem Bundesstaat auch weiterhin zu erfüllen. Ebenso würden uns aber sehr freuen, von Euch, liebe Miteidgenossen, zusammen mit unserem Nachbar- und Partnerkanton als vollwertiger und gleichberechtigter Stand anerkannt zu werden.
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