2001-52 (1)

Am 22. Februar 2001 hat Thomas Haegler eine Interpellation ""Umstrittene" Kaderplanung bei der Kantonspolizei" eingereicht. Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:


"Die Baselbieter Kantonspolizei hat eine topmotivierte Mannschaft und Kader. Für viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es aber auch wichtig, dass je nach Ausbildung und Qualifikation, die weitere berufliche Zukunft in einer der Kaderposition bei der Polizei möglich ist.


Seit einiger Zeit scheint dies aber nicht mehr die Regel zu sein, indem entsprechende Kaderpositionen durch berufsfremde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besetzt werden. Dies ist insofern noch unbestritten, wenn diese Personen über die entsprechenden beruflichen Qualifikationen verfügen, die mit dieser Kaderposition verknüpft sind.


Wegen der Pensionierung eines verdienten Polizeioffiziers (Hauptabteilungsleiter), soll nun diese Kaderstelle durch den Leiter der Verwaltungsabteilung / Buchhaltung besetzt werden, was insofern umstritten ist, als auf dieser Verantwortungsebene der Vorgesetzte auch Einsätze als Pikettoffizier, entsprechende Verantwortung und Entscheide wahrnehmen muss. Das müsste eigentlich heissen: Führungsverantwortung, die eine entsprechende polizeiähnliche Aus- und Weiterbildung bedingen, wenn die Einsätze im fachlichen Bereich zum Erfolg führen sollten! Als Vorgesetzter und Polizeioffizier muss diese Person zudem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich aus- und weiterbilden, ihre Arbeit kontrollieren und je nach Polizeieinsatz auch taktisch führen können, was eine grosse Herausforderung ist.


Ich bitte daher den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:



Der Regierungsrat nimmt zur Interpellation wie folgt Stellung:

Frage 1
Was sind die Anforderungen und Qualifikationen an die Kaderstelle der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung bei der Kantonspolizei?


Gemäss Funktionsbeschrieb werden an den Stelleninhaber folgende Grundanforderungen gestellt:

Die Stelle umfasst nachstehende Führungsaufgaben :



Frage 2
Wieweit haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Polizeifachausbildung, auch eine reelle Chance, diese Kaderposition intern besetzen zu können?


Polizeiliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche die Grundanforderungen an die Stelle erfüllen, haben die Möglichkeit, sich auf Ausschreibung (wie üblich polizeiintern und im Amtsblatt, im vorliegenden Fall auch in den beiden grossen regionalen Zeitungen und in zwei überregionalen Druckerzeugnissen) hin auf die Stelle zu melden. Das anschliessende Auswahlverfahren wird zeigen, welche Kandidatin oder welcher Kandidat - unabhängig davon, ob interner oder externer Herkunft - sich für die ausgeschriebene Stelle am Besten eignet. Auf diese Weise wird jeglicher Anschein von Günstlingswirtschaft vermieden.


Die Erfahrungen in sämtlichen Polizeiorganisationen der Schweiz haben gezeigt, dass eine angemessene Durchmischung der obersten Kaderstellen mit internen und externen Führungskräften die Bedürfnisse der politischen und gesellschaftlichen Ansprüche am Besten zu befriedigen vermag. So besteht denn auch im Moment das Offizierskader der Polizei Basel-Landschaft aus sechs Seiteneinsteigern (Kommandant, dessen Stellvertreter und die Leiter der Verkehrssicherheit, der Informationsabteilung, der Technik und der Verwaltungsabteilung) und sechs Offizieren aus dem Polizeibereich (Leiter der Sicherheit, Kriminalitätsbekämpfung, der drei Sicherheitsabteilungen und der Ausbildung). Jeweilige Schwankungen in die eine oder andere Richtung hängen von den jeweiligen fachlichen Bedürfnissen, dem individuellen Interesse und von der Konjunkturlage ab und können nicht ohne weiteres beeinflusst werden.




Frage 3
Aus welchen Gründen und aufgrund welcher Qualifikationen (und Beziehungen) soll die Neubesetzung dieser Stelle (Polizeioffizier / Hauptabteilungsleiter) durch einen berufsfremden Mitarbeiter erfolgen? Wieweit ist dies schon beschlossene Tatsache?


Die Stelle ist derzeit intern und extern ausgeschrieben (Anmeldefrist 15.04.2001), es kann deshalb nicht von einer "beschlossenen Tatsache" gesprochen werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Wettbewerb um die Funktion des Leiters der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung für alle oben erwähnten Polizeioffiziere offen steht. So steht es allen Haupt- und Abteilungsleitern frei, sich auf die Stelle hin zu melden. In einem sorgfältigen Verfahren wird dann die für die Funktion am besten geeignete Person ausgewählt werden.


Die oben erwähnten Voraussetzungen und Führungs- und Sachaufgaben, die mit der Funktion eines Leiters der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung verbunden sind, lassen den Wettbewerb gegenüber internen und externen Bewerberinnen und Bewerbern in gleichem Masse zu. Soll, wie vom Interpellanten gewünscht, der Verdacht des "Nepotismus" vermieden werden, muss dies so sein.




Frage 4
Ist es bei der Baselbieter Kantonspolizei zudem üblich, dass Kadermitarbeiter ohne qualifizierte Polizei- und Waffenausbildung, in Uniform und mit Pistole, in der Öffentlichkeit auftreten dürfen?


Bevor ein Haupt- oder Abteilungsleiter, der als Seiteneinsteiger zur Polizei stösst, polizeiliche Vollzugsaufgaben unter Einschluss von Zwangsmitteln erfüllen darf, wird er gründlich in diese Aufgaben eingeführt. Er absolviert - wie im übrigen auch die intern beförderten Offiziere - eine Fachausbildung am Schweizerischen Polizeiinstitut. Zudem wird er von erfahrenen Polizeioffizieren und vom Polizeikommandanten auf die Aufgabe vorbereitet. Dazu gehört auch der Umgang mit der Schusswaffe. Auf diese Weise besteht Gewähr, dass der neue Haupt- oder Abteilungsleiter für die Übernahme der Aufgabe eines Pikettoffiziers gerüstet ist. Entgegen den Befürchtungen des Interpellanten ist ein Polizeioffizier über zwei Jahren seit Eintritt in die Polizeiorganisation durchaus für seine Aufgabe qualifiziert. Der Polizeiaspirant wird im Vergleich schon nach 15 Monaten mit polizeilichen Vollzugsaufgaben betraut, was bis anhin nicht kritisiert wurde.


Ganz nebenbei erwähnt sei an dieser Stelle immerhin, dass der Interpellant irrt, wenn er davon ausgeht, die Aufgaben eines Polizeioffiziers würden nur darin bestehen, in der Öffentlichkeit mit der Uniform und der Waffe aufzutreten. Wie dem Anforderungsprofil zu entnehmen ist, machen die Aufgaben als Pikettoffizier- und Einsatzleiter nur gerade einen geringen Teil seiner Tätigkeit aus. Heute liegt die Haupttätigkeit eines Polizeioffiziers weniger in der Einsatzführung, als vielmehr in der Betriebsführung und der Projektleitung . Gerade in diesen beiden letztgenannten Bereichen muss die Stärke einer Bewerberin oder eines Bewerbers für die Funktion einer Haupt- oder Abteilungsleiterin bzw. eines Haupt- oder Abteilungsleiters liegen.


Liestal, 11. April 2001


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Koellreuter
Der Landschreiber: Mundschin



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