2001-47
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Interpellation von der SP-Fraktion: Einsatz von Klärschlamm als Dünger in der Landwirtschaft
|
|
Autor/in:
|
Bruni Krähenbühl, SP-Fraktion
|
|
Eingereicht am:
|
22. Februar 2001
|
|
Nr.:
|
2001-047
|
|
Gemäss § 6 des Gesetzes über den Gewässerschutz, sorgt der Kanton für die Ableitung des verschmutzten Abwassers zu den Abwasserreinigungsanlagen, für die Reinigung des Abwassers sowie für die Verwertung und Entsorgung der Rückstände. Bei der Verwertung hat der zu Dünger aufbereitete Klärschlamm eine gewisse Bedeutung. Dem Vernehmen nach wird dieser Klärschlammdünger auch in unserer Landwirtschaft immer noch eingesetzt, wenn auch anscheinend mit abnehmender Tendenz.
Im benachbarten Ausland ist über die Unbedenklichkeit bzw. Gefährlichkeit dieses Düngemittels ein
heftiger Streit entbrannt. Verschiedene deutsche Experten weisen darauf hin, es wisse heute niemand mit Bestimmtheit, welche Stoffe in welcher Konzentration im Klärschlamm enthalten seien; ganz zu schweigen von den Wirkungen auf Mensch und Umwelt. Festgestellt wurden in Klärschlamm nebst einer Unzahl von chemischen Rückständen (Chemiecocktail), Schwermetallen, Medikamenten auch das ganze Spektrum von Krankheitserregern menschlicher Herkunft. Umweltspezialisten warnen, der Klärschlamm sei ein "Sammelbecken für Schwermetalle und unzählige organische, biologisch nicht leicht abzubauende Stoffe in stark angereicherter Form". Bei verschiedenen deutschen Landesregierungen und auch in Agrarkreisen wird befürchtet, durch den Einsatz des hoch belasteten Klärschlammes als Dünger - trotz unkalkulierbarer Gefahren - komme die Landwirtschaft noch weiter unter Druck. Zur Diskussion steht deshalb u.a. auch ein mögliches Verbot von Klärschlammdünger.
Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass der bei uns produzierte Klärschlammdünger einem hohen Sicherheitsstandard entsprechen muss, stellen sich aus der Sicht des Verbraucherschutzes doch verschiedene Fragen:
1.
|
Beurteilt die Regierung den Einsatz von Dünger aus Klärschlamm als völlig unbedenklich?
|
2.
|
Sind bei der Herstellung von Dünger aus Klärschlamm gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards einzuhalten? Wer hat allenfalls diese Standards festgelegt und wer kontrolliert deren Einhaltung?
|
3.
|
Wie gross war der Anfall an Klärschlamm im Kanton Basel-Landschaft in den Jahren 1999 und 2000 und wieviel Dünger wurde daraus produziert?
|
4.
|
Wie gross war der Absatz davon im Kanton Basel-Landschaft?
|
5.
|
Welchen Preis haben die Landwirte für die Übernahme des Klärschlammdüngers zu entrichten? Wird der Einsatz von Klärschlamm als Dünger vom Staat subventioniert?
|
6.
|
Dürfen Biobauern dieses Düngemittel in ihren Betrieben einsetzen? Wenn nein, warum nicht?
|
7.
|
Besteht für die Regierung bezüglich Produktion und Einsatz von Klärschlammdünger mittelfristig Handlungsbedarf? Wenn ja, in welcher Hinsicht?
|
Gestützt auf § 38 des Landratsgesetzes, wird der Regierungsrat ersucht, die obigen Fragen zu beantworten.
Back to Top