2001-51
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Hanspeter Frey: Belchentunnel Sanierungsstollen, Fragen zum Planungsablauf
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Autor/in:
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Hanspeter Frey, FDP-Fraktion
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Eingereicht am:
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22. Februar 2001
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Nr.:
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2001-051
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Am 28. Mai 1998 überwies der Landrat als Postulat (Motion 98/79, H. Frey FDP) den Antrag für die Projektierung und Bau einer dritten Tunnelröhre am Belchentunnel.
Inzwischen steht fest, dass mit der unumgänglichen, umfassenden Sanierung der ersten der beiden Tunnelröhren am 3. September 2001 begonnen wird. Die zweite Röhre wird dann im Oktober 2002 in Angriff genommen. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 9 Monaten je Röhre gerechnet.
In rund 15 Jahren dürfte die nächste gründliche Sanierung anstehen, dann wohl bei noch mehr Verkehr. Es ist nun bekannt, dass ein neues Betriebskonzept mit einem "befahrbaren Sanierungsstollen" ausgearbeitet werden soll. Damit sollen dann immer vier Fahrspuren offen sein. Um dieses Ziel zu erreichen sollten die Projektierungsarbeiten begonnen werden.
Für den Wirtschaftsraum Region Basel ist es sicher von Wichtigkeit, dass bei der nächsten Instandsetzung und bei möglichen Kapazitätsengpässen eine weitgehenst staufreie Nord-/Südachse vorhanden ist.
Ich bitte den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
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Wird das Projekt Betriebskonzept"befahrbaren Sanierungsstollen" gemeinsam mit dem Kanton Solothurn bearbeitet?
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2.
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Bei wem liegt die Federführung?
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3.
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Ist das Projekt Betriebskonzept "befahrbaren Sanierungsstollen" beschlossen oder erst aufgegleist?
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4.
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Bis wann wird das Projekt Betriebskonzept "befahrbaren Sanierungsstollen" dem Departement Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (Bundesamt für Strassen ASTRA) eingereicht?
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5.
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Ist der Regierungsrat bereit, gemeinsam mit dem Regierungsrat des Kanton Solothurn, beim UVEK (ASTRA) Druck zu machen, damit das Projekt förderlich behandelt und bearbeitet wird?
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6.
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Wie sieht der Terminplan für die weitere Planung (Eingabeprojekt, Auflageprojekt, Ausführungsprojekt, Submission, Ausführung) aus, um die Realisierung des "befahrbaren Sanierungsstollen" bis spätestens zur nächsten Sanierung sicher zu stellen?
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7.
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Entspricht der Sanierungsstollen im Ausbau und Standard einem "normalen Strassentunnel"?
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