2001-54
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Schriftliche Anfrage von Maya Graf: Festlegung eines Standortes für eine zukünftige Inertstoffdeponie in der Region Gelterkinden
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Autor/in:
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Maya Graf, Grüne
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Eingereicht am:
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22. Februar 2001
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Nr.:
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2001-054
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Die öffentliche Vernehmlassung zur Festlegung eines Bauschuttdeponie - Standortes in der Region Gelterkinden mit den drei favorisierten Varianten in Hemmiken, Ormalingen und Rothenfluh ist per 31. Januar 2001 abgeschlossen. Während sich die Gemeinden Ormalingen und Hemmiken vehement gegen eine Deponie auf ihrem Gemeindegebiet aussprachen, zeigte sich Rothenfluh gesprächsbereit, obwohl auch in dieser Gemeinde eine Petition von Einwohnerinnen und Einwohnern den Gemeinderat aufforderte, sich wenigstens für einen anderen Standort im Gemeindebann einzusetzen. In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat Rothenfluh in einer Medienmitteilung nun seine Bereitschaft relativiert: Er fordert u.a. dass bei der definitiven Standortauswahl alle drei Standorte gleich behandelt werden.
Es stellen sich dazu einige Fragen, die ich die Regierung bitte zu beantworten:
1.
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Wie garantiert der Kanton im vorliegenden Fall ein faires Auswahlverfahren?
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2.
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Stimmt es, dass zwei der Standorte (Rothenfluh und Ormalingen) in einem Gebiet liegen, welches im Bundesinventar der Landschafts- und Naturschutzdenkmäler von nationaler Bedeutung aufgenommen ist? Darf in einer solchen Zone überhaupt eine Deponie gebaut werden? Hat der Kanton ein entsprechendes Gutachten bei der dafür zuständigen Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission eingeholt?
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3.
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Stimmt es, dass in Rothenfluh ein anderer, angrenzender Standort (Z'Allengraben/Ziel) vorlag, doch in einer frühen Evaluationsphase ausgeschlossen wurde? Ist es richtig, dass dieser Standort nun trotzdem wieder weiterverfolgt wird? Wenn Ja: Welches waren damals die Gründe für den Ausschluss? Warum gelten diese heute nicht mehr?
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4.
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Der projektierte Standort (Asp/Ei) in Rothenfluh liegt in unmittelbarer Nähe der Transitgasleitung. Wurden mit der Betreiberfirma bereits Verhandlungen geführt respektive Abklärungen betreffend Auswirkungen auf das Trassee gemacht?
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5.
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In Rothenfluh liegt der vorgesehene Standort zwischen zwei Bio-Bauernhöfen, wobei der Asphof durch sein Restaurant erst noch ein Ausflugsziel ist. Ist es nicht widersprüchlich, auf der einen Seite den Biolandbau zu fördern und andererseits wieder zu belasten (Staub- und Lärmimmissionen, Bodenverdichtung usw.)?
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6.
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Der Standort Rothenfluh liegt in einem Forschungsgebiet der Universität Basel (Geographisches Institut), welche Erosionsforschung betreibt und das ganze Gebiet somit bestens kennt. Wurde dieses Institut inzwischen in das Evaluationsverfahren miteinbezogen?
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