2001-124
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Standesinitiative für "Vollkantone" Basel-Landschaft und Basel-Stadt
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vom:
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8. Mai 2001
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Nr.:
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2001-124
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage und Beilage
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1. Wortlaut der Motion der SVP-Fraktion des Landrats ( 2001-035 )
Die SVP-Fraktion des Landrats hat am 8. Februar 2001 eine Motion mit folgendem Inhalt eingereicht:
"Aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft feiern wir in diesem Jahr unter dem Motto "500 Jahre keine Schweiz ohne Basel" den Beitritt Basels zur Eidgenossenschaft. Bekanntlich hat sich der frühere Kanton Basel vor beinahe 170 Jahren in 2 selbständige Kantone aufgeteilt. Was anfänglich möglicherweise als Provisorium verstanden wurde, hat sich als dauerhaft erwiesen. Anders als bei der Aufteilung des Kantons Bern in einen Kanton Jura und den verbleibenden Kantonsteil werden die beiden Basel nur als Halbkantone betrachtet. Dieser Status als Zweitklassenkanton ist nicht gerechtfertigt, insbesondere auch angesichts der wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Bedeutung von Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Die Kantonsverfassung gibt denn auch in ihrem § 1 den Behörden den klaren Auftrag, darauf hinzuwirken, dass Baselland zu einem Vollkanton mit einer ganzen Standesstimme und mit zwei Mitgliedern des Ständerates wird.
Wir sind der Meinung, dass das Jubiläum des Beitritts zur Eidgenossenschaft eine passende Gelegenheit ist, die beiden Basel endlich als vollwertige Partner dieser Eidgenossenschaft zu akzeptieren. Da bislang nichts auf eine Geste des Bundes hindeutet, soll eine Standesinitiative Anstoss für die Einleitung eines solchen Prozesses sein.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, so rasch wie möglich eine Vorlage auszuarbeiten für eine Standesinitiative zur Anerkennung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft als Vollkantone und Anpassung der entsprechenden verfassungsrechtlichen (insbesondere Artikel 142 und Artikel 150 BV) und gesetzlichen Grundlagen."
2. Schwerpunkte der Landratsdebatte vom 26. April 2001
Der Landrat hat die Motion in seiner Sitzung vom 26. April beraten und sie in der Folge einstimmig dem Regierungsrat überwiesen zur Ausarbeitung des Entwurfs für eine Standesinitiative. In der Diskussion wurde u.a. darauf hingewiesen, dass selbst die neue Bundesverfassung auf die Unterscheidung zwischen "Voll- und Halbkantonen" verzichte. Allerdings gäbe es nach wie vor Kantone, die über eine volle Standesstimme verfügen und zwei VertreterInnen im Ständerat haben, sowie eine zweite Kategorie von Kantonen, die mit einer halben Standesstimme und mit bloss einem Mitglied im Ständerat ausgestattet seien. Zu den letzteren gehörten Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Für diese Ungleichbehandlung fehle aber die innere Berechtigung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Bedeutung der beiden baslerischen Kantone. Mit der Aufwertung zu "Vollkantonen" könne eine Stärkung der beiden Basel auf Bundesebene erreicht werden. Beide profitieren, niemand verliere etwas oder müsse etwas aufgeben und keine Souveränität werde angetastet. Ungeachtet der Statusfrage müsse eine intensivierte Partnerschaft weiterhin das Ziel von Basel-Landschaft und Basel-Stadt sein.
In der Landratsdebatte ist auch darauf hingewiesen worden, dass die Aufwertung zu Vollkantonen nur zustande komme, wenn sich auch der baselstädtische Partner für dieses Ziel einsetzt. Es sei wichtig, dass sich die Landratsmitglieder mit ihren Kolleginnen und Kollegen in der Stadt zusammensetzen, um diese für das Anliegen "Vollkantone BS und BL" zu gewinnen.
3. Vorschlag für den Wortlaut der Standesinitative
Dem Anliegen der Motion entsprechend und unter Berücksichtigung der Diskussion im Landrat unterbreitet der Regierungsrat den Entwurf für eine Standesinitiative gemäss Beilage.
4. Anträge
Aufgrund dieser Ausführungen unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat folgende Anträge:
1. Die Standesinitiative für "Vollkantone" Basel-Landschaft und Basel-Stadt sei zu beschliessen.
2. Die Motion betreffend Standesinitiative für Vollkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt (2001-035) sei als erfüllt abzuschreiben.
Liestal, den 8. Mai 2001
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin
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