2001-52
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Thomas Haegler: "Umstrittene" Kaderplanung bei der Kantonspolizei
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Autor/in:
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Thomas Haegler, SD
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Eingereicht am:
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22. Februar 2001
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Nr.:
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2001-052
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Die Baselbieter Kantonspolizei hat eine topmotivierte Mannschaft und Kader. Für viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es aber auch wichtig, dass je nach Ausbildung und Qualifikation, die weitere berufliche Zukunft in einer der Kaderposition bei der Polizei möglich ist.
Seit einiger Zeit scheint dies aber nicht mehr die Regel zu sein, indem entsprechende Kaderpositionen durch berufsfremde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besetzt werden. Dies ist insofern noch unbestritten, wenn diese Personen über die entsprechenden beruflichen Qualifikationen verfügen, die mit dieser Kaderposition verknüpft sind.
Wegen der Pensionierung eines verdienten Polizeioffiziers (Hauptabteilungsleiter), soll nun diese Kaderstelle durch den Leiter der Verwaltungsabteilung / Buchhaltung besetzt werden, was insofern umstritten ist, als auf dieser Verantwortungsebene der Vorgesetzte auch Einsätze als Pikettoffizier, entsprechende Verantwortung und Entscheide wahrnehmen muss. Das müsste eigentlich heißen: Führungsverantwortung, die eine entsprechende polizeiähnliche Aus- und Weiterbildung bedingen, wenn die Einsätze im fachlichen Bereich zum Erfolg führen sollten! Als Vorgesetzter und Polizeioffizier muss diese Person zudem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich aus- und weiterbilden, ihre Arbeit kontrollieren und je nach Polizeieinsatz auch taktisch führen können, was eine große Herausforderung ist.
Ich bitte daher den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.) Was sind die Anforderungen und Qualifikationen an die Kaderstelle der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung bei der Kantonspolizei?
2.) Wieweit haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Polizei-Fachausbildung, auch eine reelle Chance, diese Kaderposition intern besetzen zu können?
3.) Aus welchen Gründen und aufgrund welcher Qualifikationen (und Beziehungen) soll die Neubesetzung dieser Stelle (Polizeioffizier / Hauptabteilungsleiter) durch einen berufsfremden Mitarbeiter erfolgen?
Wieweit ist dies schon beschlossene Tatsache?
4.) Ist es bei der Baselbieter Kantonspolizei zudem üblich, dass Kadermitarbeiter ohne qualifizierte Polizei- und Waffenausbildung, in Uniform und mit Pistole, in der Öffentlichkeit auftreten dürfen?
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