2001-7
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat von Eugen Tanner: Ablösung /Vereinfachung des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes
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Autor/in:
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Eugen Tanner (Aebi, Bachmann, Fritschi, Gallacchi, Haas, Holinger, Jermann H., Jermann W., Klein, Lusser, Mangold, Ritter, Rohrbach, Ryser, Schär, Steiner, Völlmin, Weller, Wullschleger, Zimmermann R., Zoller und Zwick)
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Eingereicht am:
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11. Januar 2001
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Nr.:
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2001-007
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Die Handhabung dieser gesetzlichen Vorschrift verursacht - gemessen an den erbrachten Subventionsleistungen - relativ hohe Verwaltungskosten.
Zudem ist es so, dass als Folge der Anpassung an das Steuerharmonisierungsgesetzes Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten ab 1.1.2001 abzugsfähig sind, sofern sie vom Steuerpflichtigen selber getragen werden. Somit ist es - nach meiner Auslegung - möglich, die subventionsberechtigten Kosten auch steuerlich in Abzug zu bringen.
Mit Blick auf die nicht geringen administrativen Aufwendungen einerseits sowie die bevorzugte steuerliche Behandlung andererseits bitte ich den Regierungsrat, zu überprüfen, ob
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das Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz vereinfacht resp. aufgehoben und/oder teilweise in bereits bestehende ähnliche Gesetze eingebaut werden kann.
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Ferner ist zu prüfen, ob die Beteiligung von Kanton und Gemeinden an den Kosten der Kinder und Jugendzahnpflegeaufwendungen im angekündigten 3. Steuerpaket (familienfreundliche Besteuerung) eingebaut werden kann.
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Mit diesem Vorstoss wird ausschliesslich eine administrative Vereinfachung - also der Abbau resp. die Reduktion von unnötigem administrativen Aufwand - anvisiert.
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