Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Bewilligung eines Staatsbeitrages an die INFOBEST PALMRAIN, trinationale Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen in Village-Neuf (F), für die Jahre 2002 bis 2004 (Partnerschaftliches Geschäft) | |
vom: | 3. Juli 2001 | |
Nr.: | 2001-176 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Beurteilung nach Finanzhaushaltsgesetz
5.1 Öffentliches Interesse des Kantons an der Erfüllung der Aufgabe
Aus den seit der Eröffnung der INFOBEST PALMRAIN im Jahr 1993 jährlich steigenden Anfragezahlen lässt sich schliessen, dass diese bürgernahe und "niederschwellige" Informations- und Beratungsdienstleistung einem öffentlichen Bedürfnis entspricht. Sie dient einerseits den Bürgern und der Wirtschaft (v.a. KMUs), die jenseits der Grenze tätig werden und mit ihren Fragen zur INFOBEST kommen. Sie dient andererseits aber auch den von diesen Anfragen betroffenen Verwaltungsstellen in den drei Ländern, für welche die INFOBEST PALMRAIN mit ihrer Wegweiser-Funktion eine erste "Triage" vornimmt, indem sie Basisinformationen abgibt und für Spezialfragen an die jeweils zuständigen Stellen weiterverweist. Durch diese Arbeit konnten die INFOBEST-Mitarbeiter schon mehrfach bei den Behörden der drei Ländern auf Ungereimtheiten in den rechtlichen Bestimmungen oder deren Vollzug hinweisen und Verbesserungen - vor allem beim Vollzug - bewirken (z.B. beim Grenzübertritt von Schweizer Schulklassen mit Angehörigen von Drittstaaten). Dank ihrer breiten Abstützung durch die öffentliche wie auch z.T. privatrechtliche Trägerschaft ist sie "die erste Adresse" für alle grenzüberschreitenden Probleme. Die INFOBEST ist somit zugleich verlängerter Arm der Verwaltung wie auch Seismograph für die Befindlichkeiten in unserer grenzüberschreitenden Region.
Mit ihren Dienstleistungen leistet die INFOBEST PALMRAIN einen Beitrag, die Grenzhemmnisse in unserer Dreiländer-Agglomeration mit mehr als einer halben Million Einwohnern im Rahmen des gegebenen rechtlichen Rahmens zu reduzieren und den Austausch innerhalb dieses Gebiets zu fördern. Sie trägt damit der starken sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Verflechtung unserer Region und ihrer Einwohner Rechnung.
INFOBEST ist eine Aufgabe, die im gemeinsamen Interesse mit dem benachbarten Ausland liegt (KV § 3 Interkantonale und regionale Zusammenarbeit).
5.2 Sachgerechte Erfüllung der Aufgabe
Die Regelungen für die Mitarbeiter der INFOBEST PALMRAIN bezüglich Arbeitszeit, Ferien, Lohn, Spesen, usw. richten sich nach den jeweiligen Regelungen der Anstellungskörperschaft. Der Schweizer Mitarbeiter bzw. die Schweizer Mitarbeiterin bei der INFOBEST PALMRAIN ist bei der REGIO BASILIENSIS angestellt. Somit gelten auch für diese - wie für die MitarbeiterInnern der REGIO BASILIENSIS - die Personalregelungen des Basler Staatspersonals.
Die Regierungen der beiden Basel sind in den leitenden Gremien der INFOBEST PALMRAIN (Aufsichtsgremium und Projektgruppe) direkt vertreten und können unmittelbaren Einfluss ausüben. Dies eröffnet den Kantonen die Möglichkeit zu einem stetigen Controlling (Lenkung und Kontrolle) bezüglich "Betriebsführung" einerseits und "inhaltlicher Arbeit" andererseits. Inhaltlich richtet sich die Arbeit der INFOBEST PALMRAIN nach dem Pflichtenheft, das vom Aufsichtsgremium festgelegt und beschlossen wird.
Die Verantwortung für die finanzielle Abwicklung für diese trinationale Institution hat seit ihrem Bestehen (1993) die REGIO BASILIENSIS. Sie hat diese Funktion bereits im Rahmen der INTERREG-Förderung wahrgenommen und war somit verantwortlich für die sachgerechte Verwendung sowohl der deutschen, der französischen, der schweizerischen und der EU-Mittel. Da sich diese Dienstleistung der REGIO BASILIENSIS bewährt hat, wird sie diese Funktion gemäss Beschluss der trinationalen Aufsichtsgremiums vom 2. April 2001 auch für die neue Projektphase 2002 bis 2004 wahrnehmen. Die Jahresrechnungen der INFOBEST PALMRAIN werden somit jeweils nach den schweizerischen Bestimmungen für Buchführung und Rechnungsprüfung kontrolliert (durch die Finanzkontrolle Basel-Stadt).
Über eine sich an ökonomischen Kriterien ausrichtenden Betriebsführung wird versucht, Kosten zu sparen. Dies gilt für Invesitionskosten (es werden jeweils mehrere Offerten aus den drei Ländern verglichen) als auch für laufende Kosten, wo in Spitzenbelastungen auf Praktikanten zurückgegriffen wird.
5.3 Nachweis, dass die Aufgabe ohne Staatsbeitrag nicht erfüllt werden kann.
Die INFOBEST PALMRAIN ist seit ihrem Bestehen Empfängerin von Staatsbeiträgen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt (s. Ziff. 3.1). Unter Berücksichtigung des hohen Anteils an Leistungen für die Kantone, der umfangreichen Aufgaben (gem. Pflichtenheft) kommen wir zum Schluss, dass der Nachweis erbracht ist, dass die Aufgabe ohne den Staatsbeitrag nicht erfüllt werden kann.
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